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Nichtraucher fragen - Experten antworten
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*Hat sich die Tabakkontrolle in Europa
verbessert? -Ja, nach der Implementierung von FCTC sank die Raucherrate
in Europa, ist aber immer noch höher als in Australien oder
Nordamerika. Westeuropa, Skandinavien und Italien machten 2004-1012 Fortschritte, während andere den Gipfel von Tabakkrankheiten noch vor sich haben. Keynotes der ECToH
2017 zeigten die Entwicklung in Finnland, Frankreich, Holland, Österreich
und seinen Nachbarländern wie Ungarn.
Auch in Osteuropa sank die Raucherprävalenz, wo die Tabakkontrolle gemäß FCTC verbessert wurde. In Schottland
stieg der Anteil der Nichtraucher, die keinen messbaren Kotiningehalt
in ihrem Speichel aufwiesen, von 12,5% auf 81,6%. In England,
das gegenüber e-Zigaretten weniger kritisch war, ist Nichtrauchen
als gesellschaftliche Norm weniger stark ausgeprägt als in
Australien und Nordamerika. Laut Eurobarometer
haben Länder wie Irland und Italien, die
schon 2004-2005 einen guten gesetzlichen Nichtraucherschutz bekamen,
auch die größten Fortschritte bei der
Tabakprävention
gemacht und wiesen daher
2017 hohe Anteile von Niemalsrauchern auf. In Irland, Finnland und Holland wird Art. 5.3 FCTC strikt befolgt: Keine Verhandlungen
des Gesundheitsministeriums mit der Tabakindustrie zum
Nichtraucherschutz. Dagegen spielt das Gesundheitsministerium in
Italien und Deutschland nur eine untergeordnete Rolle und in Art. 5.3
FCTC sieht man nur eine Verpflichtung zur Transparenz. In
Österreich bemühte man sich bisher nicht einmal um diese
Transparenz bei Verhandlungen von Ministerien mit der Tabakindustrie. Laut OECD (2017)
haben die täglichen Raucher seit den 1970er Jahren nur in
Österreich (von 22,9% auf 24,3%) zugenommen und seit 2000 nur in
Österreich und der Slowakei nicht abgenommen. Aber auch in
Österreich sind Raucher eine Minderheit. Die meisten Raucher
sind
außerdem mit ihrer Abhängigkeit unzufrieden
und möchten aufhören. Das wurde aber in Österreich bis 2018 durch den Einfluss der Tabakindustrie auf die Politik erschwert. Fortschritte werden auch durch Mythen gehemmt,
welche die Tabakindustrie in Umlauf bringt. Der Einfluss der
Tabakindustrie ist in deutschsprachigen Ländern besonders stark,
weshalb die Schweiz die FCTC nicht ratifiziert hat und Österreich (bis 1.11. 2019) und Deutschland an letzter Stelle bei der Tabakkontrolle rangierten.
Grotesk ist, dass "Kaktusbar" (Wien 1), "Prater Dome"
(Wien 2), "Musikpark A1" (Linz) und "Club Kottulinsky" (Graz)
gegen das Rauchverbot beim VfGH klagten und ihr Rechtsanwalt den
erbärmlichen letzten Platz Österreichs bei der Tabakkontrolle
als Argument dafür vorbrachte, doch zuerst andere Defizite zu
beseitigen und die "Nachtgastronomie" weiter rauchen zu lassen, ohne
Rücksicht auf den Schutz von Angestellten und Gästen wie
jugendliche Diskothekenbesucher. Dabei können Gesetze für rauchfreie Atemluft den Weg ebnen, um die durch Bildungsmangel verursachten Gesundheitsdefizite zu verringern. Vorbildberufe sollten beim
Nichtrauchen mit gutem Beispiel vorangehen, besonders Journalisten,
Lehr- und Gesundheitsberufe. Ein Lichtblick für Österreich ist aber die rauchfreie Gastronomie seit Nov. 2019, die auch Mehrzweckräume, Casinos, Vereinslokale
und Zelte umfasst, ebenso Wasserpfeifen, erhitzten Tabak und
E-Zigaretten. Auch das Aufstellen von Aschenbechern und -dosen ist strafbar. Der Jugendschutz lässt dagegen noch zu wünschen
übrig, weil das Alterslimit in einigen Bundesländern nicht
wirksam kontrolliert wird. Eine Befragung 13- bis
16-jähriger Schüler in 5 Bundesländern Österreichs
ergab 2019, dass rauchende Jugendliche ihre Zigaretten meist von
Freunden, aber auch noch immer aus der Trafik (25%), von den angeblich
'kindersicheren' Zigarettenautomaten (18%) und seit kurzem auch aus dem
Internet (5%) beziehen.
*Wo kann ich meine Meinung posten? -Fragen können direkt an ein Forum in Deutschland, der Schweiz oder Österreich, an die Nichtraucher-Zeitung oder tabakpolitik@googlegroups.com senden. Ärzte sind eingeladen, evidenzbasierte Aussagen für diese Website an den Webmaster oder ein anderes Vorstandsmitglied zu senden. Beschwerden über Missstände in der EU senden Sie an den Bürgerbeauftragten, in Österreich an den Volksanwalt und bei Verdacht auf Korruption an die Staatsanwaltschaft (auch anonym), in Deutschland und der Schweiz an die Ombudsleute der Länder bzw. Kantone und an NGOs. Jeder kann auch selbst an Regionalpolitiker und Medien schreiben. Bitte senden Sie uns eine Kopie (Beispiel). Anleitung für junge Kollegen, die initiativ werden möchten. Initiativen gibt es in der EU, Deutschland, Schweiz und weltweit.
*Wer schützt Nichtraucher? -Rauchfreie Atemluft ist ein Menschenrecht. Erfolgreiche Methoden der Tabakkontrolle haben sich mit FCTC weltweit verbreitet und wurden u.a. in Nordamerika, Australien und Westeuropa veröffentlicht. In der EU ist der deutschsprachige Bereich besonders rückständig. Die Schweiz ist die Zentrale des Zigarettenhandels. In Österreich vertraten noch in der Debatte 2015 im Parlament FPÖ & Team Stronach Geschäftsinteressen von Tabakindustrie und -handel sowie rücksichtsloser Raucher. Der Einfluss der Tabakindustrie war verheerend. Die Volksanwältin und alle Experten bemühten sich um ein besseres Tabakgesetz (TNRSG). Auch beim Volksanwaltbeschwerten sich Bürger über Verletzungen des Tabakgesetzes und mangelnde Kontrolle. Die alte Regelung für die Gastronomie war in der Praxis gescheitert und z.T. auch verfassungswidrig. Österreich hielt sich nicht an Punkt 44 der EU-Empfehlung. Der Magistrat Linz strafte nicht und das Verwaltungsgericht Wien verhängte lächerlich geringe Strafen. In der Novelle 2015 beschloss die Bundesregierung dann endlich eine rauchfreie Gastronomie, aber keine Kontrolle durch die Exekutive (Placebo-Gesetz für Wirte?) und bevor das Gesetz in Kraft trat, wurde es durch die Regierung Kurz/Strache wieder aufgehoben. Erst ein Bestechungsskandal (Strache) und der Rücktritt der Regierung erlaubte 2019 wieder eine rauchfreie Gastronomie. Davor zeigten die Parlamentsdebatten am 28.2. und 22.3.2018, welche Parteien Nichtraucher schützen und welche ihre Macht für Interessen der Tabakindustrie einsetzten sodass Österreich Europas Aschenbecher genannt wurde. In Westeuropa profitiertie die Gastronomie von Rauchverboten und ihr Personal wurde gesünder. Italien führte das Rauchverbot schon 2005 erfolgreich ein und 2016 trat ein Rauchverbot um Spitäler und in Autos in Kraft, zum Schutz von Kranken, Schwangeren und Kindern. Fraglich ist, ob das in Österreich seit 2018 geltende Rauchverbot im Auto beim Mitführen Minderjähriger durch die Polizei auch kontrolliert wird. Dass Österreicher ihre Kinder weniger lieben, ist nicht anzunehmen, aber sie scheinen sich von Demagogen leichter in die Irre führen zu lassen, die Rücksichtslosigkeit gegen andere (beim Passivrauch auch gegen ihre eigenen Kinder) als Freiheit mündiger Bürger bezeichnen, Bestechlichkeit als Wirtschaftskompetenz und Fremdenhass als Heimatliebe. Die Trafikantenzeitung zitierte Norbert Hofer: "Ich verspreche den Trafikanten, dass eine Regierungsbeteiligung der FPÖ dafür sorgt, dass dieses allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie mit Sicherheit nicht umgesetzt wird." Hofer-Wähler kamen in Österreich v.a. aus bildungsfernen Schichten oder dem ländlichen Bereich, so wie in USA die Trump-Wähler. Strache gab vor, Raucherinteressen zu vertreten, schadete aber auch den Rauchern, weil sie durch ihn schwerer von ihrer Sucht loskommen. Am häufigsten rauchen in Österreich Personen mit geringer Bildung: Hilfsarbeiter, Arbeitslose und Migranten.
*Lässt sich meine Tabakrauch-Belastung messen? In der Luft wird von den vielen Giften meist nur gasförmiges Nikotin gemessen, für das es Sensoren gibt, sowie Feinstaub (Rauch, an den die meisten Gifte und Karzinogene angelagert sind), die hoch korrelieren. Auch Haarnikotin und Metabolite von Nikotin, PAK, Acrolein, Acrylnitril, Toluidin, und verschiedene Bioindikatoren sind geeignet, auch zur Abschätzung des Krebsrisikos durch Luftschadstoffe. Im Harn von Nikotin-Konsumenten und von Personen, die passiv nikotinhältige Aerosole einatmen, findet sich Kotinin, während NNAL eher den aktiven oder passiven Konsum von verbranntem Tabak anzeigt. In Schulen wurden Detektoren für E-Zigaretten installiert. Die Feinstaubbelastung beim Zusammenleben mit einem Raucher entspricht etwa der in einer stark verschmutzten Stadt wie Peking. Das beste Maß für Ihre Tabakrauchbelastung ist ein Personendosimeter für Nikotin und das Kotinin im Harn, Blut, Speichel oder Haar (auch daheim, beim Kind schon bei Geburt). In den USA konnte die Abnahme des Passivrauchens durch Serumkotinin verlässlich nachgewiesen werden. Das Harnkotinin unterschätzt die Karzinogenbelastung des Passivrauchers. In den USA scheiden trotz Verbesserungen noch immer 44% der Nichtraucher Karzinogene im Harn aus, die sie beim Passivrauchen aufgenommen haben und 94% in der Stadt unter Jugendlichen, besonders Afroamerikanern. In Österreich sind die Belastungen noch häufiger und höher, doch wurde bisher vermieden, sie in Harn oder Blut zu messen. Auch wenn Sie die Belastung mit Tabakrauch selbst gar nicht merken, sterben Sie dadurch häufiger an Krebs- und Herzkreislauferkrankungen und leben um etwa 6 Jahre kürzer: Je höher das Kotinin, desto höher das Risiko des Nichtrauchers, am Passivrauchen zu sterben. Neue Indikatoren im Blut sind bestimmte methylierte Gene und in der Raumluft Ce (CeO2-Nanopartikel sind Additive, auch für Diesel), La und das kurzlebige Nikotellin. Der Nebenstromrauch von der Zigarettenspitze ist viel gefährlicher als der Hauptstromrauch, den der Raucher über sein Filter inhaliert, länger schwebefähig, dringt tiefer in die Atemwege und z.T. über die Lunge bis ins Blut vor und enthält deutlich mehr Karzinogene wie Nitrosamine, Polonium, etc. Passivraucher zeigen oxidativen Stress. Nichtrauchende Koronarpatienten, die man bei der Spitalsaufnahme nach rezentem Passivrauchen fragte, erinnerten sich in 15% daran, aber bei 40% ließen sich die Schadstoffe fremder Zigaretten im Speichel nachweisen. Die Metaboliten des Nikotins, die im Harn ausgeschieden werden, sind im Abwasser nachweisbar. Auch nachdem Tabakrauch weggelüftet wurde, bleiben an Oberflächen adsorbierte Gifte aus der Zigarette über Monate bestehen und können wieder in die Raumluft gelangen. Zwar wird die Raumluftqualität unmittelbar nach einem Rauchverbot besser, aber Nikotin ist auf Oberflächen, im Hausstaub und auf Fingern nichtrauchender Besucher noch nach 6 Monaten nachweisbar und andere Schadstoffe des niedergeschlagenen, kalten Rauches jahrelang. Es genügt ein einmaliger Besuch des vor 3 Monaten kontaminierten Bereiches über 2 Stunden und 40 Minuten, um Kotinin im Harn von Nichtrauchern um 5-10% ansteigen zu lassen. Ein Monat nach der Kontamination stieg nach einem solchen Besuch das tabakspezifische Karzinogen NNAL im Harn um 20-40% an. Das zeigt, dass nach einem Rauchverbot Teppiche, Tapeten, Polstermöbel, etc. gereinigt bzw. ausgetauscht werden sollten, um auch gefährliche Reste des kalten Rauches (THS) zu beseitigen. Auch in Kinos schleppen Raucher mit ihrer Kleidung Gifte ein.*Bin ich in einem Shisha-Lokal krebsfördernden Stoffen ausgesetzt? -Ja, auch die Wasserpfeife gibt krebsfördernde Stoffe, Lungen- und Herzgifte an die Umgebungsluft ab, durch die Passivraucher gefährdet sind. Das Verbot von Wasserpfeifenlokalen wurde vom VfGH als verfassungskonform bestätigt.
