Pressemitteilung
Pro Rauchfrei Pressedienst, München
12.12.2017, 1446 Zeichen, 185 Wörter

Viele Särge auf Straches Schreibtisch

Nun hat er es also geschafft. Strache, der selbst nikotinsüchtig ist, hat seine Landsleute vergiftet mit der Aufkündigung eines Gesetzes, das Tausende Menschenleben gerettet und schmerzhafte Krankheiten verhindert hätte.

Pro Rauchfrei, Deutschlands größter Nichtraucherverband, erklärt sich solidarisch mit Österreichs beliebtem Journalisten Kurt Kuch, der seinen eigenen Lungenkrebstod als Fanal dazu benutzt hat, endlich einen umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in Europas Raucherparadies Österreich zu fordern. Und er hatte damit Erfolg, bis der Schreibtischtäter Strache die ÖVP und damit die ganze Nation erpresst und sie über Bayerns Nichtraucherschutz bewusst belogen hat.

"Lügen haben kurze Beine. Wenn Herr Strache wahrheitswidrig behauptet, das strikte Rauchverbot für Gaststätten seit 2010 habe Bayerns Gastronomie Umsatzverluste beschert, disqualifiziert er sich schon, bevor er überhaupt in den Regierungsring steigt", kommentiert Siegfried Ermer, Bundesvorsitzender von Pro Rauchfrei, die Entwicklung im Nachbarland.

Pro Rauchfrei fordert die Bürger Österreichs und die verantwortungsbewussten Politiker des Landes zum Widerstand gegen den Sichelmann Strache und zu einem Volksbegehren auf. Pro Rauchfrei sagt dabei seine volle Unterstützung und Erfahrung zu. Schließlich war Pro Rauchfrei Hauptinitiator für das Nichtraucher-Volksbegehren in Bayern, das dann unter der Federführung der ÖDP erfolgreich abgeschlossen wurde.


Pressekontakt:
Dipl.-Kfm. Siegfried Ermer
Pressesprecher/Bundesvorsitzender
Pro Rauchfrei e.V.
Tel. 0171/7718245
Bundesverband Verbraucherschutz für Nichtraucher
Leopoldstrasse 104
80802 München
E-Mail: presse@pro-rauchfrei.de
Internet: www.pro-rauchfrei.de

Pro Rauchfrei ist ein gemeinnützig registrierter Verband (e.V.), der auch beim Deutschen Bundestag akkreditiert ist. Mit 2.000 Mitgliedern und weiteren 12.000 Freunden ist Pro Rauchfrei Deutschlands größter Nichtraucher- und Verbraucherschutzverband. Er ist in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen.