Rauchverbot vor Eingängen
U.S.A.: Die Federal Management Regulation (Bundesmanagement-Verordnung) sieht in § 102-74.330 Rauchverbotsbeschränkungen für Außenbereiche eines Gebäudes vor. Danach ist das Rauchen in Innenhöfen und im Umkreis von 25 Fuß (umgerechnet 7,62 Meter) von Türen und Luftansaugkanälen, die unter der Gerichtsbarkeit, der Fürsorge oder der Kontrolle der General Services Administration(GSA) stehen,verboten.

Australien hat schon seit 2015 das „4-Meter-Gesetz“. Danach ist das Rauchen in einem Umkreis von 4 Metern von einem Fußgängerzugang zu einem öffentlichen Gebäude verboten. Zu den Gebäuden zählen u.a. Einkaufszentren, Schulen, Hochschulen und Universitäten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Gemeindezentren, Hallen und Kultstätten, Theater, Kinos, Bibliotheken und Galerien, Hotels und Motels, Gewerbe-, Handels- und Geschäftsräume, Fitnesscenter, Kegelbahnen und andere Sport-und Freizeiteinrichtungen sowie lizenzierte Räumlichkeiten, Restaurants und Cafés.Die Regelung fußt auf dem Gesetz über rauchfreie Umwelt aus dem Jahr 2000. Ein Verstoß kann mit 300 US-$ geahndet werden.