*Ist der "Dampf" von E-Zigaretten für Nebenstehende schädlich? -Ja, denn der "Dampfer" atmet keinen Wasserdampf aus, sondern ein Aerosol mit Nikotin, Lösungsmittel und Feinstaub, wobei die Belastung des Nichtrauchers im selben Raum mit Nikotin und Feinstaub der Belastung beim Passivrauchen vergleichbar ist, auf der großen Oberfläche ultrafeiner Aerosole viele Schadstoffe tiefer in die Lunge transportiert werden und Kotinin bei Passivdampfern zunimmt. Fast alle "Dampfer" verwenden Füllungen mit Nikotin. Außerdem wird mit dem Aerosol die Raumluft auch mit Karzinogenen und toxischen Metallen (Cr, Ni, Pb, Zn, Ag, Al) kontaminiert, wobei sogar noch im Nachbarraum eine Exposition aus zweiter und dritter Hand möglich ist. Deshalb müssen Rauchverbote zum Schutz von Nichtrauchern auch für E-Zigaretten gelten (Dampfverbot). Allerdings scheint Passivdampfen nicht so schädlich zu sein wie Passivrauchen. Zunehmend mehr Länder regulieren E-Zigaretten ähnlich wie Tabakprodukte oder haben sie wegen ihrer Schadwirkungen auf Atmungsorgane, Herz & Arterien, Immunsystem und Gehirn verboten. Die Industrie hat E-Zigaretten zum abwechselnden Gebrauch mit echten Zigaretten erfunden, um den Ausstieg aus Nikotinsucht und Rauchritual zu erschweren, Rauchverbote und Werbeverbote zu umgehen, neue Käuferschichten nikotinabhängig und die Zigarette wieder sozial akzeptabel zu machen und für Kinder wieder zum normalen (und erstrebenswerten) Erscheinungsbild der Erwachsenenwelt (Renormalisierung der Zigarette). Schädlich sind auch Reizstoffe nikotinfreier E-Zigaretten wie Acrolein, Propylenglykol und vor allem PM2.5 und Ultrafeinstaub, die auch Nebenstehende mit dem Dampf aller E-Zigaretten einatmen. E-Zigaretten können sogar mehr Ultrafeinstaub produzieren als konventionelle Zigaretten (Aerosole mit reaktiven Sauerstoffradikalen) und durch den oxidativen Stress zu einer Entzündungsreaktion in den Atemwegen und Arterien führen, ähnlich wie PM2.5der Außenluft. Das Aerosol mag durch Verdunstung weniger beständig sein und seine wasserlöslichen Komponenten mögen von der Schleimhaut rascher resorbiert werden als Passivrauch, aber auch "Passivdampf" ist schädlich, keinesfalls mit Wasserdampf vergleichbar und kann bei Asthmapatienten einen Anfall auslösen und bei Koronarpatienten wahrscheinlich auch einen Herzinfarkt. Experimentell wurde nachgewiesen, dass sogar nikotinfreie E-Zigaretten die Lunge schädigen, die Sauerstoffaufnahme über die Lunge reduzieren und in Arterien eine endotheliale Dysfunktion auslösen. Arteriensteifigkeit und endotheliale Dysfunktion durch E-Zigaretten ist der durch Tabakzigaretten vergleichbar. Im Auto verursachen Tabakzigaretten die höchste PM2.5-Belastung, gefolgt von E-Zigaretten, während IQOS vor allem die Belastung mit Nanopartikeln erhöhte. Viele der angeblich nikotinfreien E-Zigaretten enthalten Nikotin (gefährlich für Kinder, auch bei Hautresorption), manche toxische Lösungsmittel wie Äthylenglykol und Additive, die in konventionellen Zigaretten schon verboten wurden. Alle geben Nanopartikel und viele Spuren von Karzinogenen (Formaldehyd, u.a.) ab. Experimentelle, klinische und epidemiologische Befunde bringen den aktiven Konsum von E-Zigaretten mit einem erhöhten Herzinfarkt- und Asthmarisiko in Zusammenhang. Weitere mögliche Spätfolgen wie Krebs oder Lungenemphysem werden dzt. erforscht. Nikotin scheint COPD zu fördern, auch wenn es aus E-Zigaretten stammt. Für Tabakzigaretten sind Spätfolgen wie COPD auch bei passiver Belastung gesichert, wobei Tabakrauch (besonders im Nebenstromrauch von der Zigarettenspitze) wesentlich mehr Schadstoffe enthält als das Aerosol, das Verwender von E-Zigaretten ausatmen. Trotzdem ist auch dieses Aerosol gefährlich und die Einführung von E-Zigaretten auf dem freien Markt hat bisher mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Eine Gefahr, die nur von E-Zigaretten ausgeht, sind Explosionen des Akku sowie der Missbrauch der Nachfüllungen zur Herstellung von Explosivstoffen. Der Onlinehandel mit E-Zigaretten bleibt verboten wegen des "auch bei E-Zigaretten gegebenen Sucht- und Gesundheitsgefährdungspotentials sowie deren besonderer Attraktivität für Einsteiger". Dort wo Rauchen verboten ist, dürfen auch keine E-Zigaretten verwendet werden. Österreich und andere Länder folgten damit einer Empfehlung der WHO. Das war bereits dringend nötig, da nur 77% der Österreicher noch nie eine E-Zigarette oder E-Shisha probiert hatten (84% der EU-Bürger) und sich nur 47% der Österreicher einer Gesundheitsgefährdung bewusst waren (55% in der EU). Daher war auch das Verständnis für die Notwendigkeit einer Regulierung geringer. E-Zigaretten sind Einstiegsdrogen und können die Wahrscheinlichkeit binnen eines Jahres Raucher zu werden auf das 7-fache erhöhen.*Haben Rauchverbote die Gesundheit verbessert? -Ja, schon 2009 gab es dazu 50 Studien, die nach Einführung der Rauchverbote in Innenräumen eine zunehmenden Unterstützung in der Bevölkerung, eine starke Verbesserung der Luftqualität in diesen Räumen und in der Folge die Abnahme negativer Folgen des Passivrauchens nachwiesen. Bis Anfang 2015 lagen bereits 44 Studien zu Herzinfarkten vor, von denen 33 eine signifikante Abnahme in der Bevölkerung mit dem gesetzlichen Rauchverbot in Zusammenhang brachten, weiters mit der Abnahme von Schlaganfällen (5 von 6 Studien), von tabakassoziierten Sterbefällen (8 von 11 Studien), von Spitalsaufnahmen wegen Asthma (7 von 12 Studien) und von Spitalsaufnahmen wegen COPD (in 6 von 11 Studien signifikant). Später wurden auch eine leichte, aber signifikante Senkung des Blutdrucks nachgewiesen. Weiters zeigten Studien in Entwicklungsländern gleichfalls eine rasche Abnahme der Herzinfarkte, sobald alle Lokale rauchfrei wurden. Auch die tödlichen Herzinfarkte nahmen in der Bevölkerung durch die Rauchverbote um 8% ab. Somit sind Verbesserungen der Gesundheit durch nationale Rauchverbote in Innenräumen bereits in vielen Ländern zweifelsfrei nachgewiesen. Besonders rasch waren die Verbesserungen der Gesundheit in der Gastronomie. Beim Bar-Personal kam es schon 2 Monate nach Einführung des Rauchverbots zur Abnahme von Augenreizungen und Husten mit Auswurf bei Nichtrauchern. Innerhalb eines Jahres besserten sich auch die Symptome der Raucher und Augenreizungen, Giemen und Atemnot nahmen signifikant ab.
*Wer profitiert von Rauchverboten?
-Nicht nur die Nichtraucher (Passivraucher), sondern auch die Raucher
und vor allem die Jugend. Verlierer sind nur die
Tabakindustrie
und ihre Schergen.
In der Gesamtbevölkerung
nahmen nach Rauchverboten (an allen Arbeitsplätzen inklusive
Gastronomie) die Spitalsaufnahmen und Todesfälle ab:
durchschnittlich um 15% beim Herzinfarkt/Koronarsyndrom, um 39% bei
anderen Herzerkrankungen, um 16% beim Schlaganfall und um 24% bei
Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Asthmasymptome
und Notfallseinsätze von Bronchodilatatorennahmen
ab. Rauchverbote helfen bei der Eindämmung der Tabakepidemie und
davon profitiert die gesamte Wirtschaft: Selbst konservative
Schätzungen ergaben in Österreich jährliche volkswirtschaftliche Schäden durch Tabakrauch von 2,4 Milliarden Euro. Darin sind die Verluste
durch frühzeitige Sterbefälle noch nicht enthalten, die erst
nach 2014 als tabakverursacht erkannt wurden, ganz zu schweigen von den
Verlusten durch Krankheiten und Interaktionen von Tabakrauch mit
anderen Krankheitsursachen, die herausgerechnet statt als (zum Teil
überadditive) Kombinationswirkungen berücksichtigt zu werden.
Es wurde also für "Störfaktoren" überadjustiert und daher das Gesundheitsrisiko unterschätzt. Beim Passivrauchen zeigten Vergleiche von
Anamnese und Kotinin, dass außerdem die Häufigkeit der Exposition
unterschätzt wird. Daraus resultiert nicht nur eine Unterschätzung
des Risikos durch Passivrauchen, sondern auch eine Unterschätzung
des Risikos durch Aktivrauchen. Denn das Risiko von Aktivrauchern ist
beim Vergleich mit Nichtexponierten (weder aktiv noch passiv)
höher aus als beim üblichen Vergleich mit Nichtrauchern.
*Wie kann das Rauchen eingeschränkt
werden? -Durch Steuern,
Marktbeschränkung, Verbot
von Werbung
& Sponsoring, Bekämpfung der Korruption und des Einflusses der Tabakindustrie (auf Tabaksteuern,
Welthandelsverträge, etc.), wie
z.B. in Australien
oder die von Neuseeland,
Kalifornien
oder Finnland
verfolgten Strategien,
die auf eine völlige Eliminierungdes
Tabakkonsums abzielen. Die soziale Akzeptanz des Rauchens kann
reduziert werden, indem angstauslösende Kampagnen mit
empfindlichen Tabaksteuererhöhungen kombiniert werden. Jedes
Land sollte eine Agentur für Tabakkontrolle haben, so wie z.B. Australien, Irland, Südafrika, Thailand. Die informierte
Wahlmöglichkeit
und die rationale Entscheidung des erwachsenen Rauchers sind
Fiktionen, die von der Tabakindustrie aufrecht erhalten werden,
während ihre Werbung auf Kinder und Jugendliche zielt. Erfahrungen
eines australischen Experten und Anleitung zur Schaffung einer
gesetzlichen Einheitsverpackung (plain
packaging), die bereits von vielen Ländern übernommen wurden. Der Schwarzmarkt nimmt durch Einheitsverpackungen nicht zu. Vor Wahlen steigen die "Spenden" der Alkohol-, Glücksspiel- und Tabakindustrie an politische Parteien. In der EU
gab die neue Tabakproduktrichtlinie
im ersten Entwurf Hoffnung, aber die Tabakindustrie verbreitete
darüber Lügen
und ihr gelang es, den Kommissionsentwurf im Parlament zu verwässern.
In Italien
war das Rauchverbot ein nachhaltiger Erfolg, ebenso in Ungarn.
In Deutschland
hat das Passivrauchen
abgenommen, aber noch immer sind fast drei Viertel der Nichtraucher im
Alter von 18-29 Jahren davon regelmäßig betroffen,
ein Fünftel sogar täglich. In Österreich wurden bis 2019
nicht einmal Kinder geschützt und der "Strukturfonds" der Tabakindustrie
unterstützt rund 6800 Trafiken, die nach Abzug der Steuern ohnedies schon 53% des
Zigarettenpreises behalten. Trafikanten und andere
Tabakverkäufer
dürfen mit Waren für Kinder Minderjährige
anlocken und verkaufen
ihnen ungestraft Zigaretten, weil die Monopolverwaltung primär
das
Geschäftsinteresse der Verkäufer vertritt.
Gleichzeitig
beherrschen Trafikanten den Zeitungsvertrieb. Trotz EU-Verbot wird bis
heute in Zeitungen
für Tabak geworben, ebenso in und um Trafiken und vor Kindern
geraucht. Passivrauchen müssen
29% der Frauen und 36% der Männer im Alter von 15 bis 29
Jahren. Die 1.Regierung Kurz stoppte die Tabaksteuererhöhung, obwohl Weltbank und WHO das als wirksamste Maßnahme bezeichnen, um den Tabakkonsum (über den Preis) einzuschränken, besonders
bei Jugendlichen und niedrigen Bildungsschichten, während z.B. die
Ukraine 2019 im Jänner die Tabaksteuer um 20% und im Juli um 30%
erhöht. In Australien und NW-Europa kosten Zigaretten schon ein
Vielfaches von dem Preis in Österreich, der mit der Kaufkraft
gewichtet wurde. Schweizer
Kantone zeigten, wie man die Situation der Passivraucher mit basisdemokratischen Mitteln verbessern
kann. Wenn eine Senkung der Raucherrate (z.B. durch Tabaksteuererhöhung
und Rauchverbote) gelingt, steigt auch bei den verbleibenden Rauchern
der Wunsch
aufzuhören. Der von der Tabakindustrie propagierte
"tolerante Nichtraucher"
ist in Wahrheit ein Passivraucher,
der seine Gefährdung nicht
kennt. Ein Tabakwerbeverbot am Verkaufsort wäre dringend nötig. Schon allein das Verbot der Zur-Schau-Stellung
von Zigaretten könnte die Raucherquote um 7%
senken. Die WKO informierte einseitig zum Nichtraucherschutz
und
leugnete, dass Österreich
der Europäischen
Entwicklung hinterherhinkt. Dabei ist Europa (wo noch jeder dritte ab
18 Jahren täglich raucht) weniger fortschrittlich als andere
Erdteile: In Australien
raucht nur mehr jeder sechste und als Ziel wurde eine tabakdrogenfreie
Gesellschaft anerkannt. In Australien und Neuseeland wurde
auch das Anbot
reduziert, die Lizenzgebühr
für Tabakhandel erhöht und Werbung durch Präsentation
von
Tabakprodukten eingestellt, wie in Irland, United Kingdom,
Norwegen, Finnland, Frankreich und Ungarn. Das Ziel sollte sein,
Tabakwaren nicht mehr zusammen mit anderen Waren in profitorientierten
Geschäften zu verkaufen, sondern in staatlichen Verkaufsstellen,
um die heute noch Nikotinsüchtigen zu versorgen. Eine
tabakfreie Umwelt ist ein Menschenrecht.
Kaufen Sie keine Wertpapiere,
hinter denen die Tabakindustrie steht, wählen Sie eine Bank, die nicht in die Tabakindustrie investiert oder ein Gemeinwohlkonto. Die Befolgung der FCTC
und der MPOWER-Strategie
sagen die Raucherprävalenz voraus; in Europa auch der Index
der Tabakkontrolle,
bei dem Österreich 2007-2017 auf dem letzten Platz rangierte und seit 2019 Deutschland, das aber auch bis 2040 rauchfrei werden könnte.
Die Tabakepidemie
ließe sich völlig beenden, indem es Tabakindustrie
und -handel verboten würde, Zigaretten an Menschen zu
verkaufen, die in diesem Jahrtausend geboren sind. Auf jeden Fall
sollten Tabakverkaufsstellen reduziert
und Trafiken
verboten werden, für Tabak zu werben, Zigaretten zur Schau zu
stellen, Warnbilder mit Vorsteckkarten
und Lichtleisten
zu verdecken und Kinder mit Spielwaren, Süßigkeiten,
etc.
anzulocken. In Australien sank nach der Einführung von Einheitspackungen
für Zigaretten (plain
packaging) die Raucherprävalenz
auf 15,8% und die Prävalenz täglicher
Raucher ab 14 Jahren auf 12,8%. Im U.K.
wurde 2017 der Verkauf von Tabakzigaretten erfolgreich gesenkt durch
die gleichzeitige Einführung von Plain Packaging und einer
zusätzlichen Tabaksteuer, die durch Stützungen der billigsten
Zigarettensorte nicht umgangen werden konnte. In der Türkei wurde
schon 1996 beschlossen, monatlich 90 Minuten Fernseh-Zeit
den Gefahren des Tabaks zu widmen, weil sich diese Art der Kampagne
international am besten bewährte. Entscheidend für
den Erfolg
von Tabakgesetzen ist die Phase der Implementierung, wie das Beispiel Costa
Rica zeigte.
*Lässt sich auch verhindern, dass E-Zigaretten zu einer neuen Epidemie der Nikotinsucht führen? - Ja, durch Aufklärung der Jugend, dass E-Zigaretten nikotinsüchtig machen bzw. Rauchern den Ausstieg aus der Sucht erschweren und dass ihre akuten und chronischen Folgen Gesundheit und Wohlbefinden gefährden. Bei Erwachsenen ließ sich der Konsum von E-Zigaretten in den USA reduzieren durch die Verwendungsverbote in Innenräumen, Verkaufsverbote bis zum Alter von 21 Jahren, Zigarettenautomatenverbote und Besteuerung. Noch wirksamer waren Import- und Verkaufsverbote wie in Australien.
*In Österreich nahm die Korruption
zu, warum wird dagegen nichts unternommen? -Seit 2013 gibt es ein
Gesetz, das die Offenlegung von Parteispenden und ein Lobbyistenregister
verlangt. Leider gibt es noch Gesetzeslücken
(parteinahe Organisationen, Anwälte) und damit unveröffentlichtes Lobbying. Dazu kommen die Personalrochaden zwischen Politik und
Witschaft. So wurde z.B. Karin Holdhaus, die Pressesprecherin von
Ex-Innenminister Strasser, 2006 Geschäftsführerin von
British
American Tobacco, 2011 Wiener Gemeinderätin und Präsidentin des Vereins Wiener Stadtfeste, der Daten sammelt - für wen ist noch unklar. Sie
können
etwas gegen die Korruption unternehmen, indem Sie Ihre Stimme bei der
nächsten Wahl einer Partei geben, die saubere
Hände hat. Sehr gefährlich ist
auch Korruption im Journalismus.
