Richtigstellung von falschen Behauptungen in der Debatte am 11.12.2018 im Nationalrat zum Volksbegehren für generelles Rauchverbot in Gastronomie:

Folgende wiederholt und offenbar zwischen ÖVP und FPÖ akkordierte Aussagen ohne Rücksicht auf Wahrheitsgehalt sind aus fachlicher Sicht als bewusste Irreführung zu bezeichnen:
Tatsächlich haben wir ein schwaches Gesetz und seine Umsetzung ist noch schwächer. Jugendschutz ist Länderkompetenz, die Anhebung des Schutzalters wurde von FPÖVP nur verzögert und nicht mit den nötigen Begleitmaßnahmen (Mystery Shopping aus Mitteln der Tabaksteuer und Zigarettenautomatenverbot) versehen. Kinder und Jugendliche haben freien Zutritt zu Raucherzimmern, der Wirt darf auch seine eigenen Kinder im Raucherraum servieren lassen, neue Lehrlinge 1 Stunde und andere Lehrlinge 4 Stunden pro Tag und nicht einmal das wird entsprechend kontrolliert. Zweifelhaft ist, ob das Rauchverbot im Auto beim Mitführen Minderjähriger überhaupt kontrolliert wird. Österreich hat nur sehr wenige vollständig rauchfreie Spitäler.  Tatsächlich machen z.B. in Wien zwei Drittel dieser Betriebe von der Ausnahmeregelung des §13a TNRSG Gebrauch, die 2.200 Kleinlokale sind fast alle Raucherlokale und in den Mischbetrieben wird das TNRSG meist nicht eingehalten. Studien in NÖ, OÖ und der Steiermark zeigten vergleichbare Missstände. Auch eine Erhebung des Gesundheitsministeriums zeigte die Nichteinhaltung.

Tatsächlich beweist die internationale Fachliteratur das Gegenteil. Erst die Abschaffung der Raucherzimmer ermöglicht eine Reduktion des Tabakkonsums oder den Ausstieg aus der Sucht und viele Jugendliche haben in einem Lokal ihre erste Zigarette oder Shisha geraucht.

Italien hat seit 2005 so strenge Auflagen für Raucherzimmer, dass weniger als 5% der Gastro-Betriebe davon Gebrauch machten. Am 2.2.2016 trat ein Rauchverbot um Spitäler und in Autos in Kraft, zum Schutz von Kranken, Schwangeren und Kindern. Strafen bis 500 € für rauchende Autofahrer, die Kinder mitführen und bis 3000 € für Trafikanten, die Minderjährigen Zigaretten verkaufen, werden verhängt. In Österreich gibt es weder ein Gesetz, das eine separate Belüftung und einen Unterdruck im Raucherraum gegenüber den umgebenden Räumen vorschreibt, noch wird die Belüftung von Raucher- und Nichtraucherbereich kontrolliert. Zur Raucherlaubnis in Gaststätten und zum Jugendschutz siehe oben.
Außer einer Bestimmung zum Schutz von Kindern im Auto, deren Kontrolle fraglich ist, hat die Koalition nichts zu ihrem Schutz getan, sondern im Gegenteil die Verantwortung den Wirten gegeben (siehe oben). Das ist eine Verhöhnung des Volksbegehrens durch einen Mann, der für die Gesundheitsministerin Reden im Parlament schreibt, die Interessen der Tabakindustrie vertreten. WHO, OECD, European Cancer Leagues, European Respiratory Society, u.a. haben die Tabakprävention in Österreich als besonders schlecht beurteilt und auch alle unabhängigen österreichischen Studien kamen zu dem Schluss, dass Tabakrauch in der österreichischen Gastronomie nach wie vor ein gravierendes Gesundheitsproblem darstellt.