Pflichten des Betreibers einer Gaststätte >50 m² gemäß Österr. Tabakgesetz
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2009110209_20100921X00/JWT_2009110209_20100921X00.html 
Information des Personals mit der Anweisung, rauchenden Gästen das Rauchen zu verbieten, ausreichender Hinweise auf das Rauchverbot sowie die dauerhafte Entfernung von Aschenbechern aus dem Nichtraucherbereich. Dieser hat vom Gästebereich der Hauptraum zu sein und darf nicht erst durch den Raucherraum erreichbar sein (http://vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/07-4-rauchverbot-zugang.html).
Das Gesetz blieb aber bisher totes Recht, weil es nicht (wie in anderen Ländern) durch Behörde und Exekutive implementiert wurde.
Auch ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die Landeshauptleute wurde bisher großteils ignoriert.