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Nichtraucher bzw.
Passivraucher fragen - Experten
antworten Questions of
nonsmokers & passive smokers
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*Wo kann ich meine Meinung posten?
-Fragen
können direkt in einem Forum
oder einer Wikia-Selbsthilfegruppe
posten und an die Nichtraucherzeitung
senden. Ärzte
sind eingeladen, evidenzbasierte Aussagen für
diese Website an den Webmaster oder
ein
anderes Vorstandsmitglied zu senden. Am besten, Sie schreiben gleich
selbst an Regional-Politiker und Medien, senden uns eine Kopie (Beispiel) und melden Ihre Teilnahmebereitschaft für ein Volksbegehren.
*Seit 2009 soll es doch einen Nichtraucherschutz geben? Wo kann ich melden, dass das Rauchverbot nicht eingehalten wird? - Das Rauchverbot gilt für alle öffentlich zugänglichen Räume, also z.B. auch beim Friseur. Ausnahmen gibt es leider für Trafiken und die Gastronomie. Melden Sie Verstöße an die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistratische Bezirksamt, aber senden Sie unbedingt auch eine Kopie an das Gesundheitsministerium und vor allem an ein unabhängiges Internetforum, weil die Meldungen sonst nirgends gesammelt werden, damit die Tabaklobby behaupten kann, nur einzelne Querulanten wären unzufrieden. Dabei wäre ein allgemeines Rauchverbot auch wirtschaftlicheine Chance für die Gastronomie. Unser Tabakgesetz führt zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung, Bürokratie, Willkür und einer Ungleichbehandlung des Personals. Beschwerden von Wirten beim Verfassungsgericht wurden abgewiesen. Als Betroffener können Sie kostenlos Rechtsbeistand bekommen. Anspruch auf Wochengeld für werdende Mütter, die in tabakrauchbelasteter Gastronomie nicht mehr beschäftigt werden dürfen, wurde endlich durchgesetzt. Aber insgesamt ist Österreich beim Nichtraucherschutz noch ein Entwicklungsland (see Austrian Tobacco Law). Der Erlass des Gesundheitsministerium, der nachgeordneten Dienststellen eine Kontrolle des Rauchverbotes nur im Beschwerdefall erlaubt, spricht für sich. Leider wird vor 2012 keine EU-Direktive kommen, aber wenigstens beschloss das EU-Parlament 2009 eine Resolution und es gibt eine EU-Rats-Empfehlung zu rauchfreien Innenräumen. Das Eurobarometer zeigt die höchsten Zustimmungsraten für komplett rauchfreie Restaurants in den Ländern, die schon entsprechende Gesetze umgesetzt haben: Italien 95%, Malta 88%, Irland und Schweden 87%, U.K. 86%, Frankreich 83%. Aber auch in Österreich beträgt die Zustimmungsrate schon 78%, sodass das Zögern der Politiker unverständlich ist. *Welche Partei
engagiert sich für meine Gesundheitsinteressen? -Manche
unterstützen nur Interessen der Industrie und geben wider besseres
Wissen an, Lüftung
wäre ausreichend und sogar Kinder wären vor Passivrauchen
geschützt. Parteien sollten Sie an ihren Taten
beurteilen und nicht nur nach den Sonntagsreden. Eine Partei der rücksichtslosen Raucher und Raser wird Gesundheitsinteressen höchstens zum Wählerfang heucheln. *Wie gefährlich ist Passivrauchen?
Luftverschmutzung
durch Tabakrauch ist nicht nur Belästigung,
sondern eine tödliche
Gefahr:
Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch sterben
mehr Menschen als durch Verkehrsunfälle; in Österreich
jährlich ca. 500
Menschen an Herzinfarkt
und ischämischen Herzkrankheiten, etwa ebensoviele an Schlaganfall
(dosisabhängig)
und anderen kardiovaskulären Erkrankungen, ca. 90 an Lungenkrebs
und vermutlich noch mehr an weiteren Krebserkrankungen
wie Brustkrebs.
Insgesamt sterben in
Österreich täglich zwei bis drei Menschen,
weil andere rauchen! Dazu kommen jährlich tausende
Erkrankungsfälle, besonders der Lunge.
Allein durch das Passivrauchen am Arbeitsplatz
kann es zu einer Verdoppelung von Lungenkrebs
und koronaren Herzerkrankungen
kommen. Tabakrauch
in der Wohnung macht
Partner und Kinder krank, zum Teil mit
tödlichem Ausgang
(SIDS, Pneumonie, Asthma).
Die Tabakindustrie versuchte diese
Zusammenhänge zu leugnen und Journalisten
systematisch zu beeinflussen. Schon 1982 fand ein Deutsches
Labor im Auftrag eines Tabakkonzerns, dass der Nebenstromrauch,
den der Passivraucher inhalieren muss, gefährlicher ist als der
Hauptstromrauch, den der Aktivraucher freiwillig einatmet, durfte diese
Ergebnisse aber nicht veröffentlichen. Erst 2005/6
wurde das wahre
Ausmaß der Gefährdung für Herz
und Gefäße bekannt. Schon kurzes
Passivrauchen
(z.B.
während des Essens im Gasthaus) kann bei Kranken einen Herzinfarkt
auslösen, weil die Herzkranzgefäße
ihre Fähigkeit verlieren, sich (mittels NO, das aus Endothelzellen
freigesetzt wird) selbstständig zu erweitern und damit die Blut-
und Sauerstoffversorgung
des Herzens abrupt abnimmt, während die Regenerationsfähigkeit
der Gefäße abnimmt und im Blut Gerinnungsfaktoren
rasch zunehmen. Auch andere Blutgefäße
werden durch Passivrauchen rasch geschädigt, wobei auch
Wechselwirkungen mit anderen Umweltgiften
auftreten. Funktionsstörungen und Wandverdickungen durch Passivrauchen sind schon in
den Arterien von Kindern
nachweisbar. Asthmaanfälle
können akut ausgelöst werden und COPD
verschlechtert sich. Chronisches Passivrauchen
führt selbst bei Gesunden zu Lungen-,
Herzkreislauf- und
Krebserkrankungen, Metabolischem Syndrom, Praediabetes,
Diabetes
und vermutlich auch zu anderen Krankheiten
wie Multipler
Sklerose
oder Osteoporose.