In Ländern, in denen die Korruption bekämpft
wird, sind auch Rauchverbote problemlos durchsetzbar.
*Wird das Tabakgesetz in Lokalen
eingehalten? -In Bayern war das Gesetz ein voller
Erfolg. In Österreich waren erste Pflichten
zwar seit 2009 geregelt, aber das Gesetzes hatte viele Ausnahmen und seine Einhaltung sehr
lückenhaft. Laut Gesundheitsministerium waren 2010
nur in 84 % der Gaststätten, in denen mehr als ein Gastraum
zur Verfügung steht, sowohl Raucher- als auch
Nichtraucherräume vorhanden (16% Gesetzesverletzungen).
In Lokalen, deren Inhaber eine Trennung zwischen Raucher- und
Nichtraucherraum vorzunehmen haben, sind diese Räume
nur zu 60 % baulich vollkommen getrennt (40 % Gesetzesverletzungen),
nur zu 15 % ist die Erfordernis der Hauptraumfunktion als
Nichtraucherraum erfüllt (85 % Gesetzesverletzungen)
und nur in 25 % der Fälle entfallen mehr als die
Hälfte der Verabreichungsplätze auf den
Nichtraucherraum (75
% Gesetzesverletzungen). Auf parlamentarische Anfragen
antwortete Min. Stöger ausweichend. Bezirksämter
waren mit Strafen
überfordert. Bei Berufungen gegen Strafen wurden Wirte von der
WKO
unterstützt, gingen kein Risiko ein und erzielten meist eine Strafminderung
oder
überhaupt eine Verjährung. Während ein
Verfahren
lief, wurden von vielen Behörden keine weiteren Anzeigen
gegen
dieses Lokal behandelt und das konnte viele Monate dauern. Aber in
OÖ hat
der UVS entschieden, dass die Wiederholung eines Deliktes schon am
nächsten Tag eine neue Bestrafung erfordert, weil ja wieder
andere
Menschen betroffen sind, ähnlich wie bei Einzeldelikten
im Straßenverkehr. Die Gesetzesnovelle 2015 hat wieder
versäumt, Verstöße als Einzeldelikte zu
definieren und
der Exekutive die Sanktionen zu übertragen, obwohl das in Art.
78
(2) vom Bundesverfassungsgesetz
verlangt wird. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht Wien klar,
dass wiederholte Verletzungen des Rauchverbots im selben Lokal keine "fortgesetzten Delikte" und
daher jedesmal zu bestrafen sind. In Lokalen in Wien, Graz und NÖ
wurden akut gesundheitsbedrohende Feinstaubbelastungen
gemessen und in benachbarten
Nichtraucherräumen
z.T. höhere Werte als in der Außenluft
zulässig. In Wien hielten sich 2010 48%
der untersuchten Lokale nicht an das Tabakgesetz, 2011 waren es 61%, 2013 86% und 2018 in Wien-15 93%.
In Österreich beobachteten Gäste von Okt. 2016 bis
März 2017,
dass 57% der Lokale noch nicht rauchfrei waren (im EU-Schnitt waren es
nur 20%). Speiselokale waren im EU-Schnitt nur in 9% noch nicht
rauchfrei, in Österreich aber in 32%. Gästen konnte man
nur
raten, bei unseren Nachbarn in Bayern, Südtirol,
Slowenien,
Ungarn
oder dem Tessin zu bleiben, wenn sie im Urlaub saubere Luft
atmen wollten. Auch in der Türkei,
in Malta, Spanien
oder Zypern war die Luft bis 2019 besser als in Wien. Nur rauchfreie Lokale,
ausgezeichnet durch die Ärztekammer konnte man bis 2019 empfehlen und z.B. Lokale,
deren Besitzer den Mut hatten, die 2015 beschlossene und 2018
von
Strache wieder abgeschaffte rauchfreie Gastronomie einzuführen,
bevor sie das Gesetz am 1.11.2019 dazu zwang. Meiden Sie jedenfalls
Lokale, in denen sie noch Aschenbecher sehen oder Rauch riechen, ob in Österreich oder anderswo
in der EU. Sogar in früheren Raucherräumen ist man noch durch kontaminierte Oberflächen schadstoffbelastet.
*Wo kann ich melden, dass der Nichtraucherschutz nicht eingehalten wird? - In Deutschland z.B. über ProRauchfrei. In Österreich gilt das Rauchverbot für alle öffentlich zugänglichen Räume, also z.B. auch beim Friseur und Sie können Verstöße der AK melden. Ausnahmen gibt es leider für Trafiken. Die der Gastronomie wurden endlich abgeschafft, als der österreichische Gesetzgeber aus dem Versagen partieller Rauchverbote, die von der Tabakindustrie als "spanische Lösung" propagiert wurden, endlich gelernt hatte. Spanien hatte schon ein Jahrzehnt vor Österreich daraus gelernt und 2010 die Konsequenz gezogen, das Rauchen in allen Gaststätten zu verbieten und damit Atemgifte, Nikotin und Passivrauchen zu reduzieren, ohne Geschäftsverlust für die Gastronomie. Das österr. Tabakgesetz (TNRSG) war bis 2019 eines der schwächsten in der EU und wurde noch schwächer umgesetzt. Verstöße melden Sie an die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistratische Bezirksamt, aber senden Sie unbedingt auch eine Kopie an das Gesundheitsministerium und vor allem an parteifreie, unabhängige Internetforen, weil die Meldungen sonst nirgends gesammelt werden, damit die Tabaklobby behaupten kann, nur einzelne Querulanten wären unzufrieden. Als Lokalbesitzer können Sie mit Hilfe eines Vereins gegen unlauteren Wettbewerb klagen (was schneller erfolgreich ist als Meldungen an die Bezirksverwaltungsbehörde) auch gegen Shisha-Lokale. Denn auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten sind verboten, wo ein Rauchverbot gilt. Bis 2019 führte unser Tabakgesetz zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung, Bürokratie, Behördenwillkür und einer Ungleichbehandlung des Personals. Beschwerden von Wirten beim Verfassungsgericht wurden abgewiesen. Anspruch auf Wochengeld für werdende Mütter wurden endlich durchgesetzt. Aber insgesamt war Österreich beim Nichtraucherschutz bis 2019 noch ein Entwicklungsland. Der Erlass des Gesundheitsministerium, der nachgeordneten Dienststellen eine Kontrolle des Rauchverbotes nur im Beschwerdefall erlaubte, sprach für sich. Aber das BMG, die Volksanwaltschaft oder der UVS Ihres Bundeslandes muss gegen Gesetzesverstöße aktiv werden. Bei wiederholter Verletzung des Tabakgesetzes muss die Strafhöhe steigen und letztlich zum Konzessionsentzug nach §87 i.V.m. §361 Gewerbeordnung führen. Laut Eurobarometer 2017 wurde in Österreich noch in 57% der (Getränke-)Lokale geraucht; im EU-Schnitt waren es nur 20%. Die Gesundheitsbefragung der Österreicher ab 15 Jahren zeigte, dass jeder vierte Nichtraucher am Arbeitsplatz passivrauchen musste, davon jeder fünfte sogar länger als 5 Stunden pro Tag. Das Eurobarometer 2012 ergab, dass im EU-Schnitt 28% der Nichtraucher zumindest gelegentlich am Arbeitsplatz Tabakrauch atmen müssen, in Österreich aber 49%. Leider gibt es dazu keine EU-Direktive, aber wenigstens beschloss das EU-Parlament 2009 eine Resolution und es gibt eine EU-Rats-Empfehlung zu rauchfreien Innenräumen. Das Eurobarometer zeigte die höchsten Zustimmungsraten für komplett rauchfreie Restaurants in den Ländern, die schon entsprechende Gesetze umgesetzt hatten: Italien 95%, Malta 88%, Schweden 87%, U.K. 86%, Irland 85%, Frankreich 83%. Aber auch in Österreich betrug die Zustimmungsrate nach verschiedenen Umfragen schon vor 2019 zwischen 63% und 78%. Gottseidank plant die EU rauchfreie Arbeitsplätze ohne Ausnahmen. Außerdem hat auch Österreich das Rahmenübereinkommen der WHO ratifiziert. Die WHO hat klare Richtlinien zur Eindämmung der Tabakepidemie gegeben. Auch in Deutschland können sich Passivraucher wehren. Australien hat viel strengere Rauchverbote und setzt sie auch durch.
*Können Luftfilter
ein Rauchverbot ersetzen? - Nein. Diese Geräte beseitigen nur
sichtbare Rauchschwaden, reduzieren feine Rauchpartikel aber ungenügend.
In Gaststätten dringt dieser Fein-
und Ultrafeinstaub aus dem Raucherraum in
benachbarte Räume vor. In der Regel ist schon der Luftdurchsatz
von Luftreinigungsgeräten
unzureichend. Weiters müssten Filter
ständig gewechselt werden. Eine wesentliche Fraktion des
gefährlichen Nebenstromrauches wird überhaupt nicht
reduziert: die schädlichen Gase
(z.B. Benzol). In der Gasphase ist der
Anteil gefährlicher Radikale
im Nebenstromrauch höher als im Hauptstromrauch. Auch im Flugzeug
können Klimaanlagen die verrauchte Luft nicht reinigen: Von
den lungengängigen Staubteilchen stammen in der Raucherzone
95% und in der Nichtraucherzone 85% aus der Zigarette. Selbst teure
Lüftungsanlagen schaffen keine rauchfreien Räume,
sondern nur Rauchverbote. Das bewiesen sowohl Feldstudien
in Gasthäusern wie Experimente
in großen
Klimakammern.
In Finnland hat der Versuch versagt, Nichtrauchersektionen in Gasthäusern
besser zu belüften. In Bayern erhielt der "technische
Nichtraucherschutz" ein Staatsbegräbnis.
Aus dem österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz wurde im
§30 die Belüftung mit der Begründung
gestrichen, dass sie die Gesundheitsschäden durch
Passivrauchen nicht verhindern kann. Bei der Abweisung einer Klage
gegen das Tabakgesetz hatte der Verfassungsgerichtshof (G127/08-10) am
1.10.09 zwar richtig festgestellt: "Die Abgrenzung zwischen Raucher-
und Nichtraucherräumen muss daher gewährleisten, dass
eine Gesundheitsgefährdung von Nichtrauchern durch das
Passivrauchen verhindert wird", er ging aber von der irrigen Annahme
aus, dass es für Karzinogene und Feinstaub Schwellen
gäbe, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung,
sondern nur eine Belästigung bestünde und verlangte
daher auch keine separate Belüftung mit Unterdruck im
Raucherraum, wie sie in Italien
und anderen Ländern vorgeschrieben war, wo der Gesetzgeber
von Experten beraten wurde. Besser beraten war der Verwaltungsgerichtshof,
der auch entschied, dass ein Raucherzimmer
nur ein Nebenraum sein darf, der nicht als Durchgang in den rauchfreien
Hauptraum dient, was die Bundesregierung aus FPÖVP jedoch mit
einem eigenen Gesetz wieder aufhob (bis zur Übergangsregierung
2019). Gaststätten wurden bis 2019 auch vom §30
ASchG
ausgenommen, aber die Arbeitsinspektorate waren gemäß
§20 (4) ArbIG berechtigt, Übertretungen der
Vorschriften des
Gesundheitsrechts den zuständigen Behörden zu melden.
*Führen Rauchverbote am Arbeitsplatz
nicht zu mehr verrauchten Wohnungen? -Nein, Studien in Canada, Irland, Schottland, Italien,
etc. beweisen das Gegenteil: Rauchfreie
Arbeitsplätze fördern ein rauchfreies Zuhause.
Vermieter ersparen sich Geld, wenn Rauchverbote im Vertrag stehen. In
der Gastronomie verringern
Rauchverbote das Erkrankungsrisiko sowohl für Angestellte wie
für Gäste. Auch ein Rauchverbot im Auto
half, die sozialen Normen zu ändern, sodass in der Folge
Passivrauchen auch dort abnahm, wo die Nichtraucher kein Gesetz
schützte.
*Macht die österreichische Tabak-Politik
Fortschritte? -1997-2019 nur mehr durch EU-Richtlinien und Direktiven (z.B. TPD). Aus der London School of Hygiene and Tropical Medicine (LSHTM)
gibt es eine gute Beschreibung der Tabakkontrolle in Österreich
2018. Die Raucher sind zwar in Österreich ebenso eine Minderheit
wie
in der EU, aber rücksichtsloser. Auch
kennen viele Österreicher die Gefahren des Passivrauchens
nicht und glauben daher der Propaganda der Tabakindustrie, die unsere Wirtschaftskammer
als Sprachrohr verwendet. Andere Länder sehen Nichtraucherschutz
als gesellschaftliche Verantwortung und versuchen, die Tabakepidemie
einzudämmen, mit Erfolg. Dort haben auch die Wirte
rascher erkannt, dass ihr Umsatz durch ein für alle
geltendes Rauchverbot nicht leidet, sie neue Kunden (z.B. Familien mit
Kindern) gewinnen, die beträchtlichen Umbau-, Energie- und
Lüftungskosten sowie Reinigungskosten sparen, Gäste
nach dem Essen und Trinken wieder gehen und nicht lange zum Rauchen
herumsitzen, sodass sie öfter decken können, ihr
Personal gesünder wird und seltener im Krankenstand ist und
sie keine Beschwerden mehr von Gästen bekommen, die zu einem
guten Essen auch eine gute Luft atmen möchten. Hauptproblem in Österreich waren Beziehungen von Politikern zur Tabakindustrie, auch nach
deren Verkauf ans Ausland. Den Handel mit Tabakprodukten reguliert noch
immer das Tabakmonopolgesetz, das stark von
der Tabakindustrie beeinflusst ist. Auch die Westbahn machte bis 2018
Geschäfte mit der Tabakindustrie und warb auf ihren
Fahrplänen fürs Rauchen. Aber seit 1.5.2018 ist das
Rauchen
auch in Zügen der Westbahn gesetzlich verboten (§12
Abs.4 TNRSG).
Denn eine lüftungstechnische
Trennung war nicht möglich, schon gar nicht in einem fahrenden
Zug. Die Raucherkabinen am Flughafen
Wien-Schwechat entsprachen nicht mehr dem Stand der Technik: durch löchrige
Türen waren
Nichtraucher nicht ausreichend geschützt. Bislang gibt es
keinen Nachweis,
dass die vielfältigen Belastungen mit Tabakrauch in
Österreich abgenommen hätten. In den U.S.A. wurde der
Rückgang mittels Kotinin
nachgewiesen. MedUni Wien und AKH Wien nahmen 2019 endlich die
Verantwortung für die Gesundheit aller MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz
wahr.
*Schadet Tabakrauch beim Denken und Lernen? -Ja, auch
Passivrauchen schränkt geistige Fähigkeiten ein
(Verstehen, Erinnern, Rechnen).
*Welche Stoffe sind für die Schäden beim Passivrauchen
verantwortlich? -Eine Schlüsselrolle spielt die Belastung mit
Feinstaub und Produkten der Pyrolyse (unvollständigen
Verbrennung), die Herzkreislauferkrankungen (Herzinfarkt,
Schlaganfall), Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes,
Lungen- und Krebserkrankungen verursachen können. Diese
Luftschadstoffe sind in verrauchten Lokalen in höheren
Konzentrationen vorhanden als in stark befahrenen Straßen.
Tierversuche zeigten, dass Sauerstoffradikale und chronische
Entzündungen durch Tabakrauch sowohl die Lunge
wie auch die Arterien
angreifen. Herztodesfälle
können durch Passivrauchen mehr als verdoppelt werden.
Für die Krebserkrankungen durch Passivrauchen sind
tabakspezifische Nitrosamine und andere Karzinogene
(BaP, Naphthalin, Benzol, Arsen, Cadmium, ChromVI,
etc.) verantwortlich,
sowie hormonell wirksame Rauchbestandteile. Je nach genetischer
Veranlagung entwickelt sich z.B. ein Brustkrebs
durch Passivrauchen erst nach der Menopause oder schon davor.
