Hygiene in Gaststätten ist oberstes Gebot
Die Raumluft darf davon doch nicht ausgenommen werden. Atmen müssen alle!
Hierzu ein kleines Beispiel, das auch den uneinsichtgsten Raucher / Kneipier überzeugen muss:
Es ist wie mit der privaten Badewanne / dem privaten Swimmingpool und einer öffentlich zugänglich geführten Badeanstalt:
In die Badewanne/Swimmingpool darf der Besitzer hineinbieseln, so viel er will - auch darf er dies seinen Familienangehörigen, Freunden und Gästen erlauben. - In seine öffentlich zugänglich geführte Badeanstalt darf er dies selbst nicht und auch anderen nicht erlauben - weder seinen Familienangehörigen, Freunden oder Gästen/ Besuchern/ Kunden.
Auch die Gefahr, dass bieselfreudige Gäste bei entsprechendem Verbot wegblieben, ändert nichts an der Hygienevorschrift.
Genauso ist es doch mit öffentlich geführten Gaststättenräumen. Schließlich ist Tabakrauch wissenschaftlich anerkannt das schädlichste Raumgift überhaupt.
Vielen Dank für Ihren Einsatz für tabakqualmfreie Atemluft.
Mit freundlichem Gruß
KyRa Golden