Zigaretten-Automaten: in der Mehrzahl der EU-Staaten schon verboten
Brief der Ärzteinitiative an die Monopolverwaltung 2017

Rechtzeitig vor der Euro-Umstellung hatte die Ärzteinitiative schon im Wirtschaftsministerium vorgesprochen, um zu verhindern, dass kostspielige Umrüstungen das längst nötige Verbot von Zigarettenautomaten weiter hinauszögern. Minister Bartenstein wollte davon nichts wissen, ignorierte die HBSC-Studie, die schon damals (und bis heute) einen  Einfluss von Automaten auf den früheren Rauchbeginn zeigte, ebenso wie eine (damals schon seit 2 Jahren bestehende) EU-Empfehlung und war schließlich mit einer weiteren, kostspieligen Umrüstung zufrieden, die (laut Trafikantenvertreter der Wirtschaftskammer) bis 2007 "kindersichere" Automaten schaffen sollte. Der Altersnachweis über Bankomatkarte oder Handy freute nicht nur Handy-Firmen mit einem Altersverifikationsprogramm sondern vor allem die Tabakindustrie, weil sie dann mit ihren 8000 Automaten das Konsumverhalten österreichischer Raucher ausforschen konnte, keine wirksame Altersbeschränkung zu befürchten hatte und die auch von Tabakhändlern erwünschte, jederzeitige Verfügbarkeit des Suchtgiftes Nikotin gewährleistet war. In Deutschland hatte diese elektronische Alterskontrolle bereits versagt, aber Österreich musste unbedingt den gleichen kostspieligen Fehler machen. Die Umrüstungskosten von 1000 Euro pro Automat hätten ursprünglich sogar auf Wunsch der Trafikanten durch Steuergelder unterstützt werden sollen, wird aber seither jedenfalls als Vorwand gegen ein Automatenverbot genutzt, das bei unseren Nachbarn Ungarn und Slowenien schon seit Jahren selbstverständlich ist, ebenso in Frankreich, Griechenland, Rumänien, Polen, Norwegen, Island oder den Baltischen Staaten. Auch in den Schweizer Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Graubünden, Thurgau, Waadt, Zug und Zürich hat die Regierung bereits ein Verkaufsverbot gebilligt. Allerdings ist ein Verkaufsverbot an Minderjährige ohne Automatenverbot wenig wert und die "Sicherung" mittels Chip erhöht nur die Attraktivität für Jugendliche. Wir hoffen daher für  die Schweiz, dass sie nicht dem schlechten Beispiel von Deutschland und Österreich folgt, sondern die Zigarettenautomaten verbietet. 
In den USA wird jetzt auch im Internet mit dem Jugendschutz ernst gemacht und gleichzeitig die Tabaksteuerhinterziehung unterbunden: Alle großen Kreditkartenfirmen, die auf ihren guten Ruf Wert legen, weigern sich, Internetkäufe von Zigaretten zu tätigen und auch der Versand wird verweigert. Erkundigen Sie sich bei der von Ihnen bevorzugten Zustellfirma, ob sie auch nach diesen Richtlinien vorgeht. Wo nicht, stellen Sie klar, dass Sie einen Wechsel zu einer seriösen Firma erwägen.
Die Zigarettenautomaten in Österreich verstoßen gegen TNRSG § 6 (3): "Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf einer Packung oder Außenverpackung müssen unablösbar aufgedruckt, unverwischbar und vollständig sichtbar sein. Sie dürfen weder vollständig noch teilweise durch Steuerzeichen, Preisaufkleber, Sicherheitsmerkmale, Hüllen, Taschen, Schachteln oder sonstige Gegenstände verdeckt oder getrennt werden". Aber das Gesundheitsministerium toleriert den ungesetzlichen Zustand. Fordern Sie von der Monopolverwaltung ein Automatenverbot und melden Sie Internethandel und -werbung für Zigaretten und andere Tabak- und Nikotinprodukte .
Länder mit strengeren Lizenzbestimmungen wie Frankreich, wo nur 0,5 Tabakverkaufsstellen auf 1000 Einwohner kommen, haben geringere Probleme mit dem Rauchen von Kindern als Österreich, wo auf 1000 Einwohner 3,5 Verkaufsstellen plus ein Automat kommen. 59% der geprüften Tabakverkaufsstellen in Oberösterreich verkauften Tabakprodukte an Jugendliche unter 16 Jahren. Die Mehrzahl von 453 rauchenden Schülerinnen und 433 rauchenden Schülern (mit einem mittleren Alter von 14 Jahren) gaben an, dass sie ihre Zigaretten nicht in der Trafik, sondern am Automaten (44%) oder an der Tankstelle (9%) kaufen. Mit den Automaten umgeht die Tabakindustrie auch das seit 2007 geltende Verbot der Plakatwerbung, macht sogar Wechselbildwerbung und führt die Warnungen ungestraft ad absurdum:  Heimtückisch warb  "Route 66" schon 2008 mit dem Spruch: "Rauchen kann sein".
Auch in Deutschland könnte nur ein Verbot der Zigarettenautomaten einen gesetzeskonformen Zustand herstellen (Alterskontrolle, Warnhinweise und Werbebeschränkung).
Eine europaweite Studie, bei der die Rauchgewohnheiten von 11-, 13- und 15-jährigen Schülern mit vergleichbarer Methodik erhoben wurden, zeigte den signifikanten Einfluss von Zigarettenautomaten.