Ähnlich wie beim DDT
ist die Passivrauchbelastung in jungen Jahren am
gefährlichsten,
wenn sich die Brustdrüse entwickelt. Im Nebenstromrauch sind
auch Pestizide
nachweisbar, die im Tabakanbau verwendet werden.
*Wieso wird die Luftqualität außen und innen mit zweierlei Maß gemessen? Dieses Problem besteht vor allem in Mitteleuropa und ist auf den Einfluss der Tabakindustrie zurückzuführen. Im Freien gelten oft strengere Grenzwerte. Rauchverbote im Freien gibt es aber in Europa meist nur in Schulen. Weltweit ist die Luftverunreinigung für jeden achten Todesfall verantwortlich, wobei jährlich 3,7 Millionen Sterbefälle auf das Konto der Außenluftverunreinigung gehen und 4,3 Millionen auf das der Innenluftverunreinigung. §1a und §3 des Luftreinhaltegesetzes wird leider nicht auf Tabak angewendet.
*Welche Partei engagiert sich für meine Gesundheitsinteressen? 2017 versuchten Wissenschaftler, Gesundheitsfolgen der Wahlprogramme zu analysieren. Manche Parteien unterstützten nur Interessen der Industrie und gaben wider besseres Wissen an, Lüftung wäre ausreichend und sogar Kinder wären vor Passivrauchen geschützt. Parteien sollten Sie an ihren Taten beurteilen und nicht nur nach den Sonntagsreden. Prüfen Sie das Abstimmungsverhalten Ihrer Abgeordneten in Wien und Brüssel. Eine aktuelle Wahlempfehlung dürfen wir als überparteiliche Initiative nicht geben, aber wir raten Ihnen, eine Partei zu wählen, die sich ehrlich für Frieden, Gesundheits- Klima- und Umweltschutz engagiert und nicht egoistische, rückwärtsgewandte und nationalistische Bewegungen, keine Partei der rücksichtslosen Raucher und Raser (die Gesundheitsinteressen nur zum Wählerfang heuchelt), sondern eine Partei, die keine Schmiergelder der Tabak- und Waffenindustrie annahm und Korruption aufdecken hilft. (Die Pneumologen hatten z.B. eine Politikerin für ihre mutigen Anträge 1, 2, 3 zur "Botschafterin der Lungengesundheit" ernannt).
*Dürfen Politiker die öffentliche Meinung durch Werbung manipulieren, die sie mit Steuergeld bezahlen? -Nein, das sollten Sie dem Rechnungshof melden. Werbemanipulation ist nach dem Medientransparenzgesetz strafbar.
*Machen gewählte Volksvertreter die Gesetze in
Österreich
oder Wirtschaftskämmerer, Lobbyisten und Marionetten der
Tabakindustrie? -Leider gibt es in Österreich keinen
Aufdeckungsjournalismus wie in Deutschland
oder England,
aber dank der Grünen und einiger ehrlicher Mandatare anderer
Parteien gibt es Bestrebungen zu mehr Transparenz
(Parteienfinanzierung), die sich allerdings noch nicht auf
Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer erstreckt.
*Warum kann man die Tabak- und Nikotindrogen nicht einfach verbieten?
-Es gäbe wirksamere Strategien,
das Geschäft mit der Nikotinsucht zu beenden, das Gesundheit
und Umwelt
zerstört. Der Verkauf dürfte jedenfalls nicht mehr
durch profitorientierte Firmen und ausschließlich an
registrierte Nikotinabhängige erfolgen. Kinder erhalten
selbstverständlich keinen Bezugsschein. Wenn sie dann
später als Jugendliche einen beantragen, müssten sie
angeben, wer sie zum illegalen Konsum verführt hat. Die
Verführung eines Minderjährigen zum
Tabak/Nikotinkonsum wäre so zu bestrafen, wie der
Drogenhandel. Gleichzeitig sollten Dealer ihren eigenen Bezugsschein
verlieren. Aber nur Turkmenistan
hat bisher den Zigarettenhandel verboten und in den U.S.A.
konnte sich die Politik nicht einmal zur konsequenten Behandlung von Nikotin als Suchtgift
entschließen. Der deutschsprachige Raum ist noch
rückständiger und gewissenlose Aktionäre
helfen bei der Ausbreitung der Epidemie in die dritte Welt.
Trotzdem ist eine tabakfreie
Welt heute keine Utopie mehr, sondern ein konkretes Ziel, wodurch die Zerstörung von Gesundheit und Natur
beendet würde. Die Tabakindustrie tötet jeden zweiten
Konsumenten ihrer Produkte und hinterlässt außerdem einen
katastrophalen Fußabdruck in der Umwelt.
*Soll ich für die Raucher in meinem Betrieb ein Raucherzimmer
einrichten oder eine Raucherkabine anschaffen? -Um das
Geld sollten Sie lieber Betriebsseminare
zur Raucherentwöhnung unterstützen. Nur wenn der
Raucher ausstempeln und ins Freie
gehen muss, wird ihm seine Sucht (und der Wunsch nach
Entwöhnung) bewusst werden und er wird beginnen, sich
für die angebotenen Raucherseminare im Betrieb zu
interessieren. Nichtraucher brauchen dann nicht mehr mit dem Chef oder
Kollegen in einen Raucherraum zu gehen, um in der Pause etwas zu
besprechen und die Pause bekommt für alle wieder einen
Erholungswert. Statt eine teure Raucherkabine anzuschaffen, die im
Umluftbetrieb den Nichtraucherbereich nur ungenügendschützt,
sollten Sie lieber Nikotinersatz zu einem
ermäßigten Preis zur Verfügung stellen.
Wenn keine
Betriebsvereinbarung zustande kommt, kann die Betriebsleitung ein
Rauchverbot festsetzen, auch für das gesamte
Betriebsgelände.
Die meisten Raucher möchten aufhören und
aufhörwillige
Raucher wissen, dass ihnen Rauchverbote
helfen.
Fragen Sie die Betriebsärzte dieser rauchfreien Betriebe
um Rat.
*Wo kann man rauchfrei
leben? -Weltweit hat die Deglorifizierung
und Denormalisierung
des Rauchens begonnen und viele Länder schützen Nichtraucher
bereits an öffentlichen Plätzen (z.B. Flughäfen, die weltweit rauchfrei werden) und an allen Arbeitsplätzen.
Besonders fortschrittlich sind Australien,
Neuseeland, Kalifornien, etc. Skandinavische Länder
führten seit 2004 Rauchverbote in der Gastronomie ein. Die Krebsrate
bei Kellnern ist zwar immer noch erhöht, sinkt aber bereits.
Tabakkontrolle hat sich wirtschaftlich als vorteilhaft
erwiesen, auch in der Gastronomie.
Österreich hinkte bis 2019 der
Entwicklung hinterher und zählte in der EU zu den
Ländern mit den rücksichtslosesten Rauchern. Die Tabakindustrie blieb hier
erfolgreich und wird von bestimmten Politikern und Medien
unterstützt. Das relativ fortschrittlichste Bundesland war die
Steiermark,
die trotz Polemik von Trafikanten und Wirten für rauchfreie
Lokale
eintrat und ein Budget für die Tabakprävention bereit
stellte. Das
Universitätsklinikum Graz
war das erste große, rauchfreie Krankenhaus mit
Silberzertifizierung,
gefolgt vom AKH Linz
(jetzt
Med Campus III des Kepler' Univ.klinikums). Silber erhielten
auch Gesundheitseinrichtung Josefhof, LKH Salzburg, LKH
Weiz, LKH Judenburg-Knittelfeld, Humanomed
Zentrum Althofen und die Rehab-Zentren Aflenz, Bad Tatzmannsdorf, Graz,
Großgmain, Gröbming, Hochegg, Saalfelden und St. Radegund. Das
Klinikum am
Kurpark Baden hat 2018 und das Krankenhaus Maria Ebene 2019 das Gold-Level erhalten, so wie schon
2013 das RZ Weyer, welches 2019 rezertifiziert wurde.
Auf Bronzelevel sind aktuell 7 weitere Spitäler zertifiziert. Das
kleinere
Irland hat mehr als doppelt soviele zertifizierte Spitäler und
in Spanien und Taiwan gibt es viel mehr Goldzertifizierungen.
Rauchfrei leben können Sie auch bei unseren Nachbarn Italien, Slowenien, Ungarn,
Bayern,
Teilen der Schweiz, aber auch in Skandinavien, Westeuropa und weltweit
in allen Ländern, in denen die Gesundheitslobby
stärker war als die Korruption durch die Tabakindustrie. Frankreich
verzeichnete
zunächst unter Chirac (1995-2007) durch Nichtraucherschutzgesetze Erfolge wie
in England, doch führte der Einfluss der Tabakindustrie unter
Sarkozy (2007-2012) vorübergehend wieder zur Förderung von
Trafikanten,
billigen
Zigaretten, laxem Vollzug der Gesetze und einer Zunahme der
Raucherquoten. Erst unter Hollande (2012-17) und Macron (ab 2017) besserte sich die Situation, wie u.a. die Abnahme täglicher Raucher unter 16-Jährigen zeigt.
*Wieso waren Klagen gegen die Tabakindustrie in USA erfolgreicher als in Europa? Weil die Haftung unterschiedlich geregelt ist.
*Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Tabakkontrolle? -In Deutschland und Österreich novellierungsbedürftig. Noch dazu trat 2017 ein Deregulierungsgesetz in Kraft, das praktisch EU-Mindeststandards vorschreibt und die für Österreich bisher höheren Standards für Gesundheit und Umweltschutz verbietet, auf die wir seit unserem EU-Beitritt stolz waren. Das Produktsicherheitsgesetz wäre relevant, wurde aber bisher auf Tabakwaren nie angewendet. Das gleiche gilt für Passivrauchen, das nach § 83 StGB strafbar sein müsste ("Eine Körperverletzung begeht, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt"). Eltern und Fürsorger, die in Räumen oder im Auto bei Anwesenheit von Kindern rauchen, sollten laut § 92 StGB angezeigt und bestraft werden. 2003 wurde im Tabakgesetz die EU-Direktive umgesetzt, aber noch immer nicht die Intentionen von Minister Außerwinkler (BGBl. 431/95), sodaß z.B. der Nichtraucherschutz bis 2009 sanktions- und damit wirkungslos blieb. Am Arbeitsplatz konnten in §30 ASchG 159/01 Verbesserungen erzielt werden und ein Erlass untersagte das Rauchen in Arbeitsräumen, die gleichzeitig oder anschließend von einem Nichtraucher benutzt werden, doch wurden Kontrollen selten durchgeführt und Strafen noch seltener verhängt. Auch wurde das Gastgewerbe ausgenommen, wo sich bis 2009 nicht einmal Schwangere auf das Mutterschutzgesetz 130/2003 (§4, Abs.6) berufen konnten. Seit 2009 gab es endlich ein Beschäftigungsverbot und Wochengeld, das von der Krankenkasse bezahlt wurde, aber groteskerweise bis Juli 2010 noch nicht, wenn der Betrieb einen Umbau beantragt hatte. Mütter konnten sich mancherorts nicht auf §4, Abs.6 MSchG berufen, weil dort noch immer steht "soweit es die Art des Betriebes gestattet", wohl aber auf §13a, Abs.5 Tabakgesetz. In Trafiken sind weder Kinder noch schwangere Verkäuferinnen vor Tabakrauch geschützt. In §30 ASchG wurde 2017 endlich klargestellt, dass Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts- und Umkleideräume nicht als Raucherräume eingerichtet werden dürfen und dass Rauchverbot in allen Arbeitsräumen gilt, wo Nichtraucher beschäftigt werden. Die Gleichstellung für Bundesbedienstete fehlte noch bis 2020 und das Gastgewerbe wurde 2018 wieder ausgenommen und erst 2020 trat dort ein generelles Rauchverbot in Kraft. Jugendschutzgesetze der Länder verboten den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren und ab 2019 an Minderjährige (unter 18 Jahren), was durch fehlende Kontrollen der Trafiken und die Erlaubnis von Zigarettenautomaten ad absurdum geführt wird. Außerdem stieg die Begehrlichkeit durch das Erwachsenenprivileg. Leider erlaubten manche Schulen das Rauchen ab 16 auf dem Schulhof, was dadurch den Jüngeren erstrebenswert erschien. Eine Raucherlaubnis nach §9 (Abs.2) der Schulordnung war aber gar nicht möglich, weil Rauchen durch ein Bundesgesetz (BGBl. 431/95, §13.1) seit 1995 in Schulgebäuden und in der Novelle 2004 auch Lehrern untersagt wurde, auch wenn das nicht alle Lehrer akzeptierten. 2006 wurde der Schutz der Schüler und aller Nichtraucher im Schulbereich zufriedenstellend geregelt, nur leider mit einer Hintertür: Das Rauchverbot im Freien (Schulliegenschaft) konnte im Nicht-Pflichtschulbereich ab der 10. Schulstufe durch einen Beschluß des Schulgemeindeausschusses zurückgenommen werden. Erst 2018 trat ein TNRSG in Kraft, das alle Schulen samt dazugehöriger Freiflächen rauchfrei machte. In Krankenanstalten gilt laut Anstaltsordnung (§6/1e des KAKuG 35/2004) grundsätzlich Rauchverbot, das nach Landesgesetzgebung in besonders gekennzeichneten Raucherräumen aufgehoben werden kann. (In der Praxis wird das Rauchverbot aber "wegen mangelnder Sanktionsmöglichkeiten" meist nicht beachtet, wie z.B. im Wr. AKH. Tatsächlich fehlt Spitalsdirektoren für Sanktionen nur die Rückendeckung der Gesundheitslandesräte). Kaum bekannt ist, dass §13 (1) Tabakgesetz (TNRSG) das Rauchen in allgemein zugänglichen Räumen von Amtsgebäuden, und Betreuungsstellen für Kinder und Jugendliche, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie Ausstellungen und Vorführungseinrichtungen schon seit 1995 verbot. Seit 2004 gilt dieses Verbot für alle Räume öffentlicher Orte. (Die Ausnahme nach §13 (2) für Raucherzimmer darf nach §13 (3) auf Schulen und Beaufsichtigungsstätten für Kinder und Jugendliche nicht mehr angewendet werden). Außerdem gilt auch in öffentlichen Gebäuden das ASchG 159/2001 bzw. das BBSG 131/2003. Trotzdem entstanden wirklich rauchfreie Betriebe bis 2015 nur auf Basis von Betriebsvereinbarungen. Denn die Polizei erklärte sich für Kontrollen unzuständig und die Arbeitsinspektion wurde erst 2018 in die Pflicht genommen und das nur zaghaft. Eine Umsetzung der WHO - Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (z.B. Artikel 8) ist in Österreich dringend erforderlich. Im Vergleich zu Südtirol und anderen fortschrittlichen Nachbarländern machte Österreich auch beim Arbeitnehmerschutzgesetz und den Tabakgesetznovellen 2004 , 2008 und 2015 immer noch beschämende Zugeständnisse an die Tabakkonzerne. Dagegen gibt es in der EU und weltweit Fortschritte in der Tabakgesetzgebung, seit Pioniere wie Irland, Norwegen oder Italien den Weg vorzeigten. Sogar in Deutschland wurden bereits einige Landesgesetze dem Fortschritt angepasst, wenngleich noch vieles zu tun bleibt, inklusive der Stärkung der Rechte von Mietern und Vermietern. Unter den Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind Rauchverbote die effizientesten und helfen am Arbeitsplatz sowohl Nichtrauchern wie Rauchern. EU-weit wurde bisher nur die verbindliche Tabakprodukterichtlinie novelliert, die Verpackung und Inhaltsstoffe von Tabakwaren regelt, aber nicht den Schutz der Nichtraucher. Laut Beschluss des EU-Parlaments vom 24. 10. 2007 sind aber die Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen umfassenden Nichtraucherschutz zu realisieren, der Rauchverbote in allen Arbeitsräumen einschließlich der Gastronomie vorsieht. 2010 wurde ein Entschließungsantrag im EU-Parlament eingebracht, aber auf eine Direktive hoffte man bisher vergeblich. Schon jetzt droht Gastwirten, die trotz Geldstrafen wiederholt gegen das nationale Tabakgesetz verstoßen, der Gewerbeentzug. Der VwGH-Entscheid vom 21.9.2010 hat das Aufstellen von Aschenbecher im Nichtraucherbereich als nicht tolerierbares Signal verurteilt. Was der "Hauptraum" ist, klärte der UVS besser als die Kommentare des Gesundheitsministeriums zum Tabakgesetz. Aber die Anweisungen zur Beschleunigung der Strafverfahren waren nützlich und wurden 2013 vom UVS bestätigt. Ein Grundproblem des komplizierten Tabakgesetzes voller Ausnahmen und ohne Vollzugsbestimmungen war die Verlagerung zu den Gerichten: Mit finanzieller Unterstützung der Tabaklobby gingen Gesetzesbrecher bis zum VwGH, wo sie schließlich gewannen, während ein kleiner Amtsvorsteher die Prozesskosten scheute. Beispiellos war die Aufhebung eines VwGH-Entscheids durch das Parlament auf Wunsch der Wirtschaftskammer durch die SPÖVP und FPÖ. Die Novelle 2015 hätte endlich ein Rauchverbot in allen Lokalen, wenn auch erst 2018 und mit halbherzigem Vollzug, aber das Gesetz wurde 2018 noch vor Inkrafttreten von FPÖVP gekippt und dieser Rückschritt als TNRSG 2018 beschlossen. Fortschrittlicher waren manche Hausordnungen wie z.B. die der Wiener Linien, die schon lange das Rauchen unter Strafe stellten und ab 1.10.2015 auch den Gebrauch von E-Zigaretten untersagten. Dank der EU treten Verwendungsverbote für Shisha, E-Zigaretten u. dgl. in Räumen mit Rauchverbot schließlich ab 20.5.2016 in Kraft und ebenso neue Verpackungsvorschriften. Teile des Gesetzesentwurfes und die Erläuterungen in Österreich ließen noch immer die Handschrift der Tabakhändler erkennen, weil sich seine Verfasser nicht an Art. 5.3 des WHO- Rahmenübereinkommens hielten. Das relativ schwache Tabakgesetz wird durch einen noch schwächeren Vollzug wenig wirksam. Ein Fortschritt war die Ausweitung des Rauchverbots an Schulen auf Freiflächen, sodass seit 1.5.2018 auf der gesamten Liegenschaft der Schule nur mehr der Schulwart in seiner Wohnung rauchen darf, sowie auf private PKWs beim Transport Minderjähriger (Organstrafverfügung von zumindest 50 Euro für eine Verwaltungsübertretung nach § 12 Abs. 4 TNRSG). Das Tabakgesetz aus Sicht des Sozialministeriums. Wichtige OGH-Urteile seit 2016. Geräte für Tabakerhitzung wie IQOS sind in Österreich noch nicht vom Werbeverbot umfasst, aber eine Gesetzesnovelle ist in Vorbereitung, die unserer Verpflichtung nach FCTC und COP-8 Rechnung trägt.
