Zusammenfassung wichtiger Punkte zu JEFTA vom Europaabgeordneten Prof. Klaus Buchner (ÖDP=Ökologisch Demokratische Partei):

„1. JEFTA bezieht sich auf alle Unternehmen im Bereich von Dienstleistungen, Investitionen und Elektronischem Handel, insbesondere auf solche in öffentlicher Hand (staatlich, städtisch, gemeindlich usw.) (Art. 8.1 und Art. 8.12.1 JEFTA). Ein Problem von JEFTA ist, dass alle „liberalisiert“ werden sollen, außer denen, die in JEFTA explizit in einer Liste aufgeführt werden (sog. negative Liste, Art. 8.12.1 JEFTA). Diese Liste steht in Anhang 8-B. Dabei heißt „liberalisieren“, dass die gesetzlichen Regeln dafür gelockert werden (mit dem Ziel „unnötige“ Gesetze abzuschaffen, d.h. Gesetze, die der Wirtschaft nicht passen und die nicht eine Begründung durch tatsächlich aufgetretene, eindeutig zuordenbare und ernsthafte Schäden haben: siehe Art. 8.1.2 JEFTA zur erlaubten Gesetzgebung) bzw. dass Betriebe, die in öffentlicher Hand sind, privatisiert werden (können). Einmal privatisierte Betriebe können von der öffentlichen Hand nicht mehr zurückgekauft werden. Letzteres steht in Art. 8.12.1 (c) JEFTA und wird manchmal als „Stand-Still“ bzw. „Ratchet-Clause“ bezeichnet. Die oft formulierte Behauptung, dass wegen der negativen Liste auch künftige Bereiche liberalisiert werden, an die man jetzt noch nicht denken kann, stimmt nicht, denn alles, was nicht in der "United Nations Provisional Central Product Classification" (CPC) erfasst ist, wird von der Liberalisierung ausdrücklich ausgenommen (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 23 (c) JEFTA) Dabei spielt eine Rolle, dass in Japan das Vorsorgeprinzip nicht gilt, das im deutschen Grundgesetz eine zentrale Rolle spielt. Das Vorsorgeprinzip wird nach dem oben über „unnötige“ Gesetze Gesagten deutlich eingeschränkt.

2. Dies alles betrifft insbesondere das Finanzwesen (siehe Anhang 8-A JEFTA; zur erlaubten Gesetzgebung dort die Ziff. 2 und 11, wobei das oben zu „unnötigen Gesetzen Gesagte beachtet werden muss). Als explizit genanntes Beispiel (in Art. 8.59 (a ii J) JEFTA) dienen hier die „asset backed securities“, ein „Finanzinstrument“, das wesentlich zur Bankenkrise 2008/09 beigetragen hat. Man kann also sagen, dass JEFTA eine neue Bankenkrise wahrscheinlicher macht.

3. Ein weiteres Beispiel ist die Atomenergie. Der deutsche Atomausstieg findet in diesem Abkommen keine Berücksichtigung. Lediglich Produktion, Verarbeitung und Transport von Nuklearmaterial sind in Deutschland von der Liberalisierung ausgenommen (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 22 (d) JEFTA)

4. Beim Umweltschutz gibt es erhebliche Probleme. So werden z.B. der in Japan immer noch praktizierte Walfang (getarnt als wissenschaftliches Projekt) und der Handel mit seltenen Hölzern nicht eingeschränkt. Letzteres spielt vor allem in Rumänien eine Rolle, wo japanische Firmen geschützte Wälder abholzen. (Dies alles müsste in Anhang 8-B als Ausnahme in der Vorschrift zur Liberalisierung aufgeführt werden, wird es aber nicht.)

5. Die Freiheit Gesetze zu erlassen, wird besonders beim Umweltschutz und im sozialen Bereich deutlich eingeschränkt – siehe oben 1.

6. Der Datenschutz im Finanzwesen wird nicht erwähnt. Er soll wegen einer „Review Clause“ später diskutiert werden. Bis dahin ist der Datenverkehr im Bankwesen von der EU nach Japan ungehindert. Die Daten werden in Japan nach den dortigen Gesetzen behandelt, d.h. ohne etwas wie die Datenschutz-Grundverordnung.

7. Öffentliche Dienste sind VON DER LIBERALISIERUNG AUSGENOMMEN (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 1 JEFTA)

8. Frischwasser wird NICHT LIBERALISIERT (Anhang 8-B-2 Vorbehalt 21 (c) JEFTA) Aber in Deutschland werden im Gegensatz zur übrigen EU die Dienstleistungen im sanitären Bereich liberalisiert. Das geht aus dem deutschen Zusatz zu Anhang 8-B-2 Vorbehalt 15 hervor, der bei der Abfallwirtschaft nur die Abfallentsorgung, nicht aber die Sanitärdienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen werden.

9. Schiedsgerichte wurden in JEFTA nicht vereinbart. Dazu soll bald ein eigenes Abkommen mit Japan geschlossen werden. Der Grund dafür ist einerseits die Tatsache, dass Abkommen mit Schiedsgerichten von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müssen. Das will die EU-Kommission vermeiden, weil das lange dauert und die „Gefahr“ besteht, dass wie bei CETA einige Staaten Schwierigkeiten machen. Der zweite Grund ist, dass die EU-Kommission nicht zuletzt wegen der Massenproteste eine andere Art von Schiedsgerichten (MIC) einführen will, die von Japan nicht akzeptiert wird. Hier will man sich noch einigen.“

Weitere kritische Artikel zu JEFTA:
https://www.deutschlandfunk.de/sven-giegold-gruene-zu-jefta-dieser-vertrag-mit-japan-ist.694.de.html?dram:article_id=423104
https://www.lobbycontrol.de/2018/07/reisebericht-wie-jefta-in-japan-gesehen-wird/#pk_campaign=20180718&pk_source=nl
https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/JEFTA_Analye.pdf
http://www.fr.de/wirtschaft/gastwirtschaft/handelsabkommen-jefta-ist-schlecht-a-1539731
https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/kreis-kassel-ort306256/trinkwasser-globalisierungskritiker-bemaengeln-jefta-abkommen-10032118.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/jefta-gefahr-fuer-wasser-eu-staaten-stimmen-handelsabkommen-mit-japan-zu-zr-10015074.html