WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC)
Der Entwurf wurde am 21.5.2003 in Genf von
allen
Mitgliedsstaaten
ohne Gegenstimmen verabschiedet. Die Konvention trat am 27.2.2005 in
Kraft, nachdem
sie schon von mehr als 40 Staaten ratifiziert wurde. Das
EU-Parlament
stimmte schon am 21.4.04 mit großer
Mehrheit dafür und schließlich hat auch der
österreichische Nationalrat am 9.6.2005 die Ratifizierung dieses
Vertrages beschlossen. Wir danken allen Abgeordneten für das
eindeutige Votum, das gleichzeitig ein Auftrag an das
Gesundheitsministerium ist, das österreichische Tabakgesetz
zu verbessern. In Kraft trat das Gesetz in Österreich erst am 20.9.2008.
Ziel des
Vertrages (Art.3)
ist die tabakbedingte Todesrate zu
senken.
Werkzeuge sind u.a. Steuererhöhungen, Förderung von
Präventions-
und Therapiemaßnahmen, Eindämmung des Zigarettenschmuggels
und
das Verbot von Tabakwerbung, -promotion und -sponsoring (Art.13.2).
Fünfzig
Millionen Menschen könnten so in den nächsten 25 Jahren vor
einem
frühen Tod durch Tabakkonsum bewahrt werden, schätzt die
Weltbank.
Die Konvention ist in zweifacher Hinsicht
einzigartig:
Erstens wird erstmalig die Haftbarkeit (Art.19) geregelt und zweitens
ist
sie gleichzeitig umfassend und spezifisch. (Zum Vergleich: Die
Konvention
zum sauren Regen enthielt nur spezifische Maßnahmen und die in
Wien
beschlossene Konvention zum Schutz des stratosphärischen Ozons
enthielt
nur allgemeine Leitlinien und mußte erst durch das Protokoll von
Montreal spezifiziert werden). Die Senkung des Tabakbedarfes (Art.6-14)
wird ebenso behandelt wie die Senkung des Tabakanbots (Art.15-17) und
spezifische
Themen wie Verpackung und Warnkennzeichnung von Zigaretten (Art.11.1).
Auch Berichtspflicht und Informationsaustausch sind geregelt
(Art.21.2).
Im Gegensatz zu den meisten EU-Mitgliedern versuchten Deutschlandund
Österreich wiederholt, FCTC zu schwächen. Bis heute
werden Berichte, zu denen sich die Signatarstaaten verpflichteten,
schöngefärbt. Einen kleinen
Teil der Ziele hat Österreich
nur deshalb schon erreicht, weil es EU-Direktiven nachkommen musste.
Die Tabaksteuern sind im Vergleich zu Ländern wie England oder
Frankreich immer
noch
bescheiden und vor allem wird nichts von diesen Einnahmen in die
Tabakprävention investiert. Der Jugendschutz, den die WHO fordert,
ist
mit den von unserem Wirtschaftsminister hartnäckig verteidigten
Zigarettenautomaten nicht kompatibel. Besonders großen
Nachholbedarf
hat Österreich auch beim Gesundheitsschutz der nichtrauchenden
Bevölkerung (einschließlich Kinder), denn das Einnebeln der
Mitmenschen
in Rauchschwaden ist hier immer noch salonfähig. Der
Nichtraucherschutz im österreichischen Tabakgesetz ist zahnlos und
gilt nicht für Angestellte im Gastgewerbe. Das internationale
Abkommen verlangt aber
Schutz vor Passivrauchen, und zwar wirksamen Schutz für alle
Menschen!
Deutsche
Übersetzung und aktueller
Stand der Konvention,
die von allen EU-Staaten (außer der Tschechischen Republik)
ratifiziert wurde. Leider hat auch die Schweiz noch nicht ratifiziert,
die Konzernzentralen der Tabakindustrie beherbergt. Das
permanentes Sekretariat der FCTC ist aber ebenfalls in Genf: Es wurde von der
internationalen Staatengemeinschaft für die ersten 2 Jahren mit 8
Millionen $
dotiert (Österreich trägt US $ 106
571,- bei).
CoP -
Konferenzen der Parteien
verpflichten die
Staaten
zu Maßnahmen: gegen Schmuggel, grenzüberschreitende
Tabakwerbung (inkl. Internet) und vor allem die Aufgabe der Kooperation mit der Tabakindustrie,
indem sich die Regierung
Regeln bei der Kommunikation unterwirft.
Richtlinien
werden auch für §8 (Schutz
vor Passivrauchen)
und
Tabakadditive erarbeitet: Der 1. Grundsatz hält fest, dass ein
wirksamer Schutz nur durch 100% rauchfreie Innenräume
ermöglicht wird und andere Maßnahmen wie
Lüftungsanlagen nachweislich unzureichend wirksam sind. Der 2. Grundsatz
verlangt, alle Menschen vor Passivrauchen zu schützen.
Fakten mit
Literatur, Hoffnungen
für die Zukunft (auch Österreichs), wachsende Allianz.
Nur die konsequente Umsetzung der FCTC kann die Aktien der Tabakkonzerne
zum Fallen bringen und ihre Macht schwächen. Dazu gehören
nicht nur Maßnahmen gegen den illegalen
Handel.
Erläuterungen zu Artikel 8 (Nichtraucherschutz):
allgemein,
Richtlinien,
Implementierung, verbindlicher Fahrplan.
Strategien
gegen die Einmischung der Tabakindustrie in die Gesundheitspolitik wurden 2008 in der CoP-3
in Durban
beschlossen (Kurzfassung). Artikel 5.3.
Die Fortschritte
von 2006 bis 2009 zusammengefasst. Berichte der Mitglieder (nicht alle glaubhaft). Aktuelles.
Am 30.11.2009 stimmten 24 Gesundheitsminister für die Umsetzung
der WHO-Leitlinien in der EU bis 2012. Nur 3 enthielten sich der Stimme
und vertraten Positionen der Tabakindustrie: Alois Stöger (Österreich), Dana Jurásková (Tschechien) und Richard Raši (Slowakei).
CoP-4 (Uruguay, 2010): Richtlinie zur Regulierung von Tabakwaren (Entwurf), Bulletins, News
Perspektiven für Deutschland (2011) und andere Staaten:
Nichtraucherschutz in der Türkei, Werbeverbote in Frankreich,
Rauchertherapie im Vereinigten Königreich, Raucherprävalenz
in Russland,...
Österreich hat sich an keiner der Umfragen beteiligt: Global
School Personnel Survey (GSPS); Health Professions Student Survey
(GHPSS), Adult Tobacco Survey (GATS)!