*Darf für Raucherzimmer geworben werden? -Nein, das sollten Sie anzeigen, denn diese Werbung ist laut Tabakgesetz verboten.
*Wer hilft mir als Nichtraucher? -Wenn die oben genannten
Gesetze nicht eingehalten werden, sollten Sie Anzeige erstatten. Als Bürgerinitiative
finden Sie eher Gehör. Schreiben Sie an die Verantwortlichen
und
Leserbriefe an die Medien. Lassen Sie sich nicht mit
Stehsätzen
aus der Propaganda der Raucherlobby abspeisen: z.B. "Wir wollen ein
vernünftiges Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern." Das
funktioniert genauso gut wie das vernünftige Nebeneinander
zwischen Rasern und Nichtrasern auf Autobahnen. Rauchfreiheit
am
Arbeitsplatz garantiert das Gesetz (siehe unten), in der Wohnung leider noch
nicht, obwohl Tabakrauch nachweislich bis in die Nachbarwohnung
vordringt.
Aber auch hier hat ein Umdenken begonnen (Ratschläge für Wohnungsmieter
und Eigentümer, Gerichtsurteile
in Deutschland,
Hilfe für Untermieter
in Deutschland durch NGOs). In Österreich hat der OGH erstmals
das Rauchen auf dem eigenen Balkon
zeitlich eingeschränkt, was mit der
Belästigung eines
Wohnungsnachbarn begründet wird. Die Gesundheitsgefährdung
wurde in diesem Urteil nicht behandelt.
*Wer hilft mir gegen das gesetzwidrige Rauchen an meinem Arbeitsplatz?
-Die AI.
Ihre Beschwerde bleibt vertraulich.
Auch anonymen
Beschwerden muss nachgegangen werden. Falls der
Arbeitsinspektor § 30
(1) ASchG ("Arbeitgeber
haben dafür zu sorgen, daß Nichtraucher vor
den Einwirkungen von
Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit dies nach der Art des
Betriebes möglich ist")
falsch interpretiert, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass dies
grundsätzlich immer möglich ist und dass Sie der Arbeitgeber
vor Passivrauchen schützen muss. Wenn der Inspektor
Ihres Aufsichtsbezirkes
Ihr Recht
auf einen rauchfreien APlatz nicht durchsetzt, wenden Sie sich an den Ombudsmann
Ing. Griebler, die AK
oder an die EU. Arbeitnehmer müssen
auch auf Gängen und in Stiegenhäusern vor Tabakrauch
geschützt werden. Die Arbeiterkammer
unterstützt Sie und auch die EU, nachdem
RL 89/391/EWG an die neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Passivrauchen angepasst wurde. Die
Arbeitnehmervertretung berichtete, dass sich nach der "weichen"
Novellierung des Tabakgesetzes nur wenige Raucher erkundigten, wo
Rauchen noch erlaubt sei (nur bei Abwesenheit von Nichtrauchern,
geschlossener Tür und separater Belüftung). 75-80%
der Anrufer beklagten dagegen, dass der Nichtraucherschutz zu lax
gehandhabt werde. Das entspricht Ergebnissen einer Gallup-Umfrage, bei
der sich 3 von 4 Österreichern und sogar die Mehrheit der
Raucher die Beschränkung des Rauchens am Arbeitsplatz auf
eigene Raucherzimmer wünschen. Laut ÖGB
und AK
werden Ausstiegshilfen besonders in Stressberufen und von
Schichtarbeitern benötigt, wobei von Lehrern
nach dem Gesetz und vom Krankenhauspersonal nach einer
Betriebsvereinbarung verlangt werden kann, während der
Arbeitszeit völlig auf das Rauchen zu verzichten.
Betriebsärzte können Rauchern
beim Ausstieg und Nichtrauchern beim Atemschutz helfen. Einen internationalen Überblick geben ILO und ENSP, mit
Argumenten für rauchfreie Arbeitsplätze. Wie u.a.
Irland, Italien, UK, Frankreich,
Australien,
Canada und die meisten Bundesstaaten der USA bewiesen, ist ein
Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen kein Problem, gerechter
und einfacher zu überwachen als Gesetze mit Ausnahmen. In
Österreich hatten ein paar rauchende
Betriebsräte durchgesetzt, dass §30 ASchG nur in Büros
oder vergleichbarenArbeitsräumen
und nicht in Werkshallen galt,
obwohl sich dort die Leute den ganzen Tag aufhalten mussten, doch die
Regierung Kern erreichte, dass der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
seit 2018 für alle Arbeitsräume gilt (aber bis 2019 noch ohne
Gasträume).
In Sanitätsräumen und
Umkleideräumen war das
Rauchen jedenfalls verboten und bei Anwesenheit eines Nichtrauchers
auch in Aufenthaltsräumen und
Bereitschaftsräumen. In
Arbeitsräumen mit Parteienverkehr (z.B. Friseur) ist das
Rauchen
nach dem Tabakgesetz verboten.
*Der Oberarzt raucht im Dienstzimmer,
in dem ich die Arztbriefe schreibe. Muss ich mir das gefallen lassen?
-Nein, das Arbeitsinspektorat muss Ihrer Anzeige nachgehen und Sie
können verlangen, dass Sie anonym bleiben.
*Wann dürfen wir uns "Rauchfreies
Spital" nennen? -Ein "Self-Audit"
sagt Ihnen, wie weit Sie fortgeschritten sind. Danach beantragen Sie
die Zertifizierung.
*Kann meine chronische Sinusititis, vom
Passivrauchen kommen? -Ja, das Risiko für eine chronische
Nebenhöhlenentzündung ist z.B. beim Passivrauchen am
Arbeitsplatz auf das 2,8-fache erhöht.
*Mein Wirt hatte einen Nichtraucherraum, aber die
Tür zum Raucherraum stand häufig offen. Bestand da eine
Gefährdung? -Ja, die Belastung mit Feinstaub und Ultrafeinstaub
kann auch im Nebenraum
gefährliche Werte erreichen. Für Tabakrauch gibt es
keine
Schwelle, unterhalb der er ungefährlich wäre. Das
zeigten
sowohl Experimente
wie epidemiologische Studien zu Lungenkrebs, Herzinfarkt, etc. Schon
nach einer halben Stunde Passivrauchen zeigen Vorgeschädigte
eine
Beeinträchtigung der Durchblutung ihrer Herzkranzgefäße
und das Bronchialepithel zeigt eine mindestens 24 Stunden anhaltende
Resistenzminderung gegen Virusinfekte.
*Mein Wirt klagt, das Rauchverbot vertrieb seine Gäste. -Das stimmte nur bei partiellen Rauchverboten wie in
Österreich bis 2019, die in einem Teil der Lokale das Rauchen erlaubten.
Diese Schmutzkonkurrenz führte in den Nichtraucherlokalen zu
Umsatzverlusten. Dagegen konnten international durch Rauchverbote
bisher nirgends Umsatzeinbußen
nachgewiesen werden, sondern in manchen Ländern wie in Deutschland
sogar Umsatzgewinne.
Auch die Beschäftigung
hat durch Rauchverbote nicht gelitten. In Bremen
nahmen die Herzinfarkte mit dem Rauchverbot von 39 auf 29 pro Monat ab,
und zwar bei Nichtrauchern (Passivrauchern). Die Ausnahme von Casinos
vom Nichtraucherschutz führte dazu, dass es dort weiterhin zu
Herzinfarkten durch Passivrauchen kam, bis auch dort das Rauchverbot eingeführt und umgesetzt wurde.
*Raucherverbote bezeichnen Raucher als Freiheitsberaubung,
was soll ich antworten? Sie können Goethe zitieren,
seinen Arzt Hufeland
oder die von der WHO empfohlenen Maßnahmen
und die Menschenrechte.
Nicht die Aufklärung, sondern erst strenge Gesetze führten in
Nordamerika, Westeuropa und Australien schließlich zum
gesellschaftlichen Wandel und der Ächtung einer
tödlichen Angewohnheit. Rauchverbote führen
nachweislich zu einer Abnahme des Tabakkonsums,
was dem Raucher nützt. Vor einer Diskussion sollten Sie sich
Antworten auf die wiederkehrenden 8 Raucherargumente
überlegen.
*Was kann ich tun,
wenn mir jemand absichtlich Rauch ins Gesicht bläst? -Notwehr
ist erlaubt und nicht strafbar.
*Ist die Nikotinsucht heilbar?
-Sicher, aber nicht wie eine echte Krankheit.
Vor allem ist sie verhütbar, indem Kinder und Jugendliche vor
dem
Marketing der Tabakindustrie geschützt werden. Denn nicht
anzufangen ist viel leichter als aufzuhören. Auch mit Aussicht
auf eine größere Belohnung
scheinen Raucher Versuchungen (kleineren Belohnungen) schlechter
widerstehen zu können.
*Ich soll eine Patenschaft für einen Raucher übernehmen: soll ich mich darauf einlassen? -"Liebevolle Patenschaft" können Sie für einen rauchenden Freund oder Verwandten übernehmen, um ihn von seiner Sucht zu befreien, nach dem Motto "schütze (rette) Deine Liebsten". Fast jeder Raucher lässt sich mit liebevoller Geduld zum Ausstieg aus der Nikotinsucht motivieren, besonders wenn Sie ihm die für ihn besonders zutreffenden Ratschläge immer wieder mit dem Argument nahebringen, dass Sie ihn nicht verlieren oder leiden sehen möchten. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Süchtige sich selbst etwas vormachen und auf Grund einer Veränderung im Gehirn nicht rational handeln, wenn es ums Rauchen geht. Das Rauchfrei-Telefon kann Sie unterstützen. Erfolge der Raucherberatung im Einzelfall können aber gesetzliche Maßnahmen nicht ersetzen, die Verführungen zum Rauchen verhindern. Denn das Tabakproblem ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftlich-politisches Versagen.
*Kann mein ungeborenes Kind auch durch andere Raucher geschädigt werden? - Ja. Passivrauchen der werdenden Mutter kann erbgutschädigend wirken, begünstigt die Entstehung von Missbildungen wie Hasenscharten und kann sogar zum Tod des Kindes beitragen oder führt im Zusammenwirken mit anderen Verschmutzungen der mütterlichen Atemluft zu Wachstumsstörungen des Fetus, die zu späteren Störungen der geistigen Entwicklung des Kindes und Lernschwierigkeiten führen können. Auch die Zigarette des Vaters schadet dem Kind schon im Mutterleib. Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch in der Schwangerschaft können Sie Ihr Kind auch verlieren: Aborte treten um ca. 70% häufiger auf.
*Kann mein Kind durch Passivrauchen nikotinsüchtig werden? - Kinder rauchender Eltern werden später selbst häufiger zu Rauchern. Dabei scheint nicht nur Nachahmung, leichte Zugänglichkeit von Zigaretten, etc. eine Rolle zu spielen, sondern auch direkte Einflüsse des Nikotins auf die Hirnentwicklung, die schon im Mutterleib beginnen. Tierversuche zeigen, dass Nikotin, das man dem Muttertier zu trinken gibt, bei den Nachkommen zur Nikotinsucht führt.
*Welche Krebserkrankungen sind Folge des Passivrauchens?
- Alle Formen von Lungenkrebs,
besonders aber das aggressive kleinzellige Bronchuskarzinom. Neue
Studien zeigen, dass Krebs durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch
des Partners bzw. Arbeitskollegen nicht nur in der Lunge, sondern auch
im Kehlkopf und Rachen, den Nebenhöhlen und in der Brustdrüse auftreten kann
(wobei ein Teil der Frauen durch Erbfaktoren zusätzlich
gefährdet ist). In Europa
ließen sich viele Fälle von Brustkrebs vermeiden, wenn
Frauen keinen Tabakrauch mehr einatmen müssten, entweder
unfreiwillig als Passivraucher oder weil sie schon als Mädchen zur
Nikotinsucht verführt wurden. Einige Studien fanden, dass sich das
Brustkrebsrisiko
vor der Menopause durch Passivrauchen verdoppelt,
andere finden nach der Menopause ein 32% erhöhtes Brustkrebsrisiko als Folge jahrelangen Passivrauchens.
