Tabakgesetz 2008 (Tobacco Law)
Diese Novellierung des Tabakgesetzes entsprach längst nicht mehr dem Stand der Wissenschaft und war durch die vielen Ausnahmen kaum überwachbar. Als nicht zuständig erklärte sich bereits die Arbeitsinspektion. Die Erläuterungen täuschten darüber hinweg, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Gesundheitsschutz von Angestellten den Geschäftsinteressen der Tabakindustrie geopfert wurde. Sogar in Deutschland waren Kinder und Jugendliche besser geschützt als in Österreich. Ärzte kritisierten, dass durch Abtrennung von Raucherräumen das Risiko für Krebs und Herzinfarkt nicht beseitigt wird. Auf Rat von Reinhart Waneck nahm sich Kdolsky Spanien zum Vorbild statt das übrige Westeuropa. Sie brach mit diesem Gesetz sowohl die Koalitionsvereinbarung wie die der Gewerkschaft zugesagte Anerkennung von Bronchitis und Lungenkrebs als Berufskrankheit im Gastgewerbe. Nur das Kündigungsrecht in Raucherlokalen wurde eingehalten. Sogar der Schutz von Schwangeren blieb lückenhaft. Ein Schutz von Lehrlingen war überhaupt nicht gewährleistet. Gegen die Kontrolle durch die betroffenen Bürger gab es auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Die Aufrechterhaltung der Schmutzkonkurrenz von Raucherlokalen und Raucherzimmern führte zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung, Bürokratie, Willkür und Ungleichbehandlung des Personals.
Das veraltete Tabakgesetz war eine Schande und die halbherzige Novelle wurde von Gesundheitsexperten und Umweltwissenschaft ebenso abgelehnt wie von Bürgern, Patienten, Arbeitsmedizinern, Kardiologen, Pädiatern, Toxikologen, Arbeiterkammer, Ärztekammer, Apothekern, mehreren Landes-Regierungen, Bundeskanzler Dr. Gusenbauer und sogar dem Wirtschaftsministerium. Erläuterungen und Vergleiche waren irreführend und die Lüftung ungenügend. Nur ein Rauchverbot in allen Lokalen ist medizinisch und verfassungsrechtlich vertretbar. Niedrige Tabaksteuern und schlechte Gesetze waren ausschlaggebend, dass Österreich bei der Tabakkontrolle unter 30 EU-Staaten auf den letzten Platz gereiht wurde! Kdolsky -nach kostspieligen aber erfolglosen Kampagnen damit konfrontiert- sprach noch immer von einer Vorreiterrolle Österreichs beim Tabakgesetz: völliger Realitätsverlust oder Hörigkeit gegenüber der Wirtschaftskammer, die den Nichtraucherschutz auf die lange Bank schieben und durch die "Lüftungslüge" entbehrlich machen wollte. In Lokalen bis 50m² (mit Segen der Baupolizei sogar bis 80m²) war es überhaupt dem Wirt überlassen, ob er Gäste und Personal freiwillig schützt! Bevor er seine rauchenden Gäste an die nächste Raucherkneipe verlor, hat er sich selbst für ein Raucherlokal entschieden, auch wenn er das mit seiner Gesundheit bezahlte. Trotzdem gab es mehr Aufregung über die Strafen (für Inhaber von Gaststätten zwischen 2.000 und 10.000 Euro und für Gäste zwischen 100 und 1.000 Euro), wie es sie schon lange in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt und die in Italien 2005 problemlos in Gaststätten eingeführt wurden. In ganz Nord- und Westeuropa war dazu kein höherer Polizeieinsatz nötig als bei Einführung der Gurtenpflicht im Auto. Die Zustimmungsraten stiegen nach Einführung der Rauchverbote auf über 90% und auch die Mehrzahl der Raucher war zufrieden. Vielen Rauchern erleichterte das Rauchverbot den Ausstieg, was nur die Tabakindustrie schmerzt. Dagegen sind im Gastgewerbe keine Geschäftsverluste zu befürchten. Der unselige Einfluss eines ausländischen Tabakkonzerns auf unsere Wirtschaftskammer und Politiker ließ bisher kaum einen Fortschritt zu, zum Leidwesen der Wirte und ihrer Angestellten und Gäste. Die Tabaklobby erreichte sogar eine Verdrehung der Kennzeichnungspflicht: Statt die Stop- und Warnfarbe Rot für Raucherlokale vorzuschreiben, wurde sie den Nichtraucherlokalen verordnet, während die Raucherlokale ein einladendes Grün erhielten.
Ein Nichtraucherschutzgesetz sollte aus zwei Kernsätzen bestehen:
1. Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden.
2. Kinder, Jugendliche oder Personen, die sich nicht selbstbestimmt äußern können oder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, dürfen in keinem Fall und an keinem Ort Tabakrauch ausgesetzt werden.
Das bis 1.11.2019 geltende Gesetz war ungerecht, kompliziert (brauchte seitenlange Erläuterungen) und beschäftigte die Behörden, Volksanwalt und Gerichte bis zum Vwgh.