Pflichten des Betreibers einer Gaststätte >50 m² gemäß Österr. Tabakgesetz
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2009110209_20100921X00/JWT_2009110209_20100921X00.html 
Information des Personals mit der Anweisung, rauchenden Gästen das Rauchen zu verbieten, ausreichender Hinweise auf das Rauchverbot sowie die dauerhafte Entfernung von Aschenbechern aus dem Nichtraucherbereich. Dieser hat vom Gästebereich der Hauptraum zu sein.