Ältere Kohortenstudien haben das
Passivrauchen von Kindern und Adoleszenten nicht entsprechend erfasst
und zeigten daher eindeutige Risikoerhöhungen nur für
das Aktivrauchen (wonach Brustkrebs um 30% häufiger auftrat),
aber z.B. eine sorgfältig durchgeführte
Prospektivstudie weist für Frauen vor der Menopause ein 2,6-faches Brustkrebsrisiko durch
Passivrauchen aus. Metastudien berechnen 65% Zunahme
von Brustkrebs vor der Menopause, wobei der Zusammenhang mit dem
Passivrauchen wahrscheinlich kausal
ist. Insgesamt wurde in China
aus 8 Studien eine Risikozunahme um 67% abgeleitet. Bei Frauen kann
auch eine (chronisch-lymphatische) Leukämie und
wahrscheinlich auch ein Harnblasenkarzinom durch
Passivrauchen entstehen. Dagegen scheint das Cervix-Karzinom durch
Passivrauchen nur gefördert zu werden, wenn sich die Frau auch
zum Aktivrauchen verführen
lässt. Schon das Rauchen des Vaters vor Zeugung eines Kindes
kann bei diesem zur Leukämie führen und nicht nur das
Rauchen der Mutter sondern auch das der Großmutter in der
Schwangerschaft ist ein Risikofaktor für Krebs beim Kind. Eine
ähnliche Weitergabe
von Tabakschäden an der Erbsubstanz
ist auch für Asthma-Gene
nachgewiesen. Passivrauchen als Kind ist ein Risikofaktor für Pankreas- und Blasenkrebs als Erwachsener und
scheint auch die akute myeloische Leukämie und
andere bösartige Erkrankungen
wie z.B. Non-Hodkin
Lymphome zu fördern. Auch für das
Passivrauchen als Jugendlicher und Erwachsener wurde ein Zusammenhang
mit Krebs des Kehlkopfes und der Bauchspeicheldrüse gefunden.
Bei den häufigen Karzinomen des Dick- und Enddarmes wird ebenfalls
ein Einfluss vermutet. Bei der Behandlung von Magenkrebs wurde
überlegt, die Nikotinrezeptoren zu blockieren, weil Nikotin
das Wachstum des Magenkarzinoms fördert. Im Tabakrauch wurden
bereits 90 Stoffe nachgewiesen, von denen
21 sicher, 14 wahrscheinlich und die übrigen
möglicherweise beim Menschen krebserzeugend sind.
*Ist Krebs durch unsere Gene
bestimmt? -Gene, die mit einem erhöhten Risiko für
bestimmte
Krebsarten wie z.B. Brustkrebs zusammenhängen, können
durch
"epigenetische" Faktoren an- und abgeschaltet werden. Dazu
gehört
auch der Tabakrauch und das Nikotin. Selten kommt Lungenkrebs
bei Niemalsrauchern vor und die in England beschriebene Zunahme
dürfte weniger auf genetische Faktoren als auf die zunehmende
Verheimlichung früheren Aktivrauchens
zurückzuführen
sein. In Ländern wie China spielt die
Außenluftverunreinigung und das Passivrauchen bei Frauen die
größte Rolle, aber auch andere Risikofaktoren wie
Kochen und
Heizen und vor allem bei Männern berufliche Expositionen
können bei Niemalsrauchern zu Lungenkrebs führen.
*Ist Feinstaub
oder Passivrauch gefährlicher?
-Am gefährlichsten wird es, wenn beides zusammenkommt und Sie
sowohl außen den Russ von Dieselfahrzeugen und
Heizungen als auch innen Tabakrauch atmen. Sowohl verschmutzte Außenluft
als auch Tabakrauch
beschleunigen die Alterung. Aber gegen die Feinstaubbelastung durch KFZ
gibt es Grenzwerte und Kennzeichnungspflichten und die Richtwerte
der WHO für PM2.5 sind erreichbar.
In Innenräumen ist dafür ein absolutes Verbot von Rauchwaren
und E-Zigaretten erforderlich. In Raucherlokalen ist die
Feinstaubbelastung (aus der Zigarette) um ein
Vielfaches höher als außen an einer verkehrsreichen
Straße. Die Empfindlichkeit
gegenüber Verkehrsabgasen (NO2, PM10) steigt nach
frühem
Passivrauchen (im Mutterleib und als Kleinkind) signifikant und
führt bei Kindern zu einem höheren Asthmarisiko.
Sowohl Feinstaub aus der Stadtluft als auch das Passivrauchen steigern
den Blutdruck.
Experimentell ließen sich ähnliche Schäden
an den Arterien durch Passivrauch und
konzentrierte Stadtluft nachweisen (beim Passivrauch erreichten die
Schäden schon bei 30% der Feinstaubmasse dasselbe
Ausmaß). Schon bei Kindern
leidet die Erweiterbarkeit der Arterien sowohl durch Passivrauchen wie
durch den Feinstaub der Außenluft. Später sieht man
eine Zunahme von Verkalkungen der Herzkranzgefäße,
wobei das Calcium schon durch leichtes Passivrauchen um 54% zunimmt,
durch mäßiggradiges Passivrauchen um 60% und durch
starkes
Passivrauchen um 93%. Auch Schlaganfälle
nehmen sowohl durch Passivrauchen wie durch Dieselruß und
andere Feinstäube
zu. Feinstaubgetragene
Kumulationsgifte wie Cadmium werden mit Tabakrauch
eingeatmet und über die Nahrungskette aufgenommen. Ihre
Ausscheidung im Harn nimmt mit der Tabakrauchbelastung ab.
Spitalsaufnahmen von Asthmapatienten nahmen sowohl nach Rauchverboten
wie nach Verkehrsbeschränkungen
ab.
*Ist "Passivrauchen"
nicht ein verharmlosender Ausdruck? - Ja, er drückt zwar die
Leideform aus, aber besser wäre "Zwangsberauchung", denn in
Zusammenhang mit Tabak bezeichnet "rauchen" immer eine aktive und
freiwillige Tätigkeit bzw. Unart. (Auch die Worte
"Nichtraucher" und Nichtrauchen" sind unglücklich und wurden
vielleicht von der Tabakindustrie in Umlauf gebracht, um die
Nochnichtraucher als außenstehende Verweigerer darzustellen,
obwohl das Nichtrauchen das normale Verhalten ist und der Raucher der
Suchtkranke). Im Englischen versuchte man statt "passive smoking" auch die Begriffe
"environmental tobacco smoke - ETS" und "second-hand smoke - SHS"
einzuführen, doch wird der vom Deutschen Internisten Fritz Lickint
geprägte Begriff "Passivrauchen" bis heute verwendet.
Beschönigend ist auch der von der Tabakindustrie
geprägte Begriff "starker
Raucher", der in Wahrheit so schwach ist, dass er schwer
suchtkrank wurde.
*Stimmt es, dass Tabakrauch radioaktiv
ist? -Ja, Passivraucher können mit dem Nebenstromrauch auch
beträchtliche Dosen von Polonium 210 einatmen, das ihre Lunge
danach von innen bestrahlt.
*Sind elektronische
Zigaretten für Nebenstehende gefährlich?
-Ja, deshalb
sind z.B. im Flugzeug nur Nikotinkaugummi oder andere (nach
Arzneimittelgesetzen kontrollierte) Ersatzstoffe zugelassen, denn
E-Zigaretten sind unter anderem eine Brand-
und Explosionsgefahr. Die
E-Zigaretten sind
Nikotinverdampfer, die von der Tabakindustrie
propagiert werden, um Rauch- und Werbeverbote für Zigaretten
zu
unterminieren,
um Rauchern den Ausstieg zu erschweren und ihre Nikotinsucht aufrecht
zu erhalten und und um neue Kunden zu gewinnen. Auch Nebenstehende
atmen den Dampf mit Nikotin, Reizstoffen und Spuren von Karzinogenen
ein, allerdings in geringerer Konzentration als beim
Passivrauchen.
*Ich bin herzkrank
und rauche nicht. Kann mir das Passivrauchen im Gasthaus schaden? -Ja,
sogar bei Gesunden führt eine Stunde in einem Raucherzimmer zu
einer mindestens 3 Stunden anhaltenden Beeinträchtigung von
Herz-Kreislauffunktionen und Immunabwehr. Aber wenn Sie eine
Erkrankung der Herzkranzgefäße haben, kann Sie schon
kurzes Passivrauchen (wie beim Essen) gefährden. Wenn Sie
keinen Infarkt
riskieren möchten, sollten Sie nur rauchfreie Lokale besuchen
und auch Nichtraucherzimmer
meiden, die an ein Raucherzimmer anschließen. Rauchverbote führten zu
einer raschen Abnahme der Herzinfarkte, vor allem bei Nichtrauchern.
Auch andere spitalsbedürftige
Krankheiten nahmen ab. Ebenfalls profitierten Raucher, die sich das
Rauchen wegen der Verbote abgewöhnten. Eine
internationale Studie
in 33 Regionen fand umso stärkere Rückgänge
der Spitalsaufnahmen
je
weniger Ausnahmen das gesetzliche Rauchverbot zuließ: Im
Schnitt
nahmen
nach dem Rauchverbot hospitalisierte Herzinfarkte um 15%
ab, Schlaganfälle um 16%
und Lungenkrankheiten um 24%.
Die Sterblichkeit an Herzinfarkt
nahm in Europa durch die verbesserte Behandlung ab, aber seit 2005
stärker in Ländern, die auch in die
Prävention
investierten und den Schutz vor Passivrauchen verbesserten: Der
Rückgang von 2000-2004 auf 2005-2009 betrug bei Frauen in
Holland
34.0%, Slowenien 30.8%, Dänemark 28.4%,
Großbritannien 27.4%, Italien 27.1%, Irland 24.5%,
Deutschland
23.9%, Frankreich 21.4%, Spanien 20.5%, Finnland 19.8%, Portugal 19.6%,
Malta 19.5%, Schweden 19.0% und in Österreich nur 17.9%. Das
liegt
nicht an einer schlechteren Therapie in Österreich, sondern an
Versäumnissen bei der Prävention und besonders beim
Nichtraucherschutz. Auch bei Männern nahm die
Herzinfarktsterblichkeit in Österreich nur um 18.7% ab,
während Holland, Deutschland, Dänemark,
Großbritannien,
Portugal und Slowenien 25.0-32.7% erreichten und auch Irland und
Schweden deutlich größere
Rückgänge zeigten.
*Schadet Tabakrauch im Freien? -Im allgemeinen ist die Belastung im Freien nur kurz und dadurch kaum schädlich. Allerdings sind in Ihrem Harn auch Karzinogene aus der Zigarette nachweisbar, die neben Ihnen im Freien geraucht wird und Sie atmen beim Vorbeigehen an einem Raucher etwa 3mal so viele Feinstaubpartikel ein wie beim Überqueren einer verkehrsreichen Straße. Besonders hoch ist Ihre Belastung, wenn Sie nahe bei Rauchern und in Windrichtung sitzen oder stehen. Im Eingangsbereich vor Büros, vor dem sich viele Raucher aufhalten, sollten Sie nicht lange verweilen, weil sie dort Nikotin und Karzinogene atmen, die in Ihrem Harn nachweisbar sind. Manche Länder haben Rauchverbote in Spitälern u.a. öffentlichen Gebäuden auch auf den Eingangsbereich ausgedehnt. Für Karzinogene gibt es keine Konzentrationen, unterhalb derer das Krebsrisiko nicht erhöht ist. Ähnliches gilt für das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub und Rauch. Wenn Sie sich ständig nahe bei Rauchern aufhalten, wird ihre im Freien über den Tag eingeatmete Feinstaubkonzentration Grenzwerte überschreiten, was vor allem für Kellner zu einem Gesundheitsrisiko werden kann, besonders wenn sie in Gastgärten servieren müssen, die durch ein Dach und mehr als eine Wand halbgeschlossen sind. Auch wird der Rauch vom Gastgarten ins rauchfreie Lokal geweht und kann dort ziemlich hohe Konzentrationen erreichen. Auch in halboffenen Cafes waren nichtrauchende Kellner erhöhten Belastungen mit Feinstaub- und tabakspezifischen Karzinogenen ausgesetzt. Rauchwolken sind auch im Freien gefährlich. Halten Sie jedenfalls im Freien Abstand zu Rauchern, besonders wenn Sie sich dort länger aufhalten wie z.B. in Freibädern. Auch in überdachten Stationen (Bus, Bim) sollte das Rauchen verboten werden, weil es dort zu viel höheren Schadstoff- und Feinstaubbelastungen führt als der Autoverkehr. Das kann bei empfindlichen Personen auch bei Kurzzeitbelastung zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen. Deshalb müssen z.B. manche Asthmatiker im Regen auf einen Bus warten, wenn sie keinen Asthmaanfall durch den Tabakrauch im Wartehäuschen riskieren wollen. Rauchfreie Stadien, Parks und Strände finden auch deshalb mehrheitlich Zustimmung, weil sie der Denormalisierung des Rauchens dienen (kein schlechtes Beispiel für Kinder, keine Verführung zum Anzünden einer Zigarette für andere, weniger Stummel). Schon die Beschilderung von Parks als "Rauchfreie Zone" reduzierte die Zigarettenstummel signifikant. Kalifornien begründete sein Rauchverbot in Parks und auf Stränden vor allem mit den Giften in Zigarettenstummeln, untersagt hier aber auch E-Zigaretten, die eine Kontrolle unterminieren würden. In Toronto wurde im Umkreis von 9 Metern um alle Eingänge zu öffentlichen Gebäuden ein Rauchverbot im Freien erlassen. In Tokiodarf nur in speziell ausgeschilderten Raucherecken auf der Straße geraucht werden. In den letzten Jahren haben zunehmend mehr Stadtverwaltungen, Badestrände, etc. Rauchverbote in begrenzten Freibereichen erlassen, zum Schutz der Nichtraucher und wegen der Gefährdung von Kleinkindern durch Zigarettenstummel. An Stränden des Mittelmeeres machen Stummel 14% und an Stränden des Schwarzen Meeres schon 36% der Plastik-Verschmutzung aus (siehe Seite 25). Auch rauchfreie Gastgärten haben sich bewährt.
*Was kann ich gegen die Geruchsbelästigung durch Rauch aus der Nachbarwohnung tun? Eine Zigarette führt noch in einer Verdünnung von >3.000 m³ Frischluft zu Schleimhautreizungen und ihr Geruch wird noch in >19.000 m³ wahrgenommen. Wenn der Qualm vom unteren Balkon zu Ihnen zieht, sollten Sie den Nachbarn zuerst bitten, Rücksicht zu nehmen und woanders im Freien zu rauchen. (Für jede Zigarette in den Garten gehen zu müssen, wird ihm selbst helfen, mehr Bewegung zu machen, weniger zu rauchen und vielleicht ganz aufzuhören). Ist Ihr Nachbar uneinsichtig, bleibt nur die Möglichkeit einer Klage (§ 364 ABGB). Jede Zigarette benötigt ein Verdünnungsvolumen von mindestens 20.000 m³, damit sie keine Belästigung verursacht. Zwischen Wohnungen im selben Haus findet ein Luftaustausch statt und Rauch aus der Nachbarwohnung kann jedenfalls zu unzumutbaren Belästigungen führen. In den USA wurde das erkannt und ein Rauchverbot in Sozialwohnungen erlassen, da ein Drittel der Nichtraucherhaushalte durch Passivrauch aus anderen Wohnungen belastet war. Das Landesgericht Hamburg hat 2012 wenigstens eine Mietzinsminderung von 5% für die Störung (7-23 Uhr) durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon zugestanden. Die Rechtslage in Österreich ist noch unklar. Aber Sie sollten nicht nur wegen Belästigung, sondern auch wegen Gefährdung klagen.
*Hat es einen Sinn, Süchtigen etwas zu verbieten? Ja, auch der Suchtkranke mit seinen Verdrängungsmechanismen akzeptiert schließlich Verbote, die ohne Ausnahmen und konsequent umgesetzt werden. In allen Ländern, die Rauchverbote ohne Ausnahmen einführten, stieg danach die Zustimmungsrate auch bei Rauchern an. Dagegen ändert Aufklärung ohne gesetzliche Verbote das Rauchverhalten der Bevölkerung nicht, insbesondere nicht in den bildungsfernen Schichten, die sich ohne gesetzliche und fiskalische Maßnahmen auch kaum zum Rauchstopp motivieren lassen.
