Nichtraucher fragen - Experten antworten
Questions of nonsmokers answered by experts
*Wie kann ich mein Krankheitsrisiko berechnen? Sie brauchen dazu nur Geschlecht und Alter und Ihre wichtigsten Risikofaktoren in eine Formel eingeben. Dabei werden Sie sehen, dass es sich gelohnt hat, dass Sie nicht rauchen. Wichtig sind auch Blutdruck, -fette und BMI.

*Kann die mächtige Tabakindustrie überhaupt besiegt werden? -Ja, der Sieg über diese skrupellosen Konzerne wird schon mit verschiedenen Strategien geplant. So möchte z.B. Finnland erwachsene Nikotinkonsumenten bis 2030 auf 5% reduzieren und die Jugend völlig nikotinfrei machen. Ähnliche Ziele verfolgen Staaten von Canada bis Neuseeland. Inzwischen befürwortet schon die Mehrheit der U.S. Bürger ein Verkaufsverbot für Tabakprodukte. E-Zigaretten gefährden allerdings das Ziel, das sich z.B. Irland bis 2025 gesetzt hat, tabakfrei zu werden. Der Erfolg der FCTC war bei Tabaksteuererhöhungen ungenügend, weil dafür Finanzministerien zuständig sind, die mehr am Geschäft (auch der Tabakindustrie) als an der Gesundheit der Bevölkerung interessiert sind und die den volkswirtschaftlichen Schaden des Nikotins noch nicht erkannt haben. Deshalb verstehen sie nicht, dass unser Endziel die Abschaffung aller Zigaretten und die Beschränkung von Nikotinprodukten auf rezeptpflichtige Arzneimittel ist. Doch die Bevölkerung lässt sich nicht länger manipulieren und hat deshalb auch in der Schweiz für ein Tabak-Werbeverbot gestimmt. In Austria an update of the tobacco law and youth protection from nicotine pouches was undermined until 2024 by the chamber of commerce and its allies of the tobacco industry.

*Wie gefährlich ist Passivrauchen? Luftverschmutzung durch Tabakrauch ist nicht nur Belästigung, sondern eine tödliche Gefahr: Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch erkranken weltweit Millionen und es sterben daran jährlich 1,2 Millionen (mehr als durch Verkehrsunfälle); in Österreich jährlich ca. 500 Menschen an Herzinfarkt und ischämischen Herzkrankheiten, fast ebensoviele an Schlaganfall und anderen kardiovaskulären Erkrankungen (dosisabhängig und ohne Hinweis auf eine Schwelle), ca. 90 an Lungenkrebs und weitere an anderen Krebserkrankungen wie Brust-, Blasen-, Cervix-, Magen-, Pankreas-, Mundhöhlen- und Nasopharynx-Krebs sowie an COPD und Diabetes. Insgesamt sterben in Österreich täglich drei Menschen, weil andere rauchen! Dazu kommen jährlich tausende Erkrankungsfälle, besonders der Lunge, des Herzens und der Arterien. Krankheitsfälle infolge der Aufschiebung der Tabakgesetzänderung in Österreich wurden 2018 abgeschätzt. Passivrauch schädigt zuerst vor allem die kleinen, peripheren Atemwege, wo die COPD beginnt und ist durch einen Lungenfunktionstest zu erkennen. Die Studie des IHS hat Gesundheitsfolgen des Passivrauchens unterschätzt, aber auch diese konservative Schätzung beziffert die jährlichen Kosten mit rund 120 Millionen Euro. Allein durch das Passivrauchen am Arbeitsplatz kann es zu einer Verdoppelung von Lungenkrebs und koronaren Herzerkrankungen kommen. Passivrauch am Arbeitsplatz oder zu Hause fördert Bluthochdruck (besonders bei Frauen) und hat oft bleibende respiratorische Symptome zur Folge. Metaanalysen fanden mit Lungen- und Cerxixkarzinom gesicherte Zusammenhänge. Insgesamt sind mehr Sterbefälle durch Herzkreislauferkrankungen als durch Krebserkrankungen auf Passivrauchen zurückzuführen, aber für beide Krankheitsgruppen sind die Zusammenhänge gesichert, und zwar auch bei Nichtrauchern, die gar nicht bemerken, dass sie Passivraucher sind, aber erhöhte Serumwerte von Kotinin haben. ÖAW-Fachbuch "Gesunde Raumluft": Tabakrauch in der Wohnung macht Partner und Kinder krank, zum Teil mit tödlichem Ausgang (SIDS, Pneumonie, Asthma; Infarkt, Insult). Die Tabakindustrie versuchte diese Zusammenhänge zu leugnen und Journalisten systematisch zu beeinflussen. Schon 1982 fand ein Deutsches Labor im Auftrag eines Tabakkonzerns, dass der Nebenstromrauch, den der Passivraucher inhalieren muss, gefährlicher ist als der Hauptstromrauch, den der Aktivraucher freiwillig einatmet, durfte diese Ergebnisse aber nicht veröffentlichen. Erst 2005/6 wurde das wahre Ausmaß der Gefährdung für Herz und Gefäße bekannt. Schon kurzes Passivrauchen (z.B. während des Essens im Gasthaus) beeinträchtigt die Durchblutung und Herzfunktionen und kann bei Kranken einen Herzinfarkt auslösen, u.a. weil die Herzkranzgefäße ihre Fähigkeit verlieren, sich (mittels NO, das aus Endothelzellen freigesetzt wird) selbstständig zu erweitern und damit die Blut- und Sauerstoffversorgung des Herzens abrupt abnimmt und auch die Regenerationsfähigkeit der Gefäße abnimmt während im Blut Gerinnungsfaktoren rasch zunehmen. Entzündungsfaktoren und Sauerstoffradikale sind bei der Wirkung auf das