http://filterlos.at/news/blick/details/article/ein-jahr-schonfrist-fuer-zigaretten/

Am 20. Mai muss in allen Mitgliedsstaaten die Umsetzung der EU-Richtlinie in Kraft treten

Ein Jahr Schonfrist für Zigaretten

08.01.2016

Begutachtungsentwurf für nationale Umsetzung der TPD 2 veröffentlicht

Man hatte ihn eigentlich schon Anfang Dezember vergangenen Jahres erwartet, gekommen ist er Anfang Jänner: Die Rede ist vom Begutachtungsentwurf des Gesundheitsministeriums für die österreichische Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie TPD 2 („Tobacco Products Directive“), die Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen enthält. Das lange Rätseln, ob Österreich den ohnehin schon restriktiven Vorgaben aus Brüssel noch weitere Verschärfungen hinzufügt, ist hiermit vorläufig zu Ende.

Erster Eindruck. Das österreichische Gesundheitsministerium orientiert sich im Wesentlichen an den Beschlüssen der Europäischen Union, ohne einschneidende weiterführende Regelungen vorzugeben. Der Begutachtungsentwurf enthält ein Jahr Übergangsfrist für den Verkauf „alter“ Zigaretten und schont Zigarren-Verpackungen.

Zeitlicher Fahrplan. Der Vorschlag zur nationalen Umsetzung der TPD 2 ist jetzt bis 5. Februar in Begutachtung, danach werden die Weichen für einen Gesetzesbeschluss gestellt. Am 20. Mai heurigen Jahres tritt das Regelwerk, das im künftigen „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz“ (TNRSG) sowie punktuell im Gesundheits- und Ernährungsgesetz (GESG) niedergeschrieben sein wird, dann endgültig in Kraft. Diese Frist ist eine Vorgabe der Europäischen Union und somit in allen Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt.

Kombinierte Warnhinweise. Die Regelungen sehen vor, dass die Warnhinweise jeweils 65 Prozent der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenverpackungen bedecken müssen – das gilt für Abbildung und Text gemeinsam. Der Text soll folgende Warnungen enthalten: „Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf“ und „Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind.“ Außerdem soll es auf den Zigarettenpackerln einen Hinweis auf telefonische und im Internet abrufbare Hilfsprogramme zur Raucherentwöhnung geben, der dem Umsetzungsentwurf des Gesundheitsministeriums zufolge folgendermaßen aussehen wird: „Rauchfrei-Telefon: 0800 810 013 FREE – www.rauchfrei.at“.

Übergangsfrist. Erhört wurde jene Forderung, die man von Vertretern der Tabakindustrie, des Großhandels und der Trafikantengremien zuletzt am häufigsten vernommen hatte: der Ruf nach großzügigen Übergangsfristen für den Verkauf von Tabakwaren, die noch dem „alten“ Gesetzesstand bis 20. Mai dieses Jahres entsprechen. Hier sieht der Entwurf des Gesundheitsministeriums vor, dass Tabakprodukte, die vor dem 20. Mai 2016 produziert werden und daher noch keine kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise aufgedruckt haben, von den Tabaktrafikanten bis 20. Mai 2017 noch verkauft werden dürfen.

Diese einjährige Übergangsfrist gilt allerdings nur für jene Produkte, die von den Großhändlern bis längstens 20. Juli heurigen Jahres an die Trafikanten ausgeliefert werden. Spätestens nach dem 20. Mai nächsten Jahres müssen demzufolge dann alle Zigarettenverpackungen die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise in Text und Bild aufweisen.



http://www.filterlos.at/news/blick/details/article/bundesgremium-verbucht-erfolg-bei-tpd2-umsetzung/

Bundesobmann Josef Prirschl sieht klaren Erfolg der Arbeit seines Gremiums

Bundesgremium verbucht Erfolg bei TPD 2-Umsetzung

09.01.2016

Ausnahmen für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake

Wie Filterlos.at berichtete, liegt ein erster Begutachtungsentwurf für die nationale Umsetzung der Europäischen Tabakprodukte Richtline vor. In einer ersten Stellungnahme auf die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs aus dem Gesundheitsministerium verweist das Bundesgremium der Tabaktrafikanten auf erste Erfolge von durchgeführten Maßnahmen und Gesprächen im Vorfeld.

So sei in den ursprünglichen Entwürfen für die nationale Umsetzung der TPD 2 auch noch die Anbringung von Schockbildern auf den Verpackungen von Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabaken vorgesehen gewesen. „Wir konnten erreichen, dass diese Fotos nicht auf den Packungen aufgebracht werden müssen“, ließen Bundesgremialobmann Josef Prirschl und sein Team über die neue Gremiumssprecherin Sonja Reingrabner ausrichten. Reingrabner ist übrigens seit vielen Jahren in der Tabakbranche tätig und gilt als anerkannte Expertin. Unter anderem war sie jahrelang Sprecherin des Austria Tabak Nachfolgekonzerns JTI (Japan Tobacco International) Austria.

Wie geht es jetzt aus Sicht des Gremiums weiter? „Wir erarbeiten derzeit eine Stellungnahme zum Ministerialentwurf und werden diese Stellungnahme fristgerecht vor Ablauf der Begutachtungsfrist einbringen“, erklärte Reingrabner. Parallel dazu werde das Gremium in den kommenden Wochen seine Anliegen allen relevanten politischen Entscheidungsträgern vorbringen.