Außerdem beeinträchtigt die hohe Feinstaubbelastung
beim Passivrauchen die
Durchblutung und Funktion des Gehirns,
sodass z.B. die Arbeit in verrauchten Lokalen zu einem Verlust
geistiger Fähigkeiten führen kann. Möglicherweise ist
Passivrauchen sogar an der Entwicklung von
Alzheimer beteiligt. Zweifelsfrei nachgewiesen ist der rasche
Rückgang der Herzinfarkte
nach Einführung von Rauchverboten (ohne Ausnahmen für
Gaststätten). Der stärkste Rückgang fand sich bei jüngeren
Nichtrauchern, bei denen das häufige Passivrauchen in Lokalen
durch die Verbote beseitigt wurde. *Führen Rauchverbote am Arbeitsplatz nicht zu mehr verrauchten Wohnungen? -Nein, Studien in Canada, Irland, Schottland, etc. beweisen das Gegenteil: Rauchfreie Arbeitsplätze fördern ein rauchfreies Zuhause. In der Gastronomie verringern Rauchverbote das Erkrankungsrisiko sowohl für Angestellte wie für Gäste. *Macht die österreichische Tabak-Politik Fortschritte? -Seit 1997 nur mehr durch EU-Direktiven! Die Raucher sind zwar in Österreich ebenso eine Minderheit wie in der EU, aber rücksichtsloser. Auch kennen viele Österreicher die Gefahren des Passivrauchens nicht und glauben daher der Propaganda der Tabakindustrie, die unsere Wirtschaftskammer als Sprachrohr verwendet. Andere Länder versuchen die Tabakepidemie einzudämmen. Dort haben auch die Wirte erkannt, dass ihr Umsatz durch ein für alle geltendes Rauchverbot nicht leidet, sie neue Kunden (z.B. Familien mit Kindern) gewinnen, die beträchtlichen Umbau-, Energie- und Lüftungskosten sowie Reinigungskosten sparen, Gäste nach dem Essen und Trinken wieder gehen und nicht lange zum Rauchen herumsitzen, sodass sie öfter decken können, ihr Personal gesünder wird und seltener im Krankenstand ist und sie keine Beschwerden mehr von Gästen bekommen, die zu einem guten Essen auch eine gute Luft atmen möchten. (Schon heute berichten Wirte auch bei uns, dass sie von ihrem Ruf profitieren, ein sauberes Lokal zu sein, in dem es besser schmeckt als in einem stinkenden). *Schadet Tabakrauch beim Denken und Lernen? -Ja, auch Passivrauchen schränkt geistige Fähigkeiten (Verstehen, Erinnern, Rechnen) ein. *Warum kann man die Tabak- und Nikotindrogen nicht einfach verbieten? -Es gäbe wirksamere Strategien, das Geschäft mit der Nikotinsucht zu beenden. Der Verkauf dürfte jedenfalls nicht mehr durch profitorientierte Firmen und ausschließlich an registrierte Nikotinabhängige erfolgen. Kinder erhalten selbstverständlich keinen Bezugsschein. Wenn sie dann später als Jugendliche einen beantragen, müssten sie angeben, wer sie zum illegalen Konsum verführt hat. Die Verführung eines Minderjährigen zum Tabak/Nikotinkonsum wäre so zu bestrafen, wie der Drogenhandel. Gleichzeitig sollten Dealer ihren eigenen Bezugsschein verlieren. Aber nicht einmal in den U.S.A. konnte sich die Politik zur konsequenten Behandlung von Nikotin als Suchtgift entschließen und der deutschsprachige Raum ist rückständiger. *Sind die Lüftungsraten ausreichend, die Kdolsky für den Nichtraucherschutz in Lokalen vorsah? Nein, sie lagen 2000-fach unter dem Wert, für den sich ein akzeptables Lungenkrebsrisiko errechnet. Auch das Herzinfarktrisiko für Passivraucher wird dadurch keinesfalls beseitigt, weil die Feinstaubkonzentration um ein Vielfaches höhere Werte erreicht als in der Außenluft zulässig. Besonders rasch kann diese Passivrauch-Belastung für Männer mit Herzkreislauferkrankungen und Sympathicotonus gefährlich werden. Noch 2½ Stunden nach dem Rauchen einer einzigen Zigarette bei geöffnetem Fenster werden die Grenzwerte für Gifte und krebsfördernde Stoffe im Raum überschritten. Während der Rauchpausen atmen Raucher eine Luft aus, in der die Kohlenmonoxid-Konzentration doppelt so hoch ist als in der Außenluft zulässig. In der Raumluft sinkt zwar die Nikotinkonzentration schon 2 Stunden nach Beendigung des Rauchens auf die Hälfte, weil Nikotin an Wänden, Stoffen, etc. adsorbiert wird, von wo es allerdings über Tage wieder an die Atemluft abgegeben wird. Noch länger halten sich -auch nach dem Lüften- bestimmte krebsfördernde Stoffe (siehe EPA, Seite 149-154). *Besteht Hoffnung, dass Österreich Rauchverbote wie Italien oder Irland bekommt? -Ja, nach Beschlüssen der EU. Das wäre die kostengünstigste und sofort wirksame Maßnahme gegen Koronarerkrankungen. In Schottland nahmen die Herzinfarkte dadurch um 17% ab, was zu 67% auf Nichtraucher (Wegfall des Passivrauchens) zurückführbar war. Vielleicht können Sie den Gesundheitsminister aufwecken, indem Sie ihm schreiben, dass er dafür verantwortlich ist, dass laufend Herzinfarkte, Krebs- und Lungenerkrankungen, Schlaganfälle, usw. ausgelöst werden, weil er den unzureichenden Nichtraucherschutz im Tabakgesetz nicht verbessert. Schreiben Sie an den Tourismusverband Ihres bevorzugten Urlaubsortes in Österreich: Was haben