Vegetativum und der Entwicklung von Herz- und Gefäßschäden durch Passivrauchen beteiligt. Freie Radikale reduzieren auch die Vitamin-C-Spiegel, schädigen die DNA und fördern Krebs. Arterien werden durch Radikale und Gifte im Passivrauch geschädigt, wobei auch Wechselwirkungen mit anderen Umweltgiften auftreten. Vaskuläre Funktionsstörungen,Versteifung und Wandverdickungen durch Passivrauchen sind schon in den Arterien von Kindern und Jugendlichen nachweisbar. Dazu kommen Sympathicus-Aktivierung, Erhöhungen des Blutdrucks und Störungen des Herzrhythmus. Später entwickelt sich durch Passivrauchen eine Koronarsklerose. Patienten mit bestehender Koronarerkrankung sind schon bei einem Anstieg der Feinstaubbelastung in der Außenluft über 25 µg/m³ gefährdet, einen Herzinfarkt zu bekommen und in einem verrauchten Lokal sind die Belastungen mehr als 10mal so hoch. Asthmaanfälle können akut ausgelöst werden und COPD verschlechtert sich (besonders bei gleichzeitigem Vitamin D Mangel). Nach unfreiwilligem Einatmen des Aerosols von erhitztem Tabak (IQOS) wurde gleich häufig über Asthma berichtet wie nach Passivrauchen. Bei gesunden Passivrauchern kann schon ein Elastizitätsverlust der Lunge nachgewiesen werden. Chronisches Passivrauchen führt selbst bei Gesunden zu Lungen-, Nasennebenhöhlen-, Herzkreislauf- und Krebserkrankungen, Metabolischem Syndrom, Fett- und Zuckerstoffwechselstörung, Typ 2 - Diabetes (besonders bei Frauen und auch dann, wenn zu Hause niemand rauchte), Fettleber, Netzhautschäden (87% höheres Risiko einer Maculadegeneration mit Erblindungsgefahr), chronischer Niereninsuffizienz und vermutlich auch zu anderen Krankheiten wie Multipler Sklerose oder Osteoporose. Außerdem beeinträchtigt die hohe Feinstaubbelastung beim Passivrauchen die Durchblutung und Funktion des Gehirns, Passivrauchen fördert Schlafstörungen und Depression (auch in der Schwangerschaft) sowie Panikattacken und kann z.B. bei jahrelanger Arbeit in verrauchten Lokalen zu einem Verlust geistiger Fähigkeiten und bei genetischer Veranlagung bis zu schwerer Demenz führen. Passivrauchen fördert (postoperative) Schmerzen und beeinträchtigt nachhaltig kognitive Funktionen wie Verstehen, Rechnen und Erinnern. Durchblutungsstörungen im Innenohr durch Passivrauchen können schon bei Teenagern zu irreversiblem Hörverlust führen. Im Alter zeigten Passivraucher einen früheren Zahnverlust. Bei Frauen führt Passivrauchen zu verminderter Fruchtbarkeit und zu einer früheren Menopause. Die Haut, Nasenschleimhaut und Spermien werden durch Rauch aus dritter Hand (THS) geschädigt. Passivraucher entwickeln ein höheres Risiko für Schlafstörungen und für Krankheiten, die zu einer Spitalsaufnahme mit einer psychiatrischen Diagnose führen, was durch Kotinin und Einwirkungsdauer prognostizierbar ist. Im Tierversuch führt Passivrauchen zur Nikotinsucht. Bei Kindern und Jugendlichen fördert Passivrauch den Beginn des Aktivrauchens und bei Rauchern erschwert Passivrauch den Rauchstopp. Der rasche Rückgang der Herzinfarkte nach Einführung von Rauchverboten (ohne Ausnahmen für Gaststätten) ist vor allem auf den Wegfall des Passivrauchens zurückzuführen. Der stärkste Rückgang fand sich bei jüngeren Nichtrauchern, die häufig Lokale aufsuchten. Auch Schlaganfall, Asthma und COPD nahmen nach Rauchverboten ab und der Blutdruck sinkt. Eine Übersicht zu akuten und chronischen Wirkungen von Tabakrauch gaben die U.S. Gesundheitsbehörde und die IARC (Band 83). Die WHO fasste die wichtigsten Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zusammen. Auch Passivrauch von Cannabis (Haschisch, Marihuana) schadet. Die Dosis-Wirkungsbeziehung von Tabakrauch und Herzkreislauferkrankungen verläuft nicht linear, sondern das Risiko durch eine einzige Zigarette pro Tag erreicht bei Männern 53% des Herzinfarktrisikos und 64% des Schlaganfallrisikos von 20 Zigaretten pro Tag, bei Frauen 38% bzw. 36%. Wenn sich Kinder eine Stunde in einem Raucherraum aufhalten, nehmen sie etwa die gleiche Dosis auf wie beim Rauchen einer Zigarette.

*Wie lässt sich die Qualität der Tabakkontrolle (Tabakprävention und Raucherberatung) messen? -In Europa gibt es dafür die Tobacco Control Scale TCS (2006, 2007, 2010, 2013, 2016, 2019, 2021) im Mittleren Osten EMRO, in Fernost SEATCA. Alle basieren im Wesentlichen auf Empfehlungen der WHO und der Weltbank. Allerdings müssten die Durchsetzung des Kinder- und Nichtraucherschutzes und die mit Kotinin verifizierte Abnahme der Raucherprävalenz bei Jugendlichen noch stärker gewichtet werden. Nicht nur der Bedarf, sondern auch das Anbot von Nikotinprodukten muss reduziert und unsere Jugend vor Tabakhändlern geschützt werden. Hilfe gegen Aktionen der Tabakindustrie und internationale Beispiele für erfolgreiche Implementierung von Maßnahmen der Tabakkontrolle bietet STOP.