*Darf man das Rauchen im Gefängnis
verbieten? Man muss es verbieten, um Nichtraucher vor dem Passivrauchen
zu schützen, aber auch die Insassen von Einzelzellen
profitieren
von Rauchverboten.
In Neuseeland
und anderen Ländern wurde das Rauchverbot auch wegen der Brandgefahr
eingeführt und Zünder werden konfisziert. In Deutschland
stellte ein Gerichtsurteil fest, dass der Nichtraucherschutz auch
hinter Gittern gilt.
*Können höhere Zigarettenpreise das Rauchen
reduzieren? Höhere Tabaksteuern und -preise (mit
gleichzeitiger Schmuggelbekämpfung) können das
Rauchen bei Kindern, Jugendlichen sowie bildungsfernen
Bevölkerungsschichten reduzieren, aber nicht in der Gesamtbevölkerung, wenn
sie nicht mit anderen Maßnahmen kombiniert
werden, insbesondere Rauchverboten an allen Arbeitsplätzen und
in
öffentlich zugänglichen Räumen, verbunden
mit einem
breitgefächerten Anbot von Entwöhnungshilfen. Hohe
Zigarettenpreise helfen, doch sollte ein Teil der Tabaksteuereinnahmen
in die Tabakprävention und Rauchertherapie fließen.
Denn
Raucher aus niedrigen sozialen Schichten, die bis zu 24%
ihres Einkommens für Zigaretten ausgeben, schaffen den
Ausstieg oft nicht ohne Therapie.
*Die Tabakindustrie tut doch auch Gutes? -Ja, aber nur für das
Marketing. Auch die Mafia war schon karitativ
tätig. Nachdem die Tabakindustrie viele Menschen blind gemacht
hat (Netzhautschäden durch Tabakrauch), kann sie sich durch
eine Spende an ein Blindeninstitut nicht reinwaschen, da sie ja
weiterhin Menschen zum Rauchen verführt und so u.a. auch
weitere Erblindungen verursacht.
*Genügt es nicht, das
Rauchen in
Speiselokalen zu verbieten? -Nein, denn dann stünden die
Kellner
dort weiter im Rauch, ebenso die von Gästen mitgenommenen
Kinder,
die später als Jugendliche in solchen Lokalen zu ihrer ersten
Zigarette verführt werden. Patienten mit chronischen Lungen-
und
Herzkrankheiten wären diskriminiert, weil sie solche Lokale
nicht
besuchen könnten, ohne sich der akuten Gefahr eines
Rückfalls
auszusetzen. Nur in
Ländern
und Städten, wo alle Lokale rauchfrei wurden, fand sich in der
Folge ein
Rückgang von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Asthma,
Bronchitis und COPD bei der
Bevölkerung, und das schon nach einem Jahr und in einem
Ausmaß, wie es keine andere
Maßnahme erreicht hätte. Nur ein ausnahmsloses
Rauchverbot
beseitigt die Wettbewerbsverzerrung und ist leicht und billig zu
überwachen. Auch bei Firmentreffen, Besprechungen, etc. in
einem
Lokal ohne Speisen sollte kein Nichtraucher gezwungen sein, giftige und
krebsfördernde Stoffe zu atmen.
*Wieso müssen Nichtraucher in Tirol häufiger passivrauchen als im Burgenland? Verschiedene Berichterstattung und Politik.
* Was könnte die Raucherquote in
der Bevölkerung senken? - Sowohl
für Österreich
wie international sind legislative Maßnahmen
(vor allem Rauchverbote,
rauchfreie Arbeitsplätze, Werbeverbote, etc.)
vordringlich, gefolgt von fiskalischen (Steuererhöhung) und
edukativen. Die WHO
gibt mit MPOWER
Anleitungen. Länder wie Australien oder die USA
zeigten den Weg. Die von uns (z.B. AtemwLungenkrkht 28, 4, 2002, 167-172) als
prioritär genannten Maßnahmen
(Tabaksteuererhöhung, aus der u.a. verbesserte
Konsumenteninformation und Hilfe beim Ausstieg finanzierbar
wären, Rauchverbote an Arbeitsplätzen und in
Öffentlichen Gebäuden sowie umfassende
Tabakwerbeverbote) wurden von der Weltbank als die
kostengünstigsten Interventionen bezeichnet. Seit 2004 wurden
auch in Europa die nötigen Gesetze geschaffen; zuerst in
Irland und Norwegen, dann in U.K., Italien, Frankreich, etc.
Eine Studie in 18 EU-Ländern bestätigte, dass hohe Tabaksteuern und strenge
Tabakgesetze mit Werbeverboten und Nichtraucherschutz (Tabakkontroll-Score) mit
höheren Aufhörraten einhergehen, sogar bei niedrigem
Bildungsgrad. Rauchfreie Betriebe erleichtern den Ausstieg (erfolgreich
bei ca. 20% der Raucher) und bewirken, dass die übrigen
Raucher im Schnitt um 20% weniger rauchen. In Ländern mit
rauchfreien Arbeitsplätzen werden pro Kopf und Tag
durchschnittlich drei Zigaretten weniger geraucht. Auch eine rauchfreie Wohnung (z.B. dem
Partner zuliebe) und ein rauchfreies Auto
erleichtern dem Raucher den Ausstieg aus der Nikotinsucht. Die Tabakepidemie
lässt sich dagegen nicht dadurch eindämmen, dass man
in der Bevölkerung andere Nikotinprodukte verteilt, die
fälschlich als "Nikotinersatz" bezeichnet werden,
sondern durch andere Maßnahmen. Die Reduktion
des Anbots muss beim Tabakanbau beginnen: Die Umstellung auf
Nahrungsproduktion kann das Einkommen von Tabakbauern
erhöhen und ihre Gesundheit
verbessern. (Ein Durchschnittsraucher vernichtet alle drei Monate einen
Tropenbaum. Die im Tabakanbau eingesetzten Pestizide vergiften
Böden, Grundwasser, Flüsse und Seen und selbst aus
Zigarettenstummeln gelangen noch Gifte in die Nahrungskette). Auch in Entwicklungsländern
sinkt die Raucherquote mit dem Bildungsgrad, aber Geschlecht und
Einkommen haben oft andere Einflüsse als in Industriestaaten.
Jedenfalls unterminiert Tabak die Bemühungen der Entwicklungshilfe. Prüfen Sie Ihre Portfolios und trennen Sie sich von Geldanlagen, an denen die Tabakindustrie verdient.
*Sollten Raucher nicht höhere Versicherungsprämien zahlen? -Ja, aus Sicht der Versicherungen wegen ihres höheren Gesundheits- und Sterberisiko. Nachgewiesen ist die rasche Abnahme der staatlichen Gesundheitskosten nach Senkung der Raucherquote. Doch ist umstritten, ob höhere Versicherungsprämien die Raucherraten senken. Besser ist jedenfalls, die Zigaretten durch hohe Tabaksteuern teuer zu machen und den Raucher für einen Ausstiegsversuch zu gewinnen. Dazu muss er sich auch ohne finanzielles Risiko als Raucher deklarieren dürfen.
*Wer finanziert die
Tabakprävention? - In manchen Ländern
werden namhafte Summen aus der Tabaksteuer dafür verwendet (Schweiz: 2,6 Rappen, Kalifornien 5 Cent pro Packung).
Da die Inflation die nachweisbaren Erfolge dieser Investitionen
erodiert, werden in Kalifornien 20
Cent pro Packung für Tabakkontrolle gefordert, um
die Raucherrate auf 10% zu senken. In den U.S.A. wurde diskutiert, ob
der Erfolg dieser Finanzierung (z.B. 40% Reduktion der Raucher unter
Pflichtschülern seit 1997) mit 5 oder 10% der
Tabaksteuereinnahmen aufrechtzuerhalten ist. In Österreich
wurde dafür nicht einmal ein Promille zweckgewidmet. Unsere
Regierungen vertrauten auf "Vorsorgeprogramme", die von der
Tabakindustrie beeinflusst und daher kontraproduktiv oder im
günstigsten Fall unwirksam waren. Dabei sind auch die
wirtschaftlichen Schäden durch Rauchen und
Passivrauchen enorm. Für die Schweiz wurde die Kostenersparnis durch Rauchverbote
berechnet. Für Deutschland liegen Daten von 2006, 2009
und 2013
vor.
*Müssen Kranke vom Rauchverbot ausgenommen werden?
-Nein, aber ein Psychotherapeut kann entscheiden, dass ein Klient bei
ihm rauchen darf, oder das Pflegepersonal kann einem unheilbar Kranken
im Raucherzimmer einer Palliativstation zu rauchen gestatten. Dazu
braucht es keine Ausnahmen im Tabakgesetz.
*Wieviele Raucher gibt es in Europa? Selbst kleine
Länder erheben das jährlich
(z.B. Island), Österreich nur einmal in 7 Jahren,
zuletzt 2006/7. Dabei wurden 23,2% tgl.
Raucher gezählt (27,3% der Männer und 19,4% der
Frauen über 15 Jahre). Die EU befragt kleinere Stichproben,
auch zu Einstellungen zum Rauchen.
*Warum lassen sich Raucher nicht
helfen? Manche wollen sich ihre Schwäche nicht eingestehen und
flüchten lieber zu den von der Tabakindustrie angebotenen
Argumenten ("Genuss, Freiheit", usw.), um zu verdrängen, dass
sie abhängig sind.
*Ist die Verschmutzung der Stadtluft durch Auto- und Industrieabgase oder Tabakrauch gefährlicher? - Beides führt zu Krankheit und Tod, Aktivrauchen in wesentlich größerem Ausmaß. Aber das Rauchen dominiert nicht so, dass die Auswirkung der allgemeinen Luftverschmutzung auf Raucher nicht nachweisbar wäre. Neue Studien zeigen im Gegenteil überadditive Effekte von Rauchen und atmosphärischer Feinstaubbelastung. Die Doppelbelastung schädigt vor allem das Herz. Die Feinstaubbelastung durch Passivrauchen kann in Innenräumen die eines Dieselmotors übertreffen, aber auch dabei gilt: beides zusammen ist besonders gefährlich. Auf Konto der Außenluftverunreinigung entfallen in Österreich jährlich ca. 1000 vorzeitige Todesfälle und mindestens ebensoviele sterben jährlich an Folgen der Innenraumverunreinigung durch Tabakrauch. Sogar von Zigarettenstummeln gehen noch Gefahren aus, besonders für Kleinkinder, aber auch, wenn sie von Fahrzeugen fein zerrieben in den Luftstaub und die Atemluft gelangen.
*Krebs durch schlechte Erbanlage und nicht durch schlechte Luft? - Der Tabakgigant BAT zahlte Millionen an Universitäten, um diese Hypothese zu stützen, aber bezahlte Forscher und einseitige Berichte konnten die wahren Zusammenhänge nicht vernebeln. Ohne Tabakrauch bleiben auch Menschen mit genetischer Belastung länger gesund. Ihr Geld ist in einem Entwöhnungskurs besser investiert als in einem Gentest. (Auch die Forschung über das p53-Tumorsuppressor-Gen wurde von der Tabakindustrie beeinflusst).
*Steht mir als Kellnerin nicht der Nichtraucherschutz wie anderen Arbeitnehmerinnen zu? - Gesundheitsgefährdungen durch Passivrauchen sind für Angestellte im Gastgewerbe eindeutig nachgewiesen. Vor Einführung der rauchfreien Gastronomie starb in England jede Woche ein Kellner an den Folgen des Passivrauchens. Für das Personal in Bars wurde berechnet, wieviele vorzeitige Todesfälle durch ein Rauchverbot verhindert werden. KellnerInnen mit Asthma oder Herzkrankheiten sind sogar akut gefährdet. Gesunde können im Laufe der Jahre krank werden. An Arbeitstagen scheiden nichtrauchende Angestellte im Gastgewerbe bis zu 25-Mal mehr Nikotin im Harn aus als an ihren freien Tagen und bis zu 4,5-Mal mehr tabakspezifische Karzinogene. Im Harn nichtrauchender Kellner nimmt das potenteste Lungenkarzinogen des Tabakrauches um 6% pro Stunde zu, während sie ihren Dienst versehen. Sogar an arbeitsfreien Tagen lässt sich bei diesen Arbeitnehmern, die unfreiwillig Tabakrauch einatmen müssen, noch immer eine erhöhte Ausscheidung von krebsfördernden Nitrosaminen im Harn nachweisen. In dieser Atmosphäre entwickelt sich ein erhöhtes Risiko für Lungen- und Brustkrebs, Rachen- und Kehlkopfkrebs (besonders in Kombination mit Alkohol), Herzkreislauferkrankungen und vorzeitigen Tod. Schon im Verlauf einer Arbeitsschicht lässt sich ein signifikanter Abfall der Lungenfunktion durch Passivrauchen beobachten, was sich nach Einführung eines Rauchverbotes signifikant bessert. Ebenso verschwindet nach einem Rauchverbot Nikotin aus Ihrer Atemluft und Nikotinabbauprodukte aus Ihrem Blut und Speichel und auch die tabakspezifischen Karzinogene aus Ihrem Harn; Ihr Herzrhythmus normalisiert sich und die Steifigkeit ihrer Arterien nimmt ab. Auch wenn Sie selbst gesund bleiben, kann Ihnen ein Kinderwunsch durch Passivrauchen versagt bleiben. Husten und Atembeschwerden nehmen nach Rauchverboten ab, unabhängig von der Einstellung zum Rauchverbot. Die WHO bestätigt Ihr Recht auf rauchfreie Luft. Leider sind KellnerInnen dzt. in Österreich noch ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse und müssen Ihr Recht auf saubere Atemluft erst erkämpfen. Nur bei Schwangerschaft müssen Sie freigestellt werden und bekommen Wochengeld. Aber Sie haben seit 2009 das Recht zu kündigen und erhalten so lange Arbeitslosenunterstützung, bis Ihnen das AMS einen rauchfreien Arbeitsplatz vermittelt. Dem ÖGB gelang nicht einmal, Lehrlinge verbindlich zu schützen und er sorgt sich um das Geschäft von Shisha-Lokalen mehr als um Ihre Gesundheit. Angestellte im Gastgewerbe, die Lungenkrebs bekommen, obwohl sie selbst nicht geraucht haben, müssen der Unfallversicherung als Berufskrankheit gemeldet werden (ASVG § 177 Abs.2). Das Lungenkrebsrisiko verdoppelt sich beim Servieren in einem Raucherlokal in ca. 8 Jahren und kann sich in 40 Dienstjahren verzehnfachen. Ein Fall einer COPD-Erkrankung bei einer Kellnerin, die nur passiv geraucht hat, wurde von der AUVA als Berufskrankheit anerkannt. Auch die Gäste, die in Österreich meist nur die Wahl zwischen einer Raucherzone und einer Passivraucherzone haben, sind durch die Luftschadstoffe gefährdet. Wenn Sie von Ihrer Gewerkschaft und Ihrer Kammer schlecht vertreten werden und kein Gehör finden, gehen Sie an die Öffentlichkeit. Noch gibt es freie Journalisten, die sich nicht von der Wirtschaftskammer einschüchtern lassen.
*Lassen sich Rauchverbote überhaupt
kontrollieren? -Selbstverständlich! Bei ihrer
Einführung sind mehr Kontrollen nötig, gleich ob
durch Polizisten wie in Italien oder Inspektoren wie in Holland,
wichtig ist, dass erforderlichenfalls auch gestraft wird.