Sie unternommen, um in (Ort) eine rauchfreie Gastronomie zur Verfügung zu stellen? Wir kämen gern wieder zu Ihnen, müssten aber in Slowenien oder Südtirol eine rauchfreie Alternative finden, wenn von Ihrer Seite nichts unternommen wird. *Rauchfreie Lokale in Österreich? Ausgezeichnet durch die Ärztekammer. Rauchfreie Lokale in Wien. *Sind Raucherkabinen für den Nichtraucherschutz in Betrieben ausreichend? -Sie dürfen nicht in Büros und ähnlichen Arbeitsräumen aufgestellt werden, auch nicht in Umkleide- und Sanitätsräumen. In Räumen für kurzzeitigen Aufenthalt wie Pausenräumen werden sie von der Arbeitsinspektion gestattet, doch sollten sie geschlossen und separat belüftet sein. Nur wenn in ihnen gegenüber dem umgebenden Raum ein Unterdruck von mindestens 5 Pa aufrechterhalten wird, sind die Nichtraucher ausreichend geschützt. Umluftbetrieb ist für Karzinogene am Arbeitsplatz verboten. *Wo kann man rauchfrei leben? -Weltweit hat die Deglorifizierung und Denormalisierung des Rauchens begonnen und viele Länder schützen Nichtraucher bereits an öffentlichen und an allen Arbeitsplätzen. Tabakkontrolle hat sich auch wirtschaftlich als vorteilhaft erwiesen. Österreich hinkt hinterher und zählt in der EU zu den Ländern mit den rücksichtslosesten Rauchern. Die Tabakindustrie blieb hier erfolgreich und wird von bestimmten Politikern und Medien unterstützt. * Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Tabakkontrolle in Österreich? -Das Produktsicherheitsgesetz wäre relevant, wurde aber bisher auf Tabakwaren nie angewendet. 2003 wurde im Tabakgesetz die EU-Direktive umgesetzt, aber noch immer nicht die Intentionen von Minister Außerwinkler (BGBl. 431/95), sodaß z.B. der Nichtraucherschutz bis 2009 sanktions- und damit wirkungslos blieb. Am Arbeitsplatz konnten in §30 ASchG 159/01 Verbesserungen erzielt werden, doch wurden Kontrollen selten durchgeführt und Strafen noch seltener verhängt. Auch wurde das Gastgewerbe ausgenommen, wo sich bis 2009 nicht einmal Schwangere auf das Mutterschutzgesetz 130/2003 (§4, Abs.6) berufen konnten. Jetzt gibt es endlich ein Beschäftigungsverbot und Wochengeld, das von der Krankenkasse bezahlt wird, aber groteskerweise bis Juli 2010 noch nicht, wenn der Betrieb einen Umbau beantragt hat. Jugendschutzgesetze der Länder verbieten den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren, was durch die Erlaubnis von Zigarettenautomaten ad absurdum geführt wird. Außerdem steigt die Begehrlichkeit durch das Erwachsenenprivileg. Leider erlaubten manche Schulen das Rauchen ab 16 auf dem Schulhof, was dadurch den Jüngeren erstrebenswert erschien. Eine Raucherlaubnis nach §9 (Abs.2) der Schulordnung ist aber gar nicht möglich, weil Rauchen durch ein Bundesgesetz (BGBl. 431/95, §13.1) zunächst in Schulgebäuden und -nach internationalen Empfehlungen für einen modernen Gesundheits- und Jugendschutz- in der Novelle 2004 auch Lehrern untersagt wurde. Für Schüler ist Rauchen auf der gesamten Schulliegenschaft verboten. Erst 2006 wurde der Schutz der Schüler und aller Nichtraucher im Schulbereich zufriedenstellend geregelt. In Krankenanstalten gilt laut Anstaltsordnung (§6/1e des KAKuG 35/2004) grundsätzlich Rauchverbot, das nach Landesgesetzgebung in besonders gekennzeichneten Raucherräumen aufgehoben werden kann. Kaum bekannt ist, dass §13 (1) Tabakgesetz das Rauchen in allgemein zugänglichen Räumen von Amtsgebäuden, und Betreuungsstellen für Kinder und Jugendliche, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie Ausstellungen und Vorführungseinrichtungen schon seit 1995 verbot. Seit 2004 gilt dieses Verbot für alle Räume öffentlicher Orte. (Die Ausnahme nach §13 (2) für Raucherzimmer, aus denen kein Tabakrauch in den übrigen Bereich dringen kann, darf nach §13 (3) auf Schulen und Beaufsichtigungsstätten für Kinder und Jugendliche nicht mehr angewendet werden). Außerdem gilt auch in öffentlichen Gebäuden das ASchG 159/2001 bzw. das BBSG 131/2003. Trotzdem entstanden wirklich rauchfreie Betriebe bisher nur auf Basis von Betriebsvereinbarungen. Denn die Arbeitsinspektion erklärte sich für Kontrollen unzuständig! Eine Umsetzung der WHO - Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (z.B. Artikel 8) ist in Österreich dringend erforderlich. Im Vergleich zu Südtirol und anderen fortschrittlichen Nachbarländern machte Österreich auch beim Arbeitnehmerschutzgesetz und den Tabakgesetznovellen 2004 und 2008 immer noch beschämende Zugeständnisse an die Tabakkonzerne. Dagegen gibt es in der EU und weltweit Fortschritte in der Tabakgesetzgebung, seit Pioniere wie Irland oder Italien den Weg vorzeigten. Sogar in Deutschland wurden bereits einige Landesgesetze dem Fortschritt angepasst, wenngleich noch vieles zu tun bleibt, inklusive der Stärkung der Rechte von Mietern und Vermietern. Unter den Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind Rauchverbote die effizientesten und helfen am Arbeitsplatz sowohl Nichtrauchern wie Rauchern. Laut Beschluss des EU-Parlaments vom 24. 