Politische Meinungsmanipulation durch Werbung ist strafbar


Laut Medientransparenzgesetz (in Kraft seit 1.7.2012) müssen Bund, Länder, Gemeinden > 10.000 Einwohner, Unternehmen mit Beteiligung von Bund, Land oder einer Gemeinde, Sozialversicherungen, Stiftungen unter Verwaltung von öffentlichen Organen, u.a.
Werbeaufträge, Medienkooperationen und -förderungen vierteljährlich an die KommAustria melden. Die KommAustria wird als Verwaltungsstrafbehörde aktiv, wenn der Rechnungshof eine Übertretung des Medientransparenzgesetzes feststellt und meldet.
Dieser wacht darüber, dass Werbeeinschaltungen ein konkretes Informationsbedürfnis decken und in inhaltlichem Zusammenhang mit dem jeweiligen Wirkungsbereich stehen. Öffentliche Organe können sich also der Medien bedienen, um Informationen zur Rechtslage,
Handlungs- und Verhaltensempfehlungen sowie Sachinformationen zu geben, nicht aber zur Manipulation der öffentlichen Meinung.