WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC)
Der Entwurf wurde am 21.5.2003 in Genf von allen Mitgliedsstaaten ohne Gegenstimmen verabschiedet. Die Konvention trat am 27.2.2005 in Kraft, nachdem sie schon von mehr als  40 Staaten ratifiziert wurde. Das EU-Parlament stimmte schon am 21.4.04 mit großer Mehrheit dafür und schließlich hat auch der österreichische Nationalrat am 9.6.2005 die Ratifizierung dieses Vertrages beschlossen. Wir danken allen Abgeordneten für das eindeutige Votum, das gleichzeitig ein Auftrag an das Gesundheitsministerium ist, das österreichische Tabakgesetz zu  verbessern. In Kraft trat das Gesetz in Österreich erst am 20.9.2008.
Ziel des Vertrages (Art.3) ist die tabakbedingte Todesrate zu senken. Werkzeuge sind u.a. Steuererhöhungen, Förderung von Präventions- und Therapiemaßnahmen, Eindämmung des Zigarettenschmuggels und das Verbot von Tabakwerbung, -promotion und -sponsoring (Art.13.2). Fünfzig Millionen Menschen könnten so in den nächsten 25 Jahren vor einem frühen Tod durch Tabakkonsum bewahrt werden, schätzt die Weltbank.
Die Konvention ist in zweifacher Hinsicht einzigartig: Erstens wird erstmalig die Haftbarkeit (Art.19) geregelt und zweitens ist sie gleichzeitig umfassend und spezifisch. (Zum Vergleich: Die Konvention zum sauren Regen enthielt nur spezifische Maßnahmen und die in Wien beschlossene Konvention zum Schutz des stratosphärischen Ozons enthielt nur allgemeine Leitlinien und mußte erst durch das Protokoll von Montreal spezifiziert werden). Die Senkung des Tabakbedarfes (Art.6-14) wird ebenso behandelt wie die Senkung des Tabakanbots (Art.15-17) und spezifische Themen wie Verpackung und Warnkennzeichnung von Zigaretten (Art.11.1). Auch Berichtspflicht und Informationsaustausch sind geregelt (Art.21.2).

Im Gegensatz zu den meisten EU-Mitgliedern versuchten Deutschlandund Österreich wiederholt, FCTC zu schwächen. Bis heute werden Berichte, zu denen sich die Signatarstaaten verpflichteten, schöngefärbt. Einen kleinen Teil der Ziele hat Österreich nur deshalb schon erreicht, weil es EU-Direktiven nachkommen musste. Die Tabaksteuern sind im Vergleich zu Ländern wie England oder Frankreich immer noch bescheiden und vor allem wird nichts von diesen Einnahmen in die Tabakprävention investiert. Der Jugendschutz, den die WHO fordert, ist mit den von unserem Wirtschaftsminister hartnäckig verteidigten Zigarettenautomaten nicht kompatibel. Besonders großen Nachholbedarf hat Österreich auch beim Gesundheitsschutz der nichtrauchenden Bevölkerung (einschließlich Kinder), denn das Einnebeln der Mitmenschen in Rauchschwaden ist hier immer noch salonfähig. Der Nichtraucherschutz im österreichischen Tabakgesetz ist zahnlos und gilt nicht für Angestellte im Gastgewerbe. Das internationale Abkommen verlangt aber Schutz vor Passivrauchen, und zwar wirksamen Schutz für alle Menschen!

Deutsche Übersetzung und aktueller Stand der Konvention, die von allen EU-Staaten (außer der Tschechischen Republik) ratifiziert wurde. Leider hat auch die Schweiz noch nicht ratifiziert, die Konzernzentralen der Tabakindustrie beherbergt. Das permanentes Sekretariat der FCTC ist aber ebenfalls in Genf: Es wurde von der internationalen Staatengemeinschaft für die ersten 2 Jahren mit 8 Millionen $ dotiert (Österreich trägt US $ 106 571,- bei).
CoP - Konferenz
en der Parteien verpflichten die Staaten zu Maßnahmen: gegen Schmuggel, grenzüberschreitende Tabakwerbung (inkl. Internet) und vor allem die Aufgabe der Kooperation mit der Tabakindustrie, indem sich die Regierung Regeln bei der Kommunikation unterwirft.
Richtlinien werden auch für §8 (Schutz vor Passivrauchen) und Tabakadditive erarbeitet: Der 1. Grundsatz hält fest, dass ein wirksamer Schutz nur durch 100% rauchfreie Innenräume ermöglicht wird und andere Maßnahmen wie Lüftungsanlagen nachweislich unzureichend wirksam sind. Der 2. Grundsatz verlangt, alle Menschen vor Passivrauchen zu schützen.
Fakten mit Literatur, Hoffnungen für die Zukunft (auch Österreichs), wachsende Allianz.
Nur die konsequente Umsetzung der FCTC kann die Aktien der Tabakkonzerne zum Fallen bringen und ihre Macht schwächen. Dazu gehören nicht nur Maßnahmen gegen den illegalen Handel.
Erläuterungen zu Artikel 8 (Nichtraucherschutz): allgemein, Richtlinien, Implementierung, verbindlicher Fahrplan.
Strategien gegen die Einmischung der Tabakindustrie in die Gesundheitspolitik wurden 2008 in der CoP-3 in Durban beschlossen (Kurzfassung).
Artikel 5.3.
Die Fortschritte von 2006 bis 2009 zusammengefasst. Berichte der Mitglieder (nicht alle glaubhaft).   Aktuelles.
Am 30.11.2009 stimmten 24 Gesundheitsminister für die Umsetzung der WHO-Leitlinien in der EU bis 2012. Nur 3 enthielten sich der Stimme und vertraten Positionen der Tabakindustrie: Alois Stöger (Österreich),
Dana Jurásková (Tschechien) und Richard Raši (Slowakei).
CoP-4 (Uruguay, 2010): Richtlinie zur Regulierung von Tabakwaren (Entwurf), Bulletins, News
Perspektiven für Deutschland (2011) und andere Staaten: Nichtraucherschutz in der Türkei, Werbeverbote in Frankreich, Rauchertherapie im Vereinigten Königreich, Raucherprävalenz in Russland,...
Österreich hat sich an keiner der Umfragen beteiligt: Global School Personnel Survey (GSPS); Health Professions Student Survey (GHPSS), Adult Tobacco Survey (GATS)!