10. 2007 sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen umfassenden Nichtraucherschutz zu realisieren, der Rauchverbote in allen Arbeitsräumen einschließlich der Gastronomie vorsieht. *Wer hilft mir als Nichtraucher? Wenn die oben genannten Gesetze nicht eingehalten werden, sollten Sie Anzeige erstatten. Als Bürgerinitiative finden Sie eher Gehör. Schreiben Sie an die Verantwortlichen und Leserbriefe an die Medien. Rauchfreiheit am Arbeitsplatz garantiert das Gesetz (siehe unten), in der Wohnung leider nicht. * Wer hilft mir gegen das gesetzwidrige Rauchen an meinem Arbeitsplatz? -Die AI. Auch anonymen Beschwerden wird nachgegangen. Wenn der Inspektor Ihres Aufsichtsbezirkes Ihr Recht auf einen rauchfreien APlatz nicht durchsetzt, wenden Sie sich ans ZAI oder an die EU. Die Arbeiterkammer unterstützt Sie und hoffentlich bald auch die EU. Die Arbeitnehmervertretung berichtet, dass sich nach der "weichen" Novellierung des Tabakgesetzes nur wenige Raucher erkundigten, wo Rauchen noch erlaubt sei (nur bei Abwesenheit von Nichtrauchern, geschlossener Tür und separater Belüftung). 75-80% der Anrufer beklagten dagegen, dass der Nichtraucherschutz zu lax gehandhabt werde. Das entspricht Ergebnissen einer Gallup-Umfrage, bei der sich 3 von 4 Österreichern und sogar die Mehrheit der Raucher die Beschränkung des Rauchens am Arbeitsplatz auf eigene Raucherzimmer wünschen. Laut ÖGB und AK werden Ausstiegshilfen besonders in Stressberufen und von Schichtarbeitern benötigt, wobei von Lehrern nach dem Gesetz und vom Krankenhauspersonal nach einer Betriebsvereinbarung verlangt werden kann, während der Arbeitszeit völlig auf das Rauchen zu verzichten. Betriebsärzte können Rauchern beim Ausstieg und Nichtrauchern beim Atemschutz helfen. Einen internationalen Überblick geben ERS und ILO. Das ENSP liefert weitere Argumente für rauchfreie Arbeitsplätze. Wie u.a. Irland, Italien, Norwegen, Schweden, 11 von 13 kanadischen Provinzen und >10 Staaten in den USA bewiesen, ist ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen kein Problem, gerechter und einfacher zu überwachen als Gesetze mit Ausnahmen. *Mein Wirt hat einen Nichtraucherraum, aber die Tür zum Raucherraum ist häufig offen. Besteht da eine Gefährdung? -Ja, die Belastung mit Feinstaub und Ultrafeinstaub kann auch im Nebenraum gefährliche Werte erreichen. *Muss ich mir gefallen lassen, dass der Taxifahrer raucht? -Nein, die Betriebsordnung verbietet das zwar nur in NÖ, aber Sie können jeden Taxilenker vor die Alternative stellen, das Rauchen einzustellen oder Sie ohne Bezahlung wieder aussteigen zu lassen. *Raucherverbote bezeichnen Raucher als Freiheitsberaubung, was soll ich antworten? Sie können Goethe zitieren oder die von der WHO empfohlenen Maßnahmen. Nicht die Aufklärung, sondern erst strenge Gesetze führten in Nordamerika, Westeuropa und Australien schließlich zum gesellschaftlichen Wandel und der Ächtung einer tödlichen Angewohnheit. Rauchverbote führen nachweislich zu einer Abnahme des Tabakkonsums, was dem Raucher nützt. *Ich soll eine Patenschaft für einen Raucher übernehmen: soll ich mich darauf einlassen? -"Liebevolle Patenschaft" können Sie für einen rauchenden Freund oder Verwandten übernehmen, um ihn von seiner Sucht zu befreien, nach dem Motto "schütze (rette) Deine Liebsten". Fast jeder Raucher lässt sich mit liebevoller Geduld zum Ausstieg aus der Nikotinsucht motivieren, besonders wenn Sie ihm die für ihn besonders zutreffenden Ratschläge immer wieder mit dem Argument nahebringen, dass Sie ihn nicht verlieren oder leiden sehen möchten. *Kann mein ungeborenes Kind auch durch andere Raucher
geschädigt werden? - Ja. Passivrauchen
der werdenden Mutter
kann erbgutschädigend
wirken, begünstigt die Entstehung von Missbildungen wie Hasenscharten
und kann sogar zum Tod
des Kindes beitragen oder führt im Zusammenwirken mit anderen
Verschmutzungen der mütterlichen Atemluft
zu Wachstumsstörungen
des Fetus, die zu späteren Störungen der geistigen Entwicklung
des Kindes und Lernschwierigkeiten führen
können. Auch die Zigarette des Vaters
schadet dem Kind schon im Mutterleib. Durch unfreiwilliges Einatmen von
Tabakrauch in der Schwangerschaft können Sie Ihr Kind auch
verlieren: Aborte
treten um ca. 70% häufiger auf. *Kann mein Kind durch Passivrauchen nikotinsüchtig werden? - Kinder rauchender Eltern werden später selbst häufiger zu Rauchern. Dabei scheint nicht nur Nachahmung, leichte Zugänglichkeit von Zigaretten, etc. eine Rolle zu spielen, sondern auch direkte Einflüsse des Nikotins auf die Hirnentwicklung, die schon im Mutterleib beginnen. *Schadet Tabakrauch den Schulleistungen?