*Hat sich die Tabakkontrolle in Europa verbessert? -Ja, nach der Implementierung von FCTC sank die Raucherrate in Europa, ist aber immer noch höher als in Australien oder Nordamerika. Westeuropa, Skandinavien und Italien machten 2004-1012 Fortschritte, während andere den Gipfel von Tabakkrankheiten noch vor sich haben. Keynotes der ECToH 2017 zeigten die Entwicklung in Finnland, Frankreich, Holland, Österreich und seinen Nachbarländern wie Ungarn. Auch in Osteuropa sank die Raucherprävalenz, wo die Tabakkontrolle gemäß FCTC verbessert wurde. In Schottland stieg der Anteil der Nichtraucher, die keinen messbaren Kotiningehalt in ihrem Speichel aufwiesen, von 12,5% auf 81,6%. In England, das gegenüber e-Zigaretten weniger kritisch war, ist Nichtrauchen als gesellschaftliche Norm weniger stark ausgeprägt als in Australien und Nordamerika. Laut Eurobarometer haben Länder wie Irland und Italien, die schon 2004-2005 einen guten gesetzlichen Nichtraucherschutz bekamen, auch die größten Fortschritte bei der Tabakprävention gemacht und wiesen daher 2017 hohe Anteile von Niemalsrauchern auf. In Irland, Finnland und Holland wird Art. 5.3 FCTC befolgt und es werden keine Verhandlungen des Gesundheitsministeriums mit der Tabakindustrie zum Nichtraucherschutz geführt. Dagegen verhandeln bei uns Finanz-und Wirtschaftsministerium erfolreich mit der Tabakindustrie und das Gesundheitsministerium spielt auch in Italien und Deutschland nur eine untergeordnete Rolle und in Art. 5.3 FCTC sieht man nur eine Verpflichtung zur Transparenz. In Österreich bemühte man sich bisher nicht einmal um diese Transparenz bei Verhandlungen von Ministerien mit der Tabakindustrie. Laut OECD (2017) haben die täglichen Raucher seit den 1970er Jahren nur in Österreich (von 22,9% auf 24,3%) zugenommen und seit 2000 nur in Österreich und der Slowakei nicht abgenommen. Aber auch in Österreich sind Raucher eine Minderheit. Die meisten Raucher sind außerdem mit ihrer Abhängigkeit unzufrieden und möchten aufhören. Das wurde aber in Österreich bis 2018 durch den Einfluss der Tabakindustrie auf die Politik erschwert. Fortschritte werden auch durch Mythen gehemmt, welche die Tabakindustrie in Umlauf bringt, insbesondere über angebliche Schäden von Rauchverboten für die Wirtschaft. Der Einfluss der Tabakindustrie ist in deutschsprachigen Ländern besonders stark, weshalb die Schweiz die FCTC nicht ratifiziert hat und Österreich (bis 1.11. 2019) und Deutschland an letzter Stelle bei der Tabakkontrolle rangierten. Grotesk war, dass "Kaktusbar" (Wien 1), "Prater Dome" (Wien 2), "Musikpark A1" (Linz) und "Club Kottulinsky" (Graz) gegen das Rauchverbot beim VfGH klagten und ihr Rechtsanwalt den erbärmlichen letzten Platz Österreichs bei der Tabakkontrolle als Argument dafür vorbrachte, doch zuerst andere Defizite zu beseitigen und die "Nachtgastronomie" weiter rauchen zu lassen, ohne Rücksicht auf den Schutz von Angestellten und Gästen wie jugendliche Diskothekenbesucher. Dabei können Gesetze für rauchfreie Atemluft den Weg ebnen, um die durch Bildungsmangel verursachten Gesundheitsdefizite zu verringern. Vorbildberufe sollten beim Nichtrauchen mit gutem Beispiel vorangehen, besonders Journalisten, Lehr- und Gesundheitsberufe. Ein Lichtblick für Österreich ist aber die rauchfreie Gastronomie seit Nov. 2019, die auch Mehrzweckräume, Casinos, Vereinslokale und Zelte umfasst, ebenso Wasserpfeifen, erhitzten Tabak und E-Zigaretten. Auch das Aufstellen von Aschenbechern und -dosen ist strafbar. Nur in Hotels sind noch Raucherräume zulässig, die aber nur von Übernachtungsgästen als solche genützt werden dürfen. Der Jugendschutz lässt dagegen noch zu wünschen übrig, weil das Alterslimit in einigen Bundesländern nicht wirksam kontrolliert wird. Eine Befragung 13- bis 16-jähriger Schüler in 5 Bundesländern Österreichs ergab 2019, dass rauchende Jugendliche ihre Zigaretten meist von Freunden, aber auch noch immer aus der Trafik (25%), von den angeblich 'kindersicheren' Zigarettenautomaten (18%) und zunehmend auch aus dem Internet (5%) beziehen.

*Wo kann ich meine Meinung posten? -Fragen können Laien direkt an ein Forum in Deutschland, der Schweiz oder Österreich bzw. an die Nichtraucher-Zeitung senden. Als Fachbeiträge für diese Webseite sind Ärzte und Wissenschaftler eingeladen, evidenzbasierte Aussagen an den Webmaster, den Schriftleiter oder ein anderes Vorstandsmitglied zu senden. Beschwerden über Missstände in der EU senden Sie an den Bürgerbeauftragten, in Österreich an den Volksanwalt und bei Verdacht auf Korruption an die Staatsanwaltschaft (auch anonym), in Deutschland und der Schweiz an die Ombudsleute der Länder bzw. Kantone und an NGOs. Jeder kann auch selbst an Regionalpolitiker und Medien schreiben. Bitte senden Sie uns eine Kopie (Beispiel). Anleitung für junge Kollegen, die initiativ werden möchten. Initiativen gibt es in der EU, Deutschland, Schweiz und weltweit.

