Folgendes Mail erhielten Studenten und Bedienstete der Uni Salzburg am 5.2.2015:

"Sehr geehrte Angehörige der PLUS!
Wie vielleicht einige von Ihnen mitbekommen haben, war am 4. Februar "Weltkrebstag". Rauchen ist für mehr als 100 Krebsarten eine der Hauptursachen. Erwiesenermaßen schadet das Rauchen aber nicht nur den Raucher/innen selbst, sondern birgt auch das Passivrauchen Gesundheitsrisiken. Das österreichische Tabakgesetz normiert daher einen Nichtraucher/innen/schutz in umschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen.
Zuletzt sind vereinzelt Beschwerden über das Eindringen von Tabakrauch in die Nichtraucher/innen/bereiche vorgebracht worden, weil z.B. im Nachbarbüro geraucht wird oder vor den Bürofenstern. Ich darf dazu die Rechtslage in Erinnerung rufen: In Räumen für Unterrichts- und Fortbildungszwecke (also z.B. Hörsälen) gilt ein generelles Rauchverbot (§ 12 Tabakgesetz), ebenso aber in "Räumen öffentlicher Orte" (§ 13 Tabakgesetz). Das Tabakgesetz sieht Universitäten als "öffentliche Orte", an denen das Nichtrauchen das einzuhaltende Prinzip ist. Definitionsgemäß sind "Räume öffentlicher Orte" jene Räume, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis betreten werden können (§ 1 Z 11 Tabakgesetz), also eigentlich alle Büroräume der Universität, aber auch die Toiletten, Aufenthaltsräume oder Gänge. Denn "nicht-öffentlich" wäre z.B. ein zugangskontrolliertes Bürogebäude ohne Parteienverkehr - das wir aber nicht haben. Darüber hinaus normiert § 5 der PLUS-Brandschutzordnung ein Rauchverbot "in allen Räumlichkeiten der Universität". Kurzum: "indoor" ist das Rauchen in den Gebäuden der Universität Salzburg untersagt.
Das Tabakgesetz und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verlangen aber auch, dass Nichtraucher/innen vor dem Eindringen des Tabakrauchs in deren Büros oder in die Stiegenhäuser und Gänge geschützt werden. Das Rauchen auf Balkonen oder Terrassen oder vor dem Eingangsbereich ist daher so zu gestalten, dass Nichtraucher/innen möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Raucher/innen werden daher um entsprechende Rücksichtnahme bzw.  Abstandhalten ersucht, unter Umständen sind auch organisatorische Maßnahmen durch den/die Fachbereichsleiter/in zu treffen (z.B. Zuweisung von "Fremdrauch-beeinträchtigten Büros" an Raucher/innen, die sich dadurch weniger gefährdet fühlen). Dass die Stummel in Aschenbechern entsorgt werden (und nicht am Boden oder in der Wiese) versteht sich von selbst....
Vizerektor Qualitätsmanagement und Personalentwicklung"