Die Berater der Tabaklobby von Minister Kdolsky wussten genau, warum
sie behördliche Kontrollen im Tabakgesetz verhinderten und
Gästen die Kontrolle und Meldung von Gesetzesverletzungen
aufbürdeten (um sie dann als Denunzianten anzuprangern und mit
Behördenvorladungen und Beweisforderungen zu schikanieren):
Anonyme Anzeigen werden nicht behandelt!
Dazu schreibt Dietmar Erlacher:
Lassen Sie
mich einige Probleme in der Zusammenarbeit mit den Behörden
schildern:
(Viele
Berichte erreichen mich leider nur mündlich, meine Mitstreiter und Helfer
bitten mich diesbezüglich um Wahrung ihrer Anonymität, die Berichte
erscheinen mir aber sehr glaubwürdig)
- Behörden
nahmen zum
Teil keine anonymen
Anzeigen entgegen, obwohl das laut Verwaltungsstrafgesetz
§25 Abs.1 problemlos möglich sein muss
(z.B. die BH Mistelbach empfahl lediglich Gespräche mit den
Lokalbezitzern, da ein Helfer seine Identität nicht nennen wollte.
In Landgemeinden ist eine Anzeige mit Namen jedoch sehr problematisch -
jeder kennt jeden).
Bestraft wird also die Person die ein Lokal meldet: Man wird als
Denunziant hingestellt, und kann danach das Lokal das man ja eigentlich
besuchen wollte nicht mehr aufsuchen. Hier liegt also ein schwerer
Fehler schon im Gesetzesbereich vor, wir sehen folgende Lösung:
- Die
Behörde muss von sich aus aktiv werden um solche Missstände zu beseitigen
- Eine
anonyme Meldung muss unkompliziert möglich sein.
- Rückfragen
bei den Behörden ergab eine erstaunliche Kulanz bei Verstößen.
(z.B. man habe in der Millenium City als "erste Maßnahme" im
Segafredo eine teilweise Schließung der Eingangstüre auf 2 Meter
vereinbart
- das ist
ungesetzlich, da natürlich noch
immer Tabakrauch, in großen Mengen, nach
draußen dringen kann).
Hier berichteten sogar die Medien: http://derstandard.at/1245670133787/Tuer-auf-Tuer-zu-in-Verfahren-um-Tabakgesetz
Ein Anfuf im Magistrat für den 20. Bezirk
bestätigte diese Meldung (Lokal: Segafredo).
Besonders krass auch das folgende Beispiel:
- Das
Kafeehaus im
Gesundheitsministerium [sic!] hatte die Tür zum
öffentlichen Bereich weit offen.
Man informierte uns, dass das Lokal
einen Umbauantrag gestellt hat, das Gesetz wurde aber - da es sich um
einen öffentlichen
Bereich handelt - trotzdem grob missachtet. Ein
Umbauantrag hat hier keine aufschiebende Wirkung.
- Die verhängten Strafen sind
auch nach mehrmaligen Anzeigen erstaunlich
gering
(laut telefonischer Auskunft des Magistrats für den 20. Bezirk nur einige 100 Euro ein Mal
im Monat.).
Der gesetzliche Strafrahmen wird also zur Zeit
bei weitem nicht ausgeschöpft, Verstöße
gegen das Rauchverbot sind deshalb auch bei wiederholten Anzeigen
weiterhin die Regel.
In den rund 60 bundesweit besuchten Einkaufszentren
- wo eigentlich seit 2005 Rauchverbot besteht - wird geraucht
wie zuvor, auch dort wo viele Kinder und Jugendliche sind: z.B. vor
den Kinos.
- Oft
stellt sich die Frage wer hat aller einen Umbauantrag fristgerecht
eingereicht? Auch darüber wird keine Auskunft gegeben.
Völlig unklar ist ob auch nachträglich (also auch jetzt noch immer)
Anträge gestellt werden dürfen, und ob dieser Antrag aufschiebende Wirkung
auf das Gesetz hat.