*Wer schützt Nichtraucher? -Rauchfreie Atemluft ist ein Menschenrecht. Erfolgreiche Methoden der Tabakkontrolle haben sich mit FCTC weltweit verbreitet und wurden u.a. in Nordamerika, Australien und Westeuropa veröffentlicht. In der EU ist der deutschsprachige Bereich besonders rückständig. Die Schweiz ist die Zentrale des Zigarettenhandels. In Österreich vertraten noch in der Debatte 2015 im Parlament FPÖ & Team Stronach Geschäftsinteressen von Tabakindustrie und -handel sowie rücksichtsloser Raucher. Der Einfluss der Tabakindustrie war verheerend. Die Volksanwältin und alle Experten bemühten sich um ein besseres Tabakgesetz (TNRSG). Auch beim Volksanwalt beschwerten sich Bürger über Verletzungen des Tabakgesetzes und mangelnde Kontrolle. Die alte Regelung für die Gastronomie war in der Praxis gescheitert und z.T. auch verfassungswidrig. Österreich hielt sich nicht an Punkt 44 der EU-Empfehlung. Der Magistrat Linz strafte nicht und das Verwaltungsgericht Wien verhängte lächerlich geringe Strafen. In der Novelle 2015 beschloss die Bundesregierung dann endlich eine rauchfreie Gastronomie, aber keine Kontrolle durch die Exekutive (Placebo-Gesetz für Wirte?) und bevor das Gesetz in Kraft trat, wurde es durch die Regierung Kurz/Strache wieder aufgehoben. Erst ein Bestechungsskandal (Strache) und der Rücktritt der Regierung erlaubte 2019 wieder eine rauchfreie Gastronomie. Davor zeigten die Parlamentsdebatten am 28.2. und 22.3.2018, welche Parteien Nichtraucher schützen und welche ihre Macht für Interessen der Tabakindustrie einsetzten sodass Österreich Europas Aschenbecher genannt wurde. In Westeuropa profitiertie die Gastronomie von Rauchverboten und ihr Personal wurde gesünder. Italien führte das Rauchverbot schon 2005 erfolgreich ein und 2016 trat ein Rauchverbot um Spitäler und in Autos in Kraft, zum Schutz von Kranken, Schwangeren und Kindern. Fraglich ist, ob das in Österreich seit 2018 geltende Rauchverbot im Auto beim Mitführen Minderjähriger durch die Polizei auch kontrolliert wird. Dass Österreicher ihre Kinder weniger lieben, ist nicht anzunehmen, aber sie scheinen sich von Demagogen leichter in die Irre führen zu lassen, die Rücksichtslosigkeit gegen andere (beim Passivrauch auch gegen ihre eigenen Kinder) als Freiheit mündiger Bürger bezeichnen, Bestechlichkeit als Wirtschaftskompetenz und Fremdenhass als Heimatliebe. Die Trafikantenzeitung zitierte Norbert Hofer: "Ich verspreche den Trafikanten, dass eine Regierungsbeteiligung der FPÖ dafür sorgt, dass dieses allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie mit Sicherheit nicht umgesetzt wird." Hofer-Wähler kamen in Österreich v.a. aus bildungsfernen Schichten oder dem ländlichen Bereich, so wie in USA die Trump-Wähler. Strache und Kickl gaben vor, Raucherinteressen zu vertreten, schaden aber auch den Rauchern, denn durch Verhetzung kommt man schwerer von der Sucht los. Am häufigsten rauchen in Österreich Personen mit geringer Bildung: Hilfsarbeiter, Arbeitslose und Migranten.

*Lässt sich meine Tabakrauch-Belastung messen? In der Luft wird von den vielen Giften meist nur gasförmiges Nikotin gemessen, für das es tragbare Sensoren gibt, sowie Feinstaub (Rauch, an den die meisten Gifte und Karzinogene angelagert sind), die hoch korrelieren. Auch Haarnikotin und Metabolite von Nikotin, PAK, Acrolein, Acrylnitril, Toluidin, und verschiedene Bioindikatoren sind geeignet, auch zur Abschätzung des Krebsrisikos durch Luftschadstoffe. Im Harn von Nikotin-Konsumenten und von Personen, die passiv nikotinhältige Aerosole einatmen, findet sich Kotinin, während NNAL eher den aktiven oder passiven Konsum von verbranntem Tabak anzeigt. In Schulen wurden Detektoren für E-Zigaretten installiert. Die Feinstaubbelastung beim Zusammenleben mit einem Raucher entspricht etwa der in einer stark verschmutzten Stadt wie Peking. Das beste Maß für Ihre Tabakrauchbelastung ist ein Personendosimeter für Nikotin und das Kotinin im Harn, Blut, Speichel oder Haar (auch daheim, beim Kind schon bei Geburt). In den USA konnte die Abnahme des Passivrauchens durch Serumkotinin verlässlich nachgewiesen werden, bei Schwangeren in Südkorea durch Harnkotinin. Das Harnkotinin unterschätzt die Karzinogenbelastung des Passivrauchers. In den USA schieden trotz Verbesserungen noch immer 44% der Nichtraucher Karzinogene im Harn aus, die sie beim Passivrauchen aufgenommen haben und 94% in der Stadt unter Jugendlichen, besonders Afroamerikanern. In Österreich sind die Belastungen noch häufiger und höher, doch wurde bisher vermieden, sie in Harn oder Blut zu messen. Auch wenn Sie die Belastung mit Tabakrauch selbst gar nicht merken, sterben Sie dadurch häufiger an Krebs- und Herzkreislauferkrankungen und leben um etwa 6 Jahre kürzer: Je höher das Kotinin, desto höher das Risiko des Nichtrauchers, am Passivrauchen zu sterben. Neue Indikatoren im Blut sind bestimmte methylierte Gene , im Harn Metabolite des karzinogenen Acrylnitril und in der Raumluft Ce (CeO2-Nanopartikel sind Additive, auch für Diesel), La und das kurzlebige Nikotellin. Der Nebenstromrauch von der Zigarettenspitze ist viel gefährlicher als der Hauptstromrauch, den der Raucher über sein Filter inhaliert, länger schwebefähig, dringt tiefer in die Atemwege und z.T. über die Lunge bis ins Blut vor und enthält deutlich mehr Karzinogene wie Nitrosamine, Polonium, etc. Passivraucher zeigen oxidativen Stress. Nichtrauchende Koronarpatienten, die man bei der Spitalsaufnahme nach rezentem Passivrauchen fragte, erinnerten sich in 15% daran, aber bei 40% ließen sich die Schadstoffe fremder Zigaretten im Speichel nachweisen. Die Metaboliten des Nikotins, die im Harn ausgeschieden werden, sind im Abwasser nachweisbar. Auch nachdem Tabakrauch weggelüftet wurde, bleiben an Oberflächen adsorbierte Gifte aus der Zigarette über Monate bestehen und können wieder in die Raumluft gelangen. Zwar wird die Raumluftqualität unmittelbar nach einem Rauchverbot besser, aber Nikotin ist auf Oberflächen, im Hausstaub und auf Fingern nichtrauchender Besucher noch nach 6 Monaten nachweisbar und andere Schadstoffe des niedergeschlagenen, kalten Rauches jahrelang. Es genügt ein einmaliger Besuch des vor 3 Monaten kontaminierten Bereiches über 2 Stunden und 40 Minuten, um Kotinin im Harn von Nichtrauchern um 5-10% ansteigen zu lassen. Ein Monat nach der Kontamination stieg nach einem solchen Besuch das tabakspezifische Karzinogen NNAL im Harn um 20-40% an. Das zeigt, dass nach einem Rauchverbot Teppiche, Tapeten, Polstermöbel, etc. gereinigt bzw. ausgetauscht werden sollten, um auch gefährliche Reste des kalten Rauches (THS) zu beseitigen. Auch in Kinos schleppen Raucher mit ihrer Kleidung Gifte ein. Ein bestimmtes Muster an Mutationen verrät auch beim Lungenkrebs, ob er durch Tabakrauch (Aktiv- oder Passivrauch) oder andere Einflüsse verursacht wurde.