- Ja, im Pflichtschulalter ist nachgewiesen, dass schon gelegentliches
Passivrauchen, das zu einem Anstieg des Nikotinabbauproduktes Kotinin
führt, logisches Denken, Rechnen, etc.
beeinträchtigt. Je höher das Kotinin, desto stärker ist
diese Beeinträchtigung von Hirnfunktionen. *Sind nur Kinder durch Passivrauchen gefährdet? - Nein!
Auch für
gesunde Erwachsene kann das Passivrauchen (z.B. am Arbeitsplatz)
tödliche Folgen haben. Besonders gefährdet sind Herz-
und
Lungenkranke sowie
Rekonvaleszente. *Ist "Passivrauchen" nicht ein verharmlosender Ausdruck? - Ja, er drückt zwar die Leideform aus, aber besser wäre "Zwangsberauchung", denn in Zusammenhang mit Tabak bezeichnet "rauchen" immer eine aktive und freiwillige Tätigkeit bzw. Unart. (Auch die Worte "Nichtraucher" und Nichtrauchen" sind unglücklich und wurden vielleicht von der Tabakindustrie in Umlauf gebracht, um die Nochnichtraucher als außenstehende Verweigerer darzustellen, obwohl das Nichtrauchen das normale Verhalten und der Raucher der Suchtkranke ist). Im Englischen versuchte man statt "passive smoking" auch die Begriffe "environmental tobacco smoke - ETS" und "second-hand smoke - SHS" einzuführen, doch wird der vom Deutschen Internisten Fritz Lickint geprägte Begriff "Passivrauchen" bis heute verwendet. *Stimmt es, dass Tabakrauch radioaktiv ist? -Ja, Passivraucher können mit dem Nebenstromrauch auch beträchtliche Dosen von Polonium 210 einatmen, das ihre Lunge danach von innen bestrahlt. *Ich bin herzkrank und rauche nicht. Kann mir das Passivrauchen im Gasthaus schaden? -Ja, wenn Sie eine Erkrankung der Herzkranzgefäße haben, kann Sie schon kurzes Passivrauchen (wie beim Essen) gefährden. Wenn Sie keinen Infarkt riskieren möchten, sollten Sie nur rauchfreie Lokale besuchen. Rauchverbote führen zu einer raschen Abnahme der Herzinfarkte, vor allem bei Nichtrauchern. Später profitieren aber auch die Raucher, die sich das Rauchen wegen der Verbote abgewöhnten. *Schadet Tabakrauch im Freien
auch? -Im allgemeinen ist die Belastung im Freien nur kurz und dadurch
nicht schädlich. Allerdings atmen Sie beim Überqueren einer
verkehrsreichen Straße bis 100.000 Feinstaubteilchen pro cm³
ein, aber bis 300.000, wenn Sie am Gehsteig an einem Raucher
vorbeigehen. Wenn Sie sich ständig nahe bei Rauchern aufhalten,
wird ihre durchschnittlich über den Tag eingeatmete Feinstaubkonzentration
auch im Freien Grenzwerte überschreiten. Wenn der Qualm vom
unteren Balkon zu Ihnen zieht, sollten Sie den Nachbarn zuerst bitten,
Rücksicht zu nehmen und woanders im Freien zu rauchen. (Für
jede Zigarette in den Garten gehen zu müssen, wird ihm selbst
helfen, mehr Bewegung zu machen, weniger zu rauchen und vielleicht ganz
aufzuhören). Ist Ihr Nachbar uneinsichtig, bleibt nur die
Möglichkeit einer Klage nach § 364 ABGB. Jede Zigarette
benötigt ein Verdünnungsvolumen von mindestens 20.000
m³, damit sie keine Belästigung verursacht (genauere Angaben
finden Sie hier auf 17,4 MB). *Wieso müssen Nichtraucher in Tirol häufiger passivrauchen als im Burgenland? Verschiedene Berichterstattung und Politik. * Was könnte die
Raucherquote in der Bevölkerung senken?
- Sowohl für Österreich
wie international
sind legislative
Maßnahmen
(z.B. Werbeverbote,
Rauchverbote am Arbeitsplatz, etc.) vordringlich,
gefolgt von fiskalischen
(Steuererhöhung)
und edukativen. Länder wie Kalifornien
zeigten den Weg. Die von
uns (z.B. AtemwLungenkrkht 28, 4, 2002,
167-172) als prioritär genannten Maßnahmen
(Tabaksteuererhöhung, aus der u.a. verbesserte
Konsumenteninformation und Hilfe beim Ausstieg finanzierbar wären,
Rauchverbote an Arbeitsplätzen und in Öffentlichen
Gebäuden sowie umfassende Tabakwerbeverbote) wurden schon 2003 von
der Weltbankals
die kostengünstigsten
Interventionen bezeichnet. Seit 2004 wurden auch in Europa die
nötigen Gesetze geschaffen; zuerst in Irland und Norwegen, dann in
U.K., Italien, Frankreich, etc. Eine Studie in 18 EU-Ländern
bestätigte, dass hohe Tabaksteuern
und strenge Tabakgesetze mit Werbeverboten und Nichtraucherschutz
(Tabakkontroll-Score)
mit höheren Aufhörraten einhergehen, sogar bei niedrigem
Bildungsgrad. Rauchfreie Betriebe erleichtern den
Ausstieg (erfolgreich bei ca. 20% der Raucher) und bewirken, dass die
übrigen Raucher im Schnitt um 20% weniger rauchen. In Ländern
mit rauchfreien Arbeitsplätzen werden pro Kopf und Tag
durchschnittlich drei Zigaretten weniger geraucht. Auch
höhere Versicherungsprämien
können die Raucherraten senken und eine rauchfreie
Wohnung (z.B. dem Partner zuliebe) erleichtert dem Raucher ebenfalls
den Ausstieg
aus der Nikotinsucht. Die Tabakepidemie lässt sich dagegen
nicht
dadurch eindämmen, dass man in der Bevölkerung andere
Nikotinprodukte verteilt, die fälschlich als "Nikotinersatz"
bezeichnet werden, sondern durch andere Maßnahmen. *Wer finanziert die Tabakprävention?