Uns erreichten zahlreiche Berichte, dass dies noch immer möglich ist und
dass sich Lokalbesitzer so vor weitern Strafen schützen. Tatsächlich
umgebaut wurde aber sehr sehr selten! Uns ist
bundesweit kein einziges Lokal bekannt, welches nach dem Umbau den
Nichtraucherschutz lt. Tabakgesetz einhält.
- Auch
hier ein krasses Beispiel:
Im Haus der Ärztekammer Kärnten hat z.B. ein Cafe/Restaurant erst im
April dieses Jahres
eröffnet, doch es hat scheinbar vom Magistrat die Zustimmung zur
Fristverlängerung bis 30.6.2010 für einen Umbau bekommen.
- Verstöße
werden scheinbar überall als Dauerdelikt
gesehen und nicht als
Einzeldelikt. Das
ist im Gesetz nicht klar geregelt.
- Es
ist aber widersinnig, dass man nur dann gestraft wird, wenn man dieses
Gesetz einen Monat lange missachtet.
Jede einzelne Zigarette die vom Lokalbesitzer gestattet wurde ist ein
klar abgrenzbarer Verstoß.
- Ob
das Lokal tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hat, oder ob nicht, ist für die Person die Anzeige erstattet
nachträglich meist nicht ersichtlich.
Verstöße werden
scheinbar lange Zeit nicht bearbeitet – „in
Verstoß geraten“!
Das führt dazu, dass aktive Nichtraucher
frustriert aufgeben.
Tatsache ist: es wird fast überall weiter geraucht.
- Laut telefonischer Auskunft des Magistrat für den
20. Bezirk wäre der Verstoß ein Dauerdelikt.
Es wird in den Einkaufszentren (konkret Millenium City) zwar sehr
häufig ein Verstoß angezeigt, gestraft wird jedoch lediglich ein Mal
monatlich. Im 20. Bez. ist der Leiter für
Öffentlichkeitsarbeit für alle Wiener Magistrate.
- Ist die
Strafhöhe bei wiederholten Verstößen gegen das Tabakgesetz
in irgendeiner Form gesetzlich festgelegt, oder liegt es ausschließlich im Ermessen des Beamten diese
festzulegen?
- Im konkreten Fall Millennium City erhielt einer
unserer Helfer im Juli die telefonische Auskunft die Strafhöhe würde
meist 200 Euro betragen.
- Bei dem Umsatz den die Lokale dort machen sind 200
Euro ein Mal monatlich lächerlich. Das ist bestenfalls ein Anreiz
weiterhin Aschenbecher aufzustellen und den Gästen weiterhin das
Rauchen zu erlauben, da durch die höheren Einnahmen die 200 Euro Verlust
sofort wieder kompensiert werden.
- Bis zu welchem Zeitpunkt muss ein Ansuchen
um Vorprüfung eines Bauvorhabens eingereicht werden, damit es
aufschiebende Wirkung auf eine Strafverfolgung hat?
- Im Gesetz steht, dass die vom Inhaber beabsichtigten baulichen
Maßnahmen zur Schaffung eines gesonderten Raumes ...unverzüglich
nach Ablauf des Tages, an dem dieses Bundesgesetz ...kundgemacht worden
ist, in die Wege
geleitet werden müssen.
- Damit fehlt ein konkretes Datum, es werden nach
unseren Informationen noch immer Anträge angenommen.
So können sich Lokalbesitzer bis zum 30. Juni 2010 noch nachträglich vor
einen Strafverfolgung schützen. Umbauten werden
bisher zu 99 % nicht durchgeführt!
Ist das so rechtens oder gibt es hier ein klares Datum?
- Besteht für uns irgendwie die Möglichkeit festzustellen, wer tatsächlich ein Ansuchen
gestellt hat und wann es gestellt wurde?
Das Magistrat
erteilt keine Auskünfte. Die Behauptungen der WKO sind höchst unglaubwürdig. Dies alles nach mindestens 3 UVS-Entscheidungen (Wien, Linz,
Innsbruck) und neulich auch 2 Urteilen des VfGH; alles ging gegen die Wirte
aus.
Dietmar
Erlacher, Krebspatient, Bundesobmann
K f K