*Bin ich in einem Shisha-Lokal krebsfördernden Stoffen ausgesetzt? -Ja, auch die Wasserpfeife gibt krebsfördernde Stoffe, Lungen- und Herzgifte an die Umgebungsluft ab, durch die Passivraucher gefährdet sind. Das Verbot von Wasserpfeifenlokalen wurde vom VfGH als verfassungskonform bestätigt.

*Ist der "Dampf" von E-Zigaretten für Nebenstehende schädlich? -Ja, denn der "Dampfer" atmet keinen Wasserdampf aus, sondern ein Aerosol mit Nikotin, Lösungsmittel und Feinstaub, wobei die Belastung des Nichtrauchers im selben Raum mit Nikotin, Feinstaub und Ultrafeinstaub gesundheitsgefährdend ist, auf der großen Oberfläche ultrafeiner Aerosole viele Schadstoffe tiefer in die Lunge transportiert werden und Kotinin bei Passivdampfern zunimmt. Im Harn von Passivdampfern fanden sich Metalle wie Cobalt aus E-Zigaretten. Mit dem Aerosol wird die Raumluft mit Karzinogenen wie Formaldehyd, Nitrosaminen und toxischen Metallen (Cr, Ni, Pb, Zn, Ag, Al) kontaminiert, wobei sogar noch im Nachbarraum eine Exposition aus zweiter und dritter Hand möglich ist. Deshalb müssen Rauchverbote zum Schutz von Nichtrauchern auch für E-Zigaretten gelten (Dampfverbot). Zwar scheint Passivdampfen nicht so schädlich zu sein wie Passivrauchen, aber es führt sofort zur Belastung der Raumluft mit kleinen Aerosolen und zur Schleimhautreizung. Beurteilungen des Risikos durch aktive und passive Inhalation des Aerosols von E-Zigaretten gaben u.a. SCHEER (EC), BfR (D), AHA (US) oder das australische Zentum für Epidemiologie. Passivdampfen fördert bronchitische Symptome und Kurzatmigkeit. Aktivdampfen fördert auch bei Nierauchern chronische Lungen- und Herzkreislauferkrankungen wie Herzinfarkt. Zunehmend mehr Länder regulieren E-Zigaretten ähnlich wie Tabakprodukte oder haben sie wegen ihrer Schadwirkungen auf Atmungsorgane, Herz & Arterien, Immunsystem und Gehirn verboten. Auch HTPs (erhitzter Tabak) produziert gesundheitsgefährdenden Rauch. Die Industrie hat E-Zigaretten zum abwechselnden Gebrauch mit echten Zigaretten erfunden, um den Ausstieg aus Nikotinsucht und Rauchritual zu erschweren, Rauchverbote und Werbeverbote zu umgehen, neue Käuferschichten nikotinabhängig und die Zigarette wieder sozial akzeptabel zu machen und für Kinder wieder zum normalen (und erstrebenswerten) Erscheinungsbild der Erwachsenenwelt (Renormalisierung der Zigarette). Schädlich sind auch Reizstoffe nikotinfreier E-Zigaretten wie Acrolein, Propylenglykol und vor allem PM2.5 und Ultrafeinstaub, die auch Nebenstehende mit dem Dampf aller E-Zigaretten einatmen. E-Zigaretten können sogar mehr Ultrafeinstaub produzieren als konventionelle Zigaretten (Aerosole mit reaktiven Sauerstoffradikalen) und durch den oxidativen Stress zu einer Entzündungsreaktion in den Atemwegen und Arterien führen, ähnlich wie PM2.5 der Außenluft. Das Aerosol mag durch Verdunstung weniger beständig sein und seine wasserlöslichen Komponenten mögen von der Schleimhaut rascher resorbiert werden als Passivrauch, aber auch "Passivdampf" ist schädlich, keinesfalls mit Wasserdampf vergleichbar und kann bei Asthmapatienten einen Anfall auslösen und bei Koronarpatienten wahrscheinlich auch einen Herzinfarkt. Besonders vielen Schadstoffen ist man neben einem Dampfer ausgesetzt, der das Aerosol nicht tief in seine Lunge inhaliert, sondern nur pafft und das Gemisch aus seinem Mund gleich wieder in die Umgebung bläst. Experimentell wurde nachgewiesen, dass sogar nikotinfreie E-Zigaretten die Lunge schädigen, die Sauerstoffaufnahme über die Lunge reduzieren und in Arterien eine endotheliale Dysfunktion auslösen. Arteriensteifigkeit und endotheliale Dysfunktion durch E-Zigaretten ist der durch Tabakzigaretten vergleichbar. Im Auto verursachen Tabakzigaretten die höchste PM2.5-Belastung, gefolgt von E-Zigaretten, während IQOS vor allem die Belastung mit Nanopartikeln erhöhte und bei 37% der passiv Exponierten zu Symptomen führte. Von Nanopartikeln in der Atmosphäre weiß man, dass sie in der Schwangerschaft das Risiko für ein späteres Asthma der Kinder erhöhen. Viele der angeblich nikotinfreien E-Zigaretten enthalten Nikotin (gefährlich für Kinder, auch bei Hautresorption), manche toxische Lösungsmittel wie Äthylenglykol und Additive, die in konventionellen Zigaretten schon verboten wurden. Alle geben Nanopartikel und viele Spuren von Karzinogenen (Formaldehyd, u.a.) ab. Experimentelle, klinische und epidemiologische Befunde bringen den aktiven Konsum von E-Zigaretten mit einem erhöhten Herzinfarkt- und Asthmarisiko in Zusammenhang. Weitere mögliche Spätfolgen wie Krebs oder Lungenemphysem werden dzt. erforscht. Nikotin scheint COPD zu fördern, auch wenn es aus E-Zigaretten stammt. Für Tabakzigaretten sind Spätfolgen wie COPD auch bei passiver Belastung gesichert, wobei Tabakrauch (besonders im Nebenstromrauch von der Zigarettenspitze) wesentlich mehr Schadstoffe enthält als