- In Nachbarländern
werden namhafte Summen aus der Tabaksteuer
dafür verwendet (Schweiz: 2,6 Rappen pro Packung). In den U.S.A.
wird diskutiert, ob der Erfolg dieser
Finanzierung (z.B. 40% Reduktion der Raucher unter Pflichtschülern
seit 1997) mit 5 oder 10% der Tabaksteuereinnahmen aufrechtzuerhalten
ist. In Österreich wurde dafür nicht einmal ein Promille
zweckgewidmet. Unsere Regierungen vertrauten auf "Vorsorgeprogramme",
die von der Tabakindustrie beeinflusst und daher kontraproduktiv oder
im günstigsten Fall unwirksam waren. Dabei sind auch die
wirtschaftlichen Schäden
durch Rauchen und Passivrauchen
enorm. ein Klient bei ihm rauchen darf, oder das Pflegepersonal kann einem unheilbar Kranken im Raucherzimmer einer Palliativstation zu rauchen gestatten. Dazu braucht es keine Ausnahmen im Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen. *Wieviele Raucher gibt es in Europa? Selbst kleine Länder erheben das jährlich (z.B. in Island gab es unter 15-89-Jährigen 2007 19%, 2008 17,6% und 2009 15,4% tgl. Raucher), Österreich nur einmal in Jahren, zuletzt 2006/7. Dabei wurden 23,2% tgl. Raucher gezählt (27,3% der Männer und 19,4% der Frauen über 15 Jahre). Die EU befragt kleinere Stichproben, auch zu Einstellungen zum Rauchen. *Warum lassen sich Raucher nicht helfen? Manche wollen sich ihre Schwäche nicht eingestehen und flüchten lieber zu den von der Tabakindustrie angebotenen Argumenten ("Genuss, Freiheit", usw.), um zu verdrängen, dass sie abhängig sind. *Ist die Verschmutzung
der Stadtluft durch Auto- und
Industrieabgase oder Tabakrauch gefährlicher? - Beides führt
zu
Krankheit und Tod, Aktivrauchen in wesentlich größerem
Ausmaß. Aber das Rauchen dominiert nicht so, dass die Auswirkung
der allgemeinen Luftverschmutzung auf Raucher nicht nachweisbar
wäre. Neue Studien zeigen im Gegenteil überadditive Effekte
von Rauchen und atmosphärischer Feinstaubbelastung. Die
Doppelbelastung schädigt vor allem das Herz. Die Feinstaubbelastung
durch Passivrauchen kann in Innenräumen die
eines Dieselmotors
übertreffen, aber auch dabei gilt: beides zusammen ist besonders
gefährlich. Auf Konto der Außenluftverunreinigung
entfallen in Österreich jährlich ca. 1000 vorzeitige
Todesfälle und mindestens ebensoviele sterben jährlich an
Folgen der Innenraumverunreinigung
durch Tabakrauch. *Krebs durch schlechte Erbanlage
und nicht durch schlechte Luft? - Der
Tabakgigant BAT zahlte Millionen an Universitäten, um diese
Hypothese zu stützen, aber bezahlte Forscher und einseitige
Berichte konnten die wahren
Zusammenhänge nicht vernebeln. Ohne Tabakrauch bleiben auch
Menschen mit genetischer Belastung länger gesund. Ihr Geld
ist in
einem Entwöhnungskurs besser investiert als in einem Gentest.
(Auch die Forschung über das p53-Tumorsuppressor-Gen
wurde von der Tabakindustrie beeinflusst). *Steht mir als Kellnerin nicht der Nichtraucherschutz wie anderen Arbeitnehmerinnen zu? - Gesundheitsgefährdungen durch Passivrauchen sind für KellnerInnen eindeutig nachgewiesen. KellnerInnen mit Asthma oder Herzkrankheiten sind sogar akut gefährdet. Gesunde können im Laufe der Jahre krank werden. An Arbeitstagen scheiden nichtrauchende Angestellte im Gastgewerbe bis zu 25-Mal mehr Nikotin im Harn aus als an ihren freien Tagen und bis zu 4,5-Mal mehr tabakspezifische Karzinogene. Im Blut nichtrauchender Kellner nimmt das potenteste Lungenkarzinogen des Tabakrauches um 6% pro Stunde zu, während sie ihren Dienst versehen. Sogar an arbeitsfreien Tagen lässt sich bei diesen Arbeitnehmern, die unfreiwillig Tabakrauch einatmen müssen, noch immer eine erhöhte Ausscheidung von krebsfördernden Nitrosaminen im Harn nachweisen. In dieser Atmosphäre entwickelt sich ein erhöhtes Risiko für Lungen- und Brustkrebs, Herzkreislauferkrankungen und vorzeitigen Tod. Schon im Verlauf einer Arbeitsschicht lässt sich ein signifikanter Abfall der Lungenfunktion durch Passivrauchen beobachten, was sich nach Einführung eines Rauchverbotes signifikant bessert. Die WHO bestätigt Ihr Recht auf rauchfreie Luft. Leider sind KellnerInnen dzt. in Österreich noch ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse und müssen Ihr Recht auf saubere Atemluft erst erkämpfen. Nur bei Schwangerschaft müssen Sie freigestellt werden und bekommen Wochengeld. Aber Sie haben seit 2009 das Recht zu kündigen und erhalten so lange Arbeitslosenunterstützung, bis Ihnen das AMS einen rauchfreien Arbeitsplatz vermittelt. Angestellte im Gastgewerbe, die Lungenkrebs bekommen, obwohl sie selbst nicht geraucht haben, müssen der Unfallversicherung bzw. dem BMWA als Berufskrankheit gemeldet werden (ASVG § 177 Abs.2). Das Lungenkrebsrisiko verdoppelt sich beim Servieren in einem Raucherlokal in ca. 8 Jahren und kann sich in 40 Dienstjahren verzehnfachen. Auch die Gäste, die in Österreich meist nur die