Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher (Aktiv seit 1975!)
Bundesleiter Robert Rockenbauer                    
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Pressemeldung

Raucherschutz muss beendet werden!

Utl: Tabakgesetz muss leicht administrierbar sein

Umständliche und langwierige Verwaltungsstrafverfahren haben das Tabakgesetz in seiner Wirkung fast lahm gelegt, klagt Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher. Österreich dürfe nicht länger der Aschenbecher Europas sein, mahnt der 59-jährige "Nichtraucherschutzanwalt" aus Innsbruck. Der Kampf der Raucher gegen das Tabakgesetz gehe in die Verlängerung. Denn seit Inkrafttreten des Tabakgesetzes 2009 habe sich nichts Wesentliches zum Schutze der Nichtraucher verändert. Ein Beweis für die Untauglichkeit des Gesetzes, das dringend in Richtung eines generellen Rauchverbotes geändert werden müsse. Nach Aussagen Rockenbauers verstoßen in öffentlichen Orten wie Einkaufszentren, Supermärkten, Möbelhäusern, Einraum-Tankstellen usw. die Verantwortlichen zu 90 Prozent gegen das Tabakgesetz. Auch in den übrigen Lokalen außerhalb von öffentlichen Orten halten sich mindestens 60 Prozent der Wirte nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Dass es dort zu weniger Meldungen bzw. Anzeigen komme, habe damit zu tun, dass der Bürger Verstöße durch die wettbewerbsverzerrende Übergangslösung für Ein-Gastraum-Lokale nicht so leicht erkennen könne. Gebe es eine Aushangspflicht für angesuchte Raumtrennungen, dann wäre es leichter und auch den Behörden würde man viel Arbeit ersparen. Die Handschrift der Wirtschaftskammer, ein Gesetz ohne staatliche Kontrollen zu schaffen, fördere die Untätigkeit der Wirte. Laut Gesetz können nur die Bürger Verstöße an die Behörden melden. Ohne Meldung keine Kontrolle. Ohne Kontrolle kein funktionierendes Gesetz. Wer jedoch kontrolliert und meldet, wird von der Wirtschaftskammer als Denunziant abgestempelt. Eine üble Taktik, die nur den Konflikt weiter anheizt und die Eskalation fördert.

Der Bundesleiter warnt vor Kompromissen im Gesundheitsschutz, denn die gehen immer zu Lasten der Gesundheit, sowohl der Nichtraucher als auch der Raucher. Ausnahmeregelungen gehen immer zu Lasten derer, die sie nicht haben. "Gerechtigkeit für alle" könne es nur mit einem einheitlichen Rauchverbot in der Gastronomie geben. Vor 35 Jahren hat Robert Rockenbauer angefangen, die ersten Nichtraucher-Ecken in den Innsbrucker SB-Restaurants zu schaffen. Nun sei die Politik gefordert, durch staatliche Kontrollen, sei es durch die Polizei und alle anderen Verwaltungsorgane (z.B. Erhebungsbeamte, Parksheriffs, mobile Überwachungsgruppe der Stadt usw.), mit sofortiger Abstrafung für die Einhaltung des Tabakgesetzes zu sorgen. Wer in Rauchverbotszonen raucht, solle nach Vorstellung Rockenbauers 50 Euro Bußgeld bezahlen und der Wirt, der ihn nicht daran hindert, das Zehnfache. Nach fünfmaligen Verstößen dann die Höchststrafe von 10.000 Euro. Vorsatz verlange Höchststrafen, sonst folge Chaos und Anarchie. Erst mit der sofortigen Abstrafung bekomme das Tabakgesetz seine Wirksamkeit und entlaste die Verwaltungsbehörden. Wer im Kanton Zürich ab 1.5.2010 in einem Café, einer Bar oder Kneipe beim Rauchen erwischt wird, wird von der Polizei mit 80 Franken bestraft. Im Wiederholungsfall sogar bis 1000 Franken. Was in anderen Ländern möglich ist, muss auch in Österreich möglich sein. Rockenbauer: "Ein leicht administrierbares Tabakgesetz ohne Ausnahmen fördert die Akzeptanz und die Einhaltung."

Erfreulich sei für Rockenbauer, dass der Gesundheitsminister klar zu erkennen gegeben habe, dass auch er mit dem derzeitigen Zustand der Missachtung des Tabakgesetzes durch die Wirte verärgert sei und eine Verschärfung des Tabakgesetzes angekündigt habe. Auch die Volksanwaltschaft ist tätig geworden und überprüft nun einige Fälle, wo es zu einem Amtsmissbrauch gekommen sein könnte. Behörden haben unverzüglich einer Anzeige oder Meldung nachzugehen, was aber nicht immer geschehe. Die Unterschiedlichkeit im Vollzug stößt Rockenbauer sauer auf. Bei den einen geht es schnell, bei den anderen sehr langsam. Die einen sehen einen Verstoß richtigerweise als Einzeldelikt (jede Meldung, soweit sie berechtigt ist, führt zu einer Strafverfügung mit ansteigender Höhe), die anderen sehen ein Fortsetzungsdelikt (zwischen Erhebung und Strafzustellung, die meist 3 - 4 Monate dauert, längstens 6 Monate, werden alle bis dahin einlangenden Beschwerden als ein Delikt gesehen). Die einen behandeln auch anonyme Meldungen, die anderen weigern sich, solchen Informationen nachzugehen, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

