In einer Erklärung zum Nichtraucherschutz sorgen sich Mitglieder des Landtags von NRW um das "Kulturgut" Einraumkneipen. Kneipen definieren sich nicht über den Tabakkonsum, sondern stellen eine Möglichkeit dar, sich zu treffen und zu unterhalten. Das wird durch ein Rauchverbot in keiner Weise eingeschränkt. Im Gegenteil, Tabakrauch machte es vielen Nichtrauchern unmöglich eine Kneipe aufzusuchen. Raucher können weiterhin die Kneipe besuchen, sie müssen lediglich zum Rauchen kurz das Lokal verlassen. Sollte ein Lokal jetzt aufgrund eines Rauchverbotes tatsächlich einen extremen Verlust an Gäste zu beklagen haben, dann wohl deshalb, weil die Kneipe als reiner Raucherraum missbraucht wurde. Das Abbrennen von krebserregenden Zigaretten trägt aber ebenso wenig zur Kultur bei, wie krebserregende Baumaterialien (Asbest) zur Baukunst. Das "Kulturgut" Kneipe ist also vom Tabakkonsum unabhängig bzw. verliert als "Raucherhöhle" sogar seinen Anspruch auf "Kultur". Eine Kultur des Rauchens gab es bei den Indianern, aber in der westlichen Welt verbreitete sich das Rauchen von Tabak während des kulturellen Niedergangs der Weltkriege.Die Produktion von Suchtgiften, die in der 3. Welt mit Raubbau an der Natur und Kinderarbeit beginnt und mit dem frühzeitigen Tod jedes zweiten Konsumenten endet, sollte nicht als "Kultur" bezeichnet werden.

Der Landtag von NRW stimmte 2012 mehrheitlich für ein fortschrittliches Tabakgesetz, zu dem man den Abgeordneten gratulieren kann, besonders den Grünen und und der SPD unter Führung von Hannelore Kraft zu Ihrem mutigen Auftreten gegen die Tabakindustrie, die ihren Kollegen einredete, Rauchen wäre der "Genuss des kleinen Mannes". Gerade der "kleine Mann" bezahlt nicht nur den relativ größten Teil seines Einkommens für Zigaretten, sondern er bezahlt auch am häufigsten mit seinem Leben. Und wofür? Damit bei jeder Zigarette die Entzugssymptome wieder nachlassen, was ihm als "Genuss" verkauft wird.