Wahl zwischen einer Raucherzone und einer Passivraucherzone haben, sind durch die Luftschadstoffe gefährdet. *Lassen sich Rauchverbote überhaupt kontrollieren? -Selbstverständlich! Bei ihrer Einführung sind mehr Kontrollen nötig, gleich ob durch Polizisten wie in Italien oder Inspektoren wie in Holland, wichtig ist, dass erforderlichenfalls auch gestraft wird. Würden auch in Innenräumen (in denen wir uns ja meist aufhalten) die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub kontrolliert, müsste der Raucher als Verursacher ihrer Überschreitung sofort bestraft werden. Mit dem Rauchverbot in Italien sank die Feinstaubbelastung in der Gastronomie und in der Allgemeinbevölkerung nahmen die Herzinfarkte ab: z.B. in Rom bei 35-64-Jährigen um 11% und bei 65-74-Jährigen um 8% (wobei die Infarkte auf Konto der Feinstaubbelastung durch Autobgase, etc. schon abgezogen sind).*Viele Wirte und Kellner sind doch Raucher? -Zum Teil ist das dadurch zu erklären, dass gesundheitsbewusste Nichtraucher diesen Beruf nicht wählen oder ihn wechseln, um nicht mehr belästigt und gefährdet zu werden. Eine wichtige Rolle spielt aber auch die Verführung der Kellnerlehrlinge. Möglicherweise wird auch schon beim Kind des Wirtes durch das ständige Passivrauchen eine spätere Nikotinsucht gebahnt. *Wann dürfen wir uns "Rauchfreies Spital" nennen? -Ein "Self-Audit" sagt Ihnen, wie weit Sie fortgeschritten sind. *Wieso sind Raucher so rücksichtslos? -Rücksichtslose Menschen gibt es sowohl unter Rauchern wie unter Nichtrauchern. Gefährlich werden sie erst mit einer Waffe, gleich ob das ein Auto gegen Fußgänger ist oder eine Zigarette, die Gifte verteilt oder Häuser in Brand setzt. 2005 gaben noch erschreckend viele Raucher in Österreich an, in der Wohnung zu rauchen und selbst im kleinen Luftraum ihres Autos auf Nichtraucher keine Rücksicht zu nehmen, nicht einmal auf Kinder. Unsere Aufklärung über mögliche Folgen scheint aber inzwischen dank einiger Medien viele erreicht zu haben, sodass österreichische Raucher im Schnitt heute nicht mehr so rückständig sein dürften, leider aber noch etliche Politiker. *Mein Freund raucht nicht in meiner Gegenwart, aber sein Atem riecht nach Rauch. Ist das schädlich? -Die Konzentration an Kohlenmonoxid, die ein Raucher ausatmet, ist im Schnitt doppelt so hoch, wie die höchste in der Außenluft zulässige Konzentration. Auch andere Gifte werden in den Rauchpausen ausgeatmet und durch Haare und Kleidung des Rauchers an seine Umwelt abgegeben. Je länger Ihr Freund nicht geraucht hat, desto weniger Gifte atmet er aus. Er gefährdet sich aber vor allem selbst und Ihnen wird sein Kuss wahrscheinlich weniger schmecken. Das sollten Sie ihm liebevoll sagen. Die "braune Aura" erklärt, warum rauchende Händler oder Vertreter weniger verkaufen, Tabak-Kinder weniger Freunde haben und rauchende Jugendliche bei Bewerbungsgesprächen häufiger durchrasseln: ihre Kleidung, Bewerbungsunterlagen, Häuser, Läden, Autos, etc. stinken nach Tabakrauch. *Kann ich durch die Zigaretten meines Wohnungsnachbarn krank werden? - Wenn Sie den Rauch nicht riechen, sind Sie im allgemeinen auch nicht gefährdet. Eine gesunde Nase (nicht die eines Rauchers) ist ein empfindlicher Sensor. Eine Geruchsbelästigung verschwindet erst ab einem Verdünnungsvolumen von ca. 20.000 m³ pro Zigarette. Allerdings gibt es Gewöhnung an den Geruch, während die Gefährdung bestehen bleibt. Außerdem ist die Tabakindustrie dazu übergegangen, ihre Produkte zu parfumieren. *Mein Freund raucht nur auf dem Balkon. Bin ich dadurch auch gefährdet? -Nicht wenn er die Balkontür geschlossen hält und Sie sich nicht gleich nach seinem Zigarettenkonsum küssen. Besonders Empfindliche (z.B. Asthmakinder) können aber auch auf die Giftstoffe reagieren, die ein Raucher ausatmetund mit Kleidern und Haaren in die Wohnung einschleppt. Kleinkinder sollten nicht in Räumen spielen, in denen vorher geraucht wurde. Lüften allein genügt nicht, weil sich krebsfördernde Stoffe aus Giften, die der Raucher hinterließ, erst langsam bilden und später vom Kind über Mund, Haut und Atmung aufgenommen werden. *Wie kann ich meinen Partner dazu bringen, dass er nicht in der Wohnung raucht? Sagen Sie ihm, dass seine "Abgase" 10-Mal gefährlicher sind als die eines in der Wohnung laufenden Dieselmotors. Erst die Trennung von Rauchen und dabei gewohnheitsmäßig verrichteten Tätigkeiten (Kaffee trinken, Zeitung lesen, Telephonieren, etc.) schafft die Voraussetzungen, dass sich Ihr Partner selbst von der Zigarette befreit. Nach einer Zeit, in der er -mit Rücksicht auf Ihre Gesundheit- nur mehr im Freien raucht, wird er sich fragen, ob er es überhaupt nötig hat, bei schlechtem Wetter ins Freie zu gehen, um zu rauchen. Wenn er aber nach wie vor nicht aufhören und auch nicht im Freien rauchen will, müssen Sie ihm