Bundesleiter Robert Rockenbauer fordert, dass es für jene, die eine Meldung oder Anzeige tätigen, eine Auskunftspflicht geben müsse, damit man kontrollieren könne, ob und was die Behörde im einzelnen Fall unternommen habe. Umgekehrt müsse es einen Datenschutz für den Anzeiger gegenüber dem Angezeigten geben. Rockenbauer sind Fälle bekannt, wo der Wirt plakativ im Lokal verkündet, wer ihn angezeigt hat. Solche Personen können sich dann gerade in kleineren Gemeinden nicht mehr im Lokal blicken lassen. Sie werden mit üblen Beschimpfungen und Bedrohungen von Wirten und Gästen überhäuft. Der Gesetzgeber hätte wissen müssen, dass eine nicht staatliche Kontrolle den Konflikt zwischen Raucher und Nichtraucher verschärft.

Der Widerstand in der Bevölkerung gegenüber einer halbherzigen Lösung wächst. "Wenn uneinsichtige Wirte uns herausfordern", so Rockenbauer, "können wir mit mehr Kontrolle antworten. Wir sind keine Feinde der Wirte und wollen dem angeschlagenen Gastgewerbe, das seit den 90er Jahren mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hat, nicht weiter durch Strafen schaden, sondern mit einem 'Tabakgesetz ohne Ausnahmen' helfen. 96 Prozent der Wirte wollen eine einheitliche Regelung (ausgenommen Wirte bis 50 qm)." Der Nichtraucherschutz habe absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen. Das Grundrecht auf rauchfreie Atemluft gelte auch in der Gastronomie. Es sei traurig, so Rockenbauer weiter, dass es der "Nikotin-Drogenindustrie" immer wieder gelänge, durch geschickte Lobbyarbeit Emotionen und Kontroversen zu erzeugen und mit Horrorszenarien von Umsatzrückgängen die Regierungen von einem generellen Rauchverbot abzuhalten. Man müsse sich immer wieder fragen: "Wem nützt es". Rauchfreiheit nütze nur der Tabakindustrie, sehr zum Schaden der Wirte, der Nichtraucher und der Raucher. Die Tabakindustrie beeinflusse die nationale und europäische Gesetzgebung. British-American Tobacco (BAT) sei es gelungen, zusammen mit einer Gruppe anderer Hersteller gesundheitsschädlicher Produkte, in die Ausgestaltung des “impact assessment” (Einschätzungseffekt) einzugreifen. Für die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher eine bereits 35-jährige schmerzvolle Erfahrung: "Nichtraucherschutz ist Gesundheitsschutz, doch dieser wird meistens den Wirtschaftsinteressen einzelner geopfert. Beweis: Von der Sachlichkeit her müssten heute Tabakwaren verboten werden. Von der Vernunft her müsste es schon längst ein Rauchverbot überall im geschlossenen Raum geben. Von den Emotionen her ist es bis heute nicht gelungen, Politiker zu diesem längst überfälligen Schritt zu bewegen." Das Volk brauche Politiker, die sich von einer Industrie distanziere, deren Produkte jährlich in Österreich allein über 11.000 ihrer Konsumenten umbringe und als "Nebeneffekt" auch noch über 1.000 Passivraucher in den Tod schicke!

Alles taktieren, hinauszögern und schüren von Kontroversen müsse nun ein Ende haben. Die wissenschaftlichen Beweise für die Wirksamkeit eines konsequenten Nichtraucherschutzes könne nicht mehr geleugnet werden. Daher fordert die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher von der Bundesregierung einen "umfassenden und ausnahmslosen Schutz aller Menschen vor Tabakrauch in geschlossenen Räumen." Das bedeute auf jeden Fall auch, dass Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr keine Raucherräume betreten dürfen und auch zu Hause geschützt werden müssten. Rockenbauer: "Rauchen muss sich auf jene Personen beschränken, die sich in ihrem gesundheitsschädigenden Tun einig sind und dabei nicht andere Personen mit Tabakrauch belästigen und gefährden. Da kann es keine Toleranz geben, denn Gesundheitsschädigung ist nicht toleranzfähig." Wirte seien gut beraten, sich für ein einheitliches, einfach exekutierbares Tabakgesetz mit einem generellen Rauchverbot einzusetzen, weil nur dann - nach einer ca. dreimonatigen Durststrecke - auch die Nichtraucher, die bisher Jahrzehnte von der Gastronomie ausgesperrt waren, wieder in die Lokale kommen würden. "Wirte sehen nur die Gäste, die schon bisher gekommen sind. Die größere Gruppe sind die Fernbleibenden, die sich nicht mit Tabakrauchgiften schädigen, gefährden, nötigen, vollstinken, krankmachen und umbringen lassen wollen", so Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher (www.alpha2000.at/nichtraucher).

Auch Dietmar Erlacher, Bundesobmann des Vereins "Krebspatienten für Krebspatienten", fordert von der Politik ein generelles Rauchverbot in allen Lokalen, weil nur so ein wirksamer Nichtraucherschutz erreicht werden könne. "Warum zeigen die tausenden Anzeigen bisher keine Wirkung? Ein Beweis dafür, dass das Tabakgesetz vollständig versagt hat." Auf www.sis.info können Bürger Verstöße gegen das Tabakgesetz melden.