das Aerosol, das Verwender von E-Zigaretten ausatmen. Trotzdem ist auch dieses Aerosol gefährlich und die Einführung von E-Zigaretten auf dem freien Markt hat bisher mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Eine Gefahr, die nur von E-Zigaretten ausgeht, sind Explosionen des Akku sowie der Missbrauch der Nachfüllungen zur Herstellung von Explosivstoffen. Der Onlinehandel mit E-Zigaretten bleibt verboten wegen des "auch bei E-Zigaretten gegebenen Sucht- und Gesundheitsgefährdungspotentials sowie deren besonderer Attraktivität für Einsteiger". Dort wo Rauchen verboten ist, dürfen auch keine E-Zigaretten verwendet werden. Österreich und andere Länder folgten damit einer Empfehlung der WHO. Das war bereits 2018 dringend nötig, da nur 77% der Österreicher noch nie eine E-Zigarette oder E-Shisha probiert hatten (84% der EU-Bürger) und sich nur 47% der Österreicher einer Gesundheitsgefährdung bewusst waren (55% in der EU). Daher war auch das Verständnis für die Notwendigkeit einer Regulierung damals geringer und England wurde noch als Vorbild genannt, obwohl schon 30% Passivdampfer das Versagen der E-Zigarettenpolitik im U.K. anzeigten. In U.S.A. war schon 2018 klar nachgewiesen, dass E-Zigaretten der Bevölkerung schaden. E-Zigaretten sind Einstiegsdrogen und können die Wahrscheinlichkeit binnen eines Jahres Raucher zu werden auf das 7-fache erhöhen. Offene Systeme, denen man illegale Drogen beimischen kann, sollten komplett verboten werden (siehe Punkt 29 einer WHO-Empfehlung). Am besten wäre, alle Nikotinprodukte nur auf Verschreibung und nach Arzneimittelgesetzen abzugeben. Auf dem freien Markt sollten sie zumindest besteuert, nur in Standardverpackung mit Warnung an Erwachsene abgegeben und mit dem Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring belegt werden. Für Kinder attraktive Aromen und Zusatzstoffe wie Menthol, die Inhalation und Nikotinaufnahme erleichtern, sollten in allen Zigaretten (auch E-Zigaretten) verboten werden. Raffinierte Werbung verführt jetzt auch junge Erwachsene zu E-Zigaretten, die nie zu rauchen begonnen hätten. Die meisten dieser neuen Kunden enden als Mischkonsumenten mit noch höherem Gesundheitsrisiko.

*Wie gefährlich sind Coronaviren? -Das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 ist hoch, auch für Kinder, aber schwere Erkrankungen erleiden meist ältere Menschen mit Vorerkrankungen wie COPD, Hochdruck, Herz- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder Immunschwäche (wie z.B. während einer Krebsbehandlung). Hüten Sie sich vor allem vor Ansteckung durch Tröpfchen beim Husten (oder auch dem Ausblasen von Zigarettenrauch oder E-Zigarettendampf) sowie vor den beim Sprechen und Singen ausgeatmeten Aersolen von Personen in ihrer Nähe. In Innenräumen können schwebefähige Aerosole zur Ansteckung führen. Bleiben Sie vorsichtig, aber denken Sie positiv. Die Corona-Krise machte den Menschen bewusst, dass der Markt nicht alles regeln kann, dass Hilfe für und von Mitmenschen wichtiger ist als materieller Konsum, dass wir nur gemeinsam globale, lebensbedrohende Gefahren abwehren können, dass Gesundheitsschutz wichtiger ist als Datenschutz und dass es gesunde Menschen nur auf einem gesunden Planeten gibt. Am Arbeitsplatz waren Lüftung und Masken für den Schutz entscheidend, doch die Sicherheit, die das Tragen von "Schutzmasken" vermittelt, konnte am Höhepunkt der Pandemie trügerisch sein. Ärzte und Pfleger von Infizierten sowie alle Menschen, die den Abstand von 2 m nicht einhalten konnten oder sich mit Infizierten im selben Raum aufhielten, brauchten dichtsitzende Masken mit kleinen Poren (FFP2-3), auch noch 2022. Das Versprühen größerer infektiöser Tröpfchen beim Reden, Husten und Niesen kann sogar durch chirurgische oder Tuchmasken reduziert werden, ersetzt aber nicht das Einhalten eines Schutzabstandes von 2 m, wie das Bild mit und ohne Maske zeigt. Die Maske ersetzte auch nicht die Quarantäne nach Infektion. Von MERS wussten wir, dass auch die Luft eines Krankenzimmers und seine Oberflächen mit Coronaviren kontaminiert sein können und wie bei SARS kann auch COVID-19 durch Aerosole übertragen werden, vorwiegend aber durch unsichtbar kleine Sprech- und Hustentröpfchen. Kälte, urbane Feinstäube und das damit korrelierte Stickstoffdioxid (aus Dieselabgas, etc.) sowie PM2.5 wirken sich ungünstig auf Infektionsraten, Verlauf und Letalität von COVID-19 aus, ebenso Tabakrauch, weshalb es unverständlich war, warum Trafiken in der Krise nicht geschlossen und Raucher nicht gewarnt wurden. Schutzmaßnahmen (Abstand, Maske, Lüftung) waren erfolgreich und die Impfung schützte vor schwerer Erkrankung (auch Schwangere). Raucher verbreiten Virusinfektionen stärker, weil sie beim Rauchen und "Dampfen" keine Maske tragen können und auch wegen ihres chronisch geschwächten Immunsystems, das wahrscheinlich Virusmutationen fördert. Die