einen Schutzhelm empfehlen, um wenigstens selbst gesund zu bleiben. *Bei Umweltverschmutzung sollte doch der Verursacher zahlen? - Jeder 2. Raucher zahlt letztlich mit seinem Leben. Rauch, Asche und Zigarettenstummel sind allerdings wirklich ein Problem und der Beitrag der Raucher zur Umweltverschmutzung ist gewaltig. (In Ländern, die Oraltabak verwenden scheint eher das Spucken ein Hygieneproblem zu sein). Ausnahmen von Rauchverboten schaden übrigens den Ärmsten am meisten. Passivrauchen schadet Bevölkerung und Wirtschaft. In den USA wird deshalb überlegt, der Tabakindustrie eine schrittweise Reduktion ihrer Kunden (vergleichbar der schrittweisen Reduktion der Luftverschmutzung) vorzuschreiben, um schließlich Nikotin alls illegale Droge verbieten zu können. *Welche Karzinogene sind im Passivrauch? -Eine Unzahl, von Nitrosaminen über Polyaromaten (Teerstoffe) bis zu radioaktiven Schwermetallen. Viele davon sind bei Einatmung gefährlicher als bei Zufuhr der gleichen Dosis mit der Nahrung. So findet man z.B. bei Rauchern und Passivrauchern höhere Dosen von Acrylamid, die an die Erbsubstanz gebunden ist. *Wie hoch ist die Schadstoffbelastung durch Raucher? -Österreich zeigte von 7 EU-Ländern die höchste Belastung der Luft. In unseren Bars und Diskos sind die Feinstaubbelastungen so hoch, dass eigentlich Schutzmasken getragen werden müssten. Die Schadstoffbelastung im Blut von Kindern und erwachsenen Passivrauchern wurde leider in Österreich nie gemessen, aber sie dürfte hoch sein. Dagegen haben die Rauchverbote in den USA bereits zu einer Abnahme geführt. In Irischen Pubs führte das Rauchverbot zu einer Abnahme von PM2.5 um 75-96%. Gleichzeitig nahm das Passivrauchen zu Hause ab. In New York fand sich bei Zufallsstichproben von Nichtrauchern eine Abnahme von Kotinin im Speichel um 47,4% (von 78 ng/L vor dem Verbot 2003 auf 41 ng/L im Jahr 2004). *Atmet der Raucher nach dem Rauchen noch Schadstoffe aus? -Ja. Er sollte deshalb wenigstens 2 Minuten nach der letzten Zigarette warten, bevor er einen Nichtraucherraum betritt. Wenn 5 Raucher ohne zu warten, nacheinander einen 33 m³ großen Raum betreten, steigt die Raumluftkonzentration von 22.283 Staubpartikel pro Liter auf 341.956 Staubpartikel pro Liter. *Dürfen Grüne rauchen? -Ja, wenn sie niemand passiv mitrauchen lassen und in der Öffentlichkeit kein schlechtes Beispiel geben. *Von einer Christine Cote bekomme ich ständig unerwünschte Post: was soll ich tun? -Die Kommentare, die wir zu dieser Kampfrauchersekte namens "Raucherbewegung" erhielten, reichen von "Verklärter Tabakterror" bis "Ausfluss eines nikotinveränderten kranken Gehirns einer Süchtigen". Setzen Sie den Absender einfach auf Ihre Spam-Liste, ebenso wie alle von der Nikotindrogenindustrie bezahlten Absender. *Verstoße ich gegen EU-Recht, wenn ich nur Nichtraucher beschäftige? -Nein. Diskriminierung gibt es nach EU-Recht nur gegen Rasse oder Herkunft, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion oder Glauben, aber nicht gegen Raucher oder Gruppen mit anderen schlechten Angewohnheiten. *Darf im Theater geraucht werden? -Laut Tabakgesetz nur mehr in einem abgetrennten und gekennzeichneten Raum, wenn gewährleistet ist, dass der Rauch nicht in andere Räume dringt, in denen Rauchen verboten ist (inkl. Foyer und Gänge). Leider wird trotz wissentlicher Schädigung durch Tabakrauch auf der Bühne gequalmt, wenn die Tabakindustrie das Theater subventioniert. Dabei sollten Schauspieler doch in der Lage sein, unbedingt nötige Rauchszenen ohne brennende Zigarette zu spielen (Mord und Vergewaltigung wird doch auch nur gespielt). *Eine aggressive Frau aus einer "Raucherbewegung" hat mich als Nazi beschimpft, nur weil ich mein Recht auf eine rauchfreie Atemluft verteidigte. -Die Tabakindustrie und ihre Helfer vergleichen Nichtraucher selbstverständlich lieber mit Hitler als mit Ghandi, aber jeder denkende Mensch kann zwischen Opfern und Tätern unterscheiden, auch beim Passivrauchen. *Wieso diskutieren Politiker, ob, wann und inwieweit die Gesundheit durch Passivrauchen geschädigt oder ein Leben ausgelöscht werden darf? -Sie haben noch nicht begriffen, dass das ein Mord auf Raten ist. Der Nikotinsüchtige braucht zwar medizinische Hilfe, aber bevor ein Drogenkranker selbst zum Täter wird, muss ihn das Gesetz einschränken und seine Opfer schützen. *Gibt es überhaupt eine Lösung für das Tabakproblem? -Ja, viele Länder sind (dank ihrer Politiker) schon heute viel fortschrittlicher als Österreich. Das Hindernis ist nur die Tabak-Drogenindustrie. Deshalb wird es längerfristig nötig sein, dass eine unbestechliche Behörde den Nikotinmarkt reguliert, den Verkauf von Zigaretten schrittweise einschränkt und auch rauchlose Ersatzprodukte überblickt und kontrolliert. |
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