Würden auch in Innenräumen (in denen wir uns ja meist
aufhalten) die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub
kontrolliert, müsste der Raucher als Verursacher
ihrer Überschreitung sofort bestraft werden. Mit dem
Rauchverbot in Italien sank die Feinstaubbelastung in der Gastronomie
und in der Allgemeinbevölkerung nahmen die Herzinfarkte ab: z.B. in Rom bei 35-64-Jährigen um
11% und bei 65-74-Jährigen um 8% (wobei die Infarkte auf Konto
der Feinstaubbelastung durch Autoabgase, etc. schon abgezogen sind).
Positive Auswirkungen von Rauchverboten zeigte auch eine Metaanalyse von 50 Studien und die
Abnahme von Kotinin im Speichel der Bevölkerung.
*Viele Wirte und Kellner sind doch Raucher? -Zum Teil ist das dadurch
zu erklären, dass gesundheitsbewusste Nichtraucher diesen
Beruf nicht wählen oder ihn wechseln, um nicht mehr
belästigt und gefährdet zu werden. Eine wichtige
Rolle spielt aber auch die Verführung der Kellnerlehrlinge.
Möglicherweise wird auch schon beim Kind des Wirtes durch das
ständige Passivrauchen eine spätere Nikotinsucht
gebahnt. Dass der Kellnerberuf das höchste
Krebsrisiko mit sich bringt, hängt sowohl mit dem
ständigen Passivrauchen als auch mit der Verführung
zum Aktivrauchen zusammen.
*Wieso sind Raucher so rücksichtslos?
-Rücksichtslose Menschen gibt es sowohl unter Rauchern wie
unter Nichtrauchern. Gefährlich werden sie erst mit einer
Waffe, gleich ob das ein Auto gegen Fußgänger ist
oder eine Zigarette, die Gifte verteilt oder Häuser in Brand
setzt. 2005 gaben noch erschreckend viele Raucher in
Österreich an, in der Wohnung
zu rauchen und selbst im kleinen Luftraum ihres Autos
auf Nichtraucher
keine Rücksicht zu nehmen, nicht einmal auf Kinder.
Kinderärzte sollten nicht
nur die Eltern sondern auch die Kinder fragen, ob zu Hause oder im Auto
geraucht wird. Unsere Aufklärung über
mögliche Folgen scheint aber inzwischen dank einiger Medien
viele erreicht zu haben, sodass österreichische Raucher im
Schnitt heute nicht mehr so rückständig sein
dürften, leider aber noch etliche Politiker.
*Mein Freund raucht nicht in meiner Gegenwart, aber sein Atem riecht
nach Rauch. Ist das schädlich? -Die Konzentration an Kohlenmonoxid,
die ein Raucher ausatmet, ist im Schnitt doppelt so hoch, wie die
höchste in der Außenluft zulässige
Konzentration. Auch andere Gifte werden in den Rauchpausen ausgeatmet
und durch Haare und Kleidung des Rauchers an seine Umwelt abgegeben. Je
länger Ihr Freund nicht geraucht hat, desto weniger Gifte
atmet er aus. Er gefährdet sich aber vor allem selbst und
Ihnen wird sein Kuss wahrscheinlich weniger schmecken. Das sollten Sie
ihm liebevoll sagen. Die "braune Aura" erklärt, warum
rauchende Händler oder Vertreter weniger verkaufen,
Tabak-Kinder weniger Freunde haben und rauchende Jugendliche bei
Bewerbungsgesprächen häufiger durchrasseln: ihre
Kleidung, Bewerbungsunterlagen, Häuser, Läden, Autos,
etc. stinken nach Tabakrauch.
*Kann ich durch die Zigaretten meines Wohnungsnachbarn krank werden? -
Wenn Sie den Rauch nicht riechen, sind Sie im allgemeinen auch nicht
gefährdet. Eine gesunde Nase (nicht die eines Rauchers) ist
ein empfindlicher Sensor. Eine Geruchsbelästigung
verschwindet erst ab einem Verdünnungsvolumen von ca. 20.000
m³ pro Zigarette. Allerdings gibt es Gewöhnung an den
Geruch, während die Gefährdung bestehen bleibt.
Chronische Gesundheitsgefährdungen gibt es auch unterhalb der
Riechschwelle. Außerdem ist die Tabakindustrie dazu
übergegangen, ihre Produkte zu parfumieren. Für eine Kontamination von
Nichtraucherwohnungen durch benachbarte Raucherwohnungen gibt es Nachweise. Dabei zeigte sich, dass
Nikotin
stärker mit Oberflächen reagiert und daher nicht so
stark in
Nachbarwohnungen vordringt wie andere Schadstoffe aus der Zigarette.
Besonders rasch reagieren Asthma- und Herzkranke auf Passivrauch, aber
auch die Auslösung eines Hirnschlags oder eines epileptischen
Anfalls sind bei bestimmten Vorschädigungen
möglich.
*Mein Freund raucht nur auf dem Balkon. Bin ich dadurch auch
gefährdet? -Nicht wenn er die Balkontür geschlossen
hält und Sie nicht gleich nach seinem Zigarettenkonsum
küsst. Besonders Empfindliche (z.B. Asthmakinder)
können aber auch auf die Giftstoffe reagieren, die ein Raucher
ausatmet und mit Kleidern und
Haaren in die Wohnung einschleppt. Kleinkinder sollten nicht
in Räumen spielen, in denen vorher geraucht wurde.
Lüften allein genügt nicht, weil sich
krebsfördernde Stoffe aus Giften, die der Raucher
hinterließ, erst langsam bilden und später vom Kind
über Mund, Haut und Atmung aufgenommen werden.
*Wie kann ich meinen Partner dazu bringen, dass er nicht in der Wohnung
raucht? Sagen Sie ihm, dass seine "Abgase" 10-Mal gefährlicher
sind als die eines in der Wohnung laufenden Dieselmotors. Erst die
Trennung von Rauchen und dabei gewohnheitsmäßig
verrichteten Tätigkeiten (Kaffee trinken, Zeitung lesen,
Telephonieren, etc.) schafft die Voraussetzungen, dass sich Ihr Partner
selbst von der Zigarette befreit. Nach einer Zeit, in der er -mit
Rücksicht auf Ihre Gesundheit- nur mehr im Freien raucht, wird
er sich fragen, ob er es überhaupt nötig hat, bei
schlechtem Wetter ins Freie zu gehen, um zu rauchen. Wenn er aber nach
wie vor nicht aufhören und auch nicht im Freien rauchen will,
müssen Sie ihm einen Schutzhelm
empfehlen, um
wenigstens selbst gesund zu bleiben. Gottseidank gehen jetzt auch schon
Wohnträger dazu über, ihre Eigentumswohnungen nur mehr an
Nichtraucher zu verkaufen (z.B. office@schubert-bau.at in Wien 22).
*Bei Umweltverschmutzung sollte doch der Verursacher zahlen? - Jeder 2.
Raucher zahlt letztlich mit seinem Leben. Rauch, Asche und Zigarettenstummel
sind allerdings wirklich ein Problem und der Beitrag der Tabakzigaretten zu Klima- und
Umweltschäden ist groß. Bei einem Pfand auf Zigarettenstummel
würden Raucher nachdenken, bevor
sie ihre giftigen Suchtreste wegwerfen, Sandler würden nicht
nur
Abfalleimer absuchen, sondern auch Kippen sammeln. Das Geld liegt ja
auf der Straße. Die Trafiken und andere Drogenverkaufsstellen
bekämen ihren giftigen Dreck
zurück und würden vielleicht überlegen,
Zigaretten aus ihrem
Verkaufssortiment zu nehmen. Durch
ein Pfand würde das Rauchen teurer,
was besonders Jugendlichen und Einkommensschwachen hilft, mit dem
Rauchen aufzuhören. Ausnahmen von Rauchverboten schaden
übrigens den Ärmsten am meisten. Passivrauchen
schadet Bevölkerung und Wirtschaft.
In den USA wird deshalb überlegt, der Tabakindustrie eine
schrittweise Reduktion ihrer Kunden (vergleichbar der schrittweisen
Reduktion der Luftverschmutzung) vorzuschreiben, um
schließlich Nikotin alls illegale Droge verbieten zu
können. Oraltabak scheint durch
das Spucken ein Hygieneproblem zu sein und E-Zigaretten durch die Nachfüllungen, Batterien, Heizdrähte und Elektronik.
*Welche Karzinogene sind im Passivrauch?
-Eine Unzahl, von Nitrosaminen über
Polyaromaten (Teerstoffe) bis zu radioaktiven
Schwermetallen. Viele davon sind bei Einatmung gefährlicher
als bei Zufuhr der gleichen Dosis mit der Nahrung. So findet man z.B.
bei Rauchern und Passivrauchern höhere Dosen von Acrylamid, die an die Erbsubstanz
gebunden ist. Viele dieser Stoffe sind genotoxisch, andere wirken als
Promotoren (z.B. Schwermetalle
bei Brustkrebs).
*Wie hoch ist die Schadstoffbelastung durch Raucher?
-Österreich zeigte von 7 EU-Ländern die
höchste Belastung der Luft. In
unseren Bars und Diskos sind die Feinstaubbelastungen so hoch, dass
eigentlich Schutzmasken getragen werden müssten. Die
Schadstoffbelastung im Blut von Kindern und erwachsenen
Passivrauchern wurde leider in Österreich nie gemessen, aber
sie dürfte hoch sein. Dagegen haben die Rauchverbote in den
USA bereits zu einer Abnahme geführt. In Flughäfen
mit Rauchverbot betrug die mittlere Feinstaubbelastung nur 8
µg/m³, in Raucherbereichen 189
µg/m³ und in
angrenzenden Nichtraucherbereichen 44 µg/m³; die
Raucherkabinen sind also nicht dicht. In Irischen Pubs führte das Rauchverbot zu einer Abnahme von
PM2.5 um 75-96%. Gleichzeitig nahm das Passivrauchen zu Hause ab. In
New York fand sich bei Zufallsstichproben von Nichtrauchern eine
Abnahme von Kotinin im Speichel um 47,4% (von 78 ng/L vor dem Verbot
2003 auf 41 ng/L im Jahr 2004). Raucher hinterlassen auf
Oberflächen und im Hausstaub von Räumen ihre
Schadstoffe, die z.T. nach Monaten noch nachweisbar sind.
*Atmet der Raucher nach dem Rauchen noch Schadstoffe aus? -Ja. Er
sollte deshalb wenigstens 2 Minuten nach der letzten Zigarette warten,
bevor er einen Nichtraucherraum betritt. Als 5 Raucher ohne zu warten,
nacheinander einen 33 m³ großen Raum betraten, stieg
die Raumluftkonzentration von 22.283 Staubpartikel pro Liter auf
341.956 Staubpartikel pro Liter.
*Dürfen Grüne rauchen? -Ja, wenn
sie niemand passiv mitrauchen lassen und in der Öffentlichkeit
kein schlechtes Beispiel
geben.
*Wieso ist Prof. Kunze nicht mehr in Ihrem Vorstand? -Das Institut für Sozialmedizin (Vorstand: Prof. Dr. Anita Rieder) ist Gründungsmitglied und nach wie vor in unserem Wissenschaftlichen Beirat vertreten. Prof. Kunze ist wegen seiner Beratertätigkeit für die Firma Niconovum aus unserem Verein ausgeschieden. Auch Prof. Sevelda musste ausscheiden, nachdem die Österr. Krebshilfe Dr. Ainedter in Ihren Vorstand aufgenommen hatte und sich weigerte, auf ein Sponsoring der Tabakindustrie zu verzichten.
*Von einer Frau Cote
bekomme ich ständig unerwünschte Post: was soll ich
tun? -Es gibt in Wien eine aggressive Truppe, zu der auch Dr. Manfred
Ainedter, DI Oliver Albrecht und Manfred Dittler gehören (im
Standard auch unter Pseudonymen zu finden). Die Kommentare, die wir zu
dieser Kampfrauchersekte und "Raucherbewegung"
erhielten, reichen von "Verklärter Tabakterror" bis "Ausfluss
eines nikotinveränderten kranken Gehirns einer
Süchtigen".
Setzen Sie die Absenderin einfach auf Ihre Spam-Liste, ebenso wie alle
von der Nikotindrogenindustrie bezahlten Absender. Mit fanatischen
Suchtkranken zu diskutieren ist ebenso sinnlos wie sich mit der
bezahlten Schlägertruppe der Tabakindustrie
auseinanderzusetzen.
International unangenehm aufgefallen sind u.a. Romano Grieshaber,
Beda Stadler,
Peter Kampits,
Robert Pfaller.
Walter Wippersberg
hat sich schon totgeraucht.
*Verstoße ich gegen EU-Recht, wenn ich nur Nichtraucher
beschäftige? -Nein. Diskriminierung
gibt es nach EU-Recht nur gegen Rasse oder Herkunft, Behinderung,
Alter, sexuelle Orientierung, Religion oder Glauben, aber nicht gegen
Raucher oder Gruppen mit anderen schlechten Angewohnheiten. Die Anstellung
eines Nichtrauchers kommt Sie billiger als die eines Rauchers.
*Darf im Theater
geraucht werden? -Laut Tabakgesetz nur mehr in einem abgetrennten und
gekennzeichneten Raum, wenn gewährleistet ist, dass der Rauch
nicht in andere Räume dringt, in denen Rauchen verboten ist
(inkl. Foyer und Gänge). Leider wird trotz wissentlicher
Schädigung durch Tabakrauch auf der Bühne gequalmt,
wenn die Tabakindustrie das Theater subventioniert. Dabei sollten
Schauspieler doch in der Lage sein, unbedingt nötige
Rauchszenen ohne brennende Zigarette zu spielen (Mord und
Vergewaltigung wird doch auch nur gespielt). Beschweren Sie sich bei
der Direktion!
*Eine aggressive Frau aus einer "Raucherbewegung" hat mich als Nazi
beschimpft, nur weil ich mein Recht auf eine rauchfreie Atemluft
verteidigte. -Die Tabakindustrie und ihre Helfer vergleichen
Nichtraucher selbstverständlich lieber mit Hitler als mit
Ghandi, aber jeder denkende Mensch kann zwischen Opfern und
Tätern unterscheiden, auch beim Passivrauchen.
*Wieso diskutieren Politiker, ob, wann und inwieweit die Gesundheit
durch Passivrauchen geschädigt oder ein Leben
ausgelöscht werden darf? -Sie haben noch nicht begriffen, dass
das ein Mord
auf Raten ist. Der Nikotinsüchtige braucht zwar medizinische
Hilfe, aber bevor ein Drogenkranker selbst zum Täter wird,
muss ihn das Gesetz einschränken und seine Opfer
schützen.
Was macht die Tabakindustrie so reich?
Langfristig das Geschäft mit Kindern! Deutschland scheint hier
schon eine Trendwende erzielt zu haben, aber es fehlen noch
Tabaksteuern, die für die Tabakprävention
zweckgewidmet werden.
*Gibt es überhaupt eine Lösung für das
Tabakproblem? -Ja, viele Länder sind (dank ihrer Politiker)
schon heute viel fortschrittlicher als Österreich, was eng mit
dem Problembewusstsein zum Passivrauchen
zusammenhängt. Das Hindernis ist nur die Tabak-Drogenindustrie.
Deshalb wird es längerfristig nötig sein, dass eine
unbestechliche Behörde den
Nikotinmarkt reguliert, den Verkauf von Zigaretten schrittweise
einschränkt und auch rauchlose Ersatzprodukte
überblickt und kontrolliert. Das Ziel ist zuerst die Denormalisierung
des Rauchens und der Tabakindustrie
und letztlich das Verbot aller Tabakwaren. Schon
jetzt sollte die Tabakindustrie von der Liberalisierung des Handels und
der Investitionen ausgenommen werden.
Statt einer Lizenz
zum Rauchen sollten die Tabakindustrie und ihre Dealer strenger
kontrolliert werden und bei Verstößen ihre
Verkaufslizenz
verlieren.