britische Variante war ansteckender und tödlicher. Auch Varianten aus Südafrika (Beta), Brasilien und die noch ansteckendere Variante aus Indien (Delta) wurden weltweit zur Gefahr für Ungeimpfte. Auch Omicron darf wegen sehr hoher Infektiosität, höherer Mortalität als Influenza und der möglichen Entwicklung von Fluchtmutationen nicht unterschätzt werden. Twitter (X) verbreitete Fake-News. Im Sommer 2022 wurde Contact Tracing und Quarantäne abgeschafft und danach sind die Sterbefälle wieder gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie bei Delta. Auch Long-Covid tritt bei Geimpften nach Omicron-Infektion nur mehr selten auf. Aber Rehabilitation ist nach jeder COVID-19-Erkrankung empfehlenswert. Antigen-Schnelltests waren zu wenig empfindlich. Aber klassische Hygienemaßnahmen wie FFP2-Masken, Raumlüftung (Luftfilter) und Schutzimpfung konnten die Übertragung in Schulklassen verhindern, wenn Kontakte von Infizierten konsequent ermittelt wurden. Der Schutz vor schwerer Erkrankung scheint für vollständig Geimpfte länger anzuhalten als für Genesene, aber 4-6 Monate nach der 3. Covid-Impfung wurde schon eine 4. Impfung empfohlen (und vor dem Winter zusätzlich eine Grippeimpfung) und 2023 eine 5. Impfung. Leider nahm der Zigarettenkonsum während der Pandemie zu, der Zigarettenabsatz in den 5150 Trafiken Österreichs stieg 2020 um rund 500 Mio Stück auf 12,2 Mia. Dadurch ist längerfristig eine Beeinträchtigung der Lebenserwartung zu erwarten als während der Virusepidemie in Österreich.

*Haben Rauchverbote die Gesundheit verbessert? -Ja, schon 2009 gab es dazu 50 Studien, die nach Einführung der Rauchverbote in Innenräumen eine zunehmenden Unterstützung in der Bevölkerung, eine starke Verbesserung der Luftqualität in diesen Räumen und in der Folge die Abnahme negativer Folgen des Passivrauchens nachwiesen. Bis Anfang 2015 lagen bereits 44 Studien zu Herzinfarkten vor, von denen 33 eine signifikante Abnahme in der Bevölkerung mit dem gesetzlichen Rauchverbot in Zusammenhang brachten, weiters mit der Abnahme von Schlaganfällen (5 von 6 Studien), von tabakassoziierten Sterbefällen (8 von 11 Studien), von Spitalsaufnahmen wegen Asthma (7 von 12 Studien) und von Spitalsaufnahmen wegen COPD (in 6 von 11 Studien signifikant). Später wurde auch eine leichte, aber signifikante Senkung des Blutdrucks nachgewiesen und großräumige Abnahmen von Insulten. Weiters zeigten Studien in Entwicklungsländern gleichfalls eine rasche Abnahme der Herzinfarkte, sobald alle Lokale rauchfrei wurden. Auch die tödlichen Herzinfarkte nahmen in der Bevölkerung durch die Rauchverbote um 8% ab. Somit sind Verbesserungen der Gesundheit durch nationale Rauchverbote in Innenräumen bereits in vielen Ländern zweifelsfrei nachgewiesen. Besonders rasch waren die Verbesserungen der Gesundheit in der Gastronomie. Beim Bar-Personal kam es schon 2 Monate nach Einführung des Rauchverbots zur Abnahme von Augenreizungen und Husten mit Auswurf bei Nichtrauchern. Innerhalb eines Jahres besserten sich auch die Symptome der Raucher und Augenreizungen, Giemen und Atemnot nahmen signifikant ab.

*Wer profitiert von Rauchverboten? -Nicht nur die Nichtraucher (Passivraucher), sondern auch die Raucher und vor allem die Jugend. Verlierer sind nur die Tabakindustrie und ihre Schergen. In der Gesamtbevölkerung nahmen nach Rauchverboten (an allen Arbeitsplätzen inklusive Gastronomie) die Spitalsaufnahmen und Todesfälle ab: durchschnittlich um 15% beim Herzinfarkt/Koronarsyndrom, um 39% bei anderen Herzerkrankungen, um 16% beim Schlaganfall und um 24% bei Atemwegs- und Lungenerkrankungen. Asthmasymptome und Notfallseinsätze von Bronchodilatatoren nahmen ab. Rauchverbote helfen bei der Eindämmung der Tabakepidemie und davon profitiert die gesamte Wirtschaft: Selbst konservative Schätzungen ergaben in Österreich jährliche volkswirtschaftliche Schäden durch Tabakrauch von 2,4 Milliarden Euro. Darin sind die Verluste durch frühzeitige Sterbefälle noch nicht enthalten, die erst nach 2014 als tabakverursacht erkannt wurden, ganz zu schweigen von den Verlusten durch Krankheiten und Interaktionen von Tabakrauch mit anderen Krankheitsursachen, die herausgerechnet statt als (zum Teil überadditive) Kombinationswirkungen berücksichtigt zu werden. Es wurde also für "Störfaktoren" überadjustiert und daher das Gesundheitsrisiko unterschätzt. Beim Passivrauchen zeigten Vergleiche von Anamnese und Kotinin, dass außerdem die Häufigkeit der Exposition unterschätzt wird. Daraus resultiert nicht nur eine Unterschätzung des Risikos durch Passivrauchen, sondern auch eine Unterschätzung des Risikos durch Aktivrauchen. Denn das Risiko von Aktivrauchern ist beim Vergleich mit Nichtexponierten (weder aktiv noch passiv) höher aus als beim üblichen Vergleich mit Nichtrauchern. Auch E-Zigaretten belasten das Gesundheitssystem und seine Finanzierung.

*Wie kann das Rauchen eingeschränkt werden? -Durch Steuern, Marktbeschränkung (weniger Trafiken und keine Automaten), Verbot von Werbung & Sponsoring, Bekämpfung der Korruption und des Einflusses der Tabakindustrie (auf Tabaksteuern, Welthandelsverträge, etc.), wie z.B. in Australien oder die von Neuseeland, Kalifornien oder Finnland verfolgten Strategien, die auf eine völlige Eliminierung des Tabakkonsums abzielen. Die soziale Akzeptanz des Rauchens kann reduziert werden, indem angstauslösende Kampagnen mit empfindlichen Tabaksteuererhöhungen kombiniert werden. Jedes Land sollte eine Agentur für Tabakkontrolle haben, so wie z.B. Australien, Irland, Südafrika, Thailand. Die informierte Wahlmöglichkeit und die rationale Entscheidung des erwachsenen Rauchers sind Fiktionen, die von der Tabakindustrie aufrecht erhalten werden, während ihre Werbung auf Kinder und Jugendliche zielt. Erfahrungen eines australischen Experten und Anleitung zur Schaffung einer gesetzlichen Einheitsverpackung (plain packaging), die bereits von vielen Ländern übernommen wurden. Der Schwarzmarkt nimmt durch Einheitsverpackungen nicht zu. Vor Wahlen steigen die "Spenden" der Alkohol-, Glücksspiel- und Tabakindustrie an politische Parteien. In der EU gab die neue Tabakproduktrichtlinie im ersten Entwurf Hoffnung, aber die Tabakindustrie verbreitete darüber Lügen und ihr gelang es, den Kommissionsentwurf im Parlament zu verwässern. In Italien war das Rauchverbot ein nachhaltiger Erfolg, ebenso in Ungarn. In Deutschland hat das Passivrauchen abgenommen, aber noch immer sind fast drei Viertel der Nichtraucher im Alter von 18-29 Jahren davon regelmäßig betroffen, ein Fünftel sogar täglich. In Österreich wurden bis 2019 nicht einmal Kinder geschützt und der "Strukturfonds" der Tabakindustrie unterstützt rund 6800 Trafiken, die nach Abzug der Steuern ohnedies schon 53% des Zigarettenpreises behalten. Trafikanten und andere Tabakverkäufer dürfen mit Waren für Kinder Minderjährige anlocken und verkaufen ihnen ungestraft Zigaretten, weil die Monopolverwaltung primär das Geschäftsinteresse der Verkäufer vertritt. Gleichzeitig beherrschen Trafikanten den Zeitungsvertrieb. Trotz EU-Verbot wird bis heute in Zeitungen für Tabak geworben, ebenso in und um Trafiken und vor Kindern geraucht. Passivrauchen müssen 29% der Frauen und 36% der Männer im Alter von 15 bis 29 Jahren. Die 1.Regierung Kurz stoppte die Tabaksteuererhöhung, obwohl Weltbank und WHO das als wirksamste Maßnahme bezeichnen, um den Tabakkonsum (über den Preis) einzuschränken, besonders bei Jugendlichen und niedrigen Bildungsschichten, während z.B. die Ukraine 2019 im Jänner die Tabaksteuer um 20% und im Juli um 30% erhöhte. In Australien und NW-Europa kosten Zigaretten schon ein Vielfaches von dem Preis in Österreich, der mit der Kaufkraft gewichtet wurde. Schweizer Kantone zeigten, wie man die Situation der Passivraucher mit basisdemokratischen Mitteln verbessern kann. Wenn eine Senkung der Raucherrate (z.B. durch Tabaksteuererhöhung und Rauchverbote) gelingt, steigt auch bei den verbleibenden Rauchern der Wunsch aufzuhören. Der von der Tabakindustrie propagierte "tolerante Nichtraucher" ist in Wahrheit ein Passivraucher, der seine Gefährdung nicht kennt. Ein Tabakwerbeverbot am Verkaufsort wäre dringend nötig. Schon allein das Verbot der Zur-Schau-Stellung von Zigaretten könnte die Raucherquote um 7% senken. Die WKO informierte einseitig zum Nichtraucherschutz und leugnete, dass Österreich der Europäischen Entwicklung hinterherhinkt. Dabei ist Europa (wo noch jeder dritte ab 18 Jahren täglich raucht) weniger fortschrittlich als andere Erdteile: In Australien raucht nur mehr jeder sechste und als Ziel wurde eine tabakdrogenfreie Gesellschaft anerkannt. In Australien und Neuseeland wurde auch das Anbot reduziert, die Lizenzgebühr für Tabakhandel erhöht und Werbung durch Präsentation von Tabakprodukten eingestellt, wie in Irland, United Kingdom, Norwegen, Finnland, Frankreich und Ungarn. Das Ziel sollte sein, Tabakwaren nicht mehr zusammen mit anderen Waren in profitorientierten Geschäften zu verkaufen, sondern in staatlichen Verkaufsstellen, um die heute noch Nikotinsüchtigen zu versorgen. Eine tabakfreie Umwelt ist ein Menschenrecht. Kaufen Sie keine Wertpapiere, hinter denen die Tabakindustrie steht, wählen Sie eine Bank, die nicht in die Tabakindustrie investiert oder ein Gemeinwohlkonto. Die Befolgung der FCTC und der MPOWER-Strategie sagen die Raucherprävalenz voraus; in Europa auch der Index der Tabakkontrolle, bei dem Österreich 2007-2017 auf dem letzten Platz rangierte und seit 2019 Deutschland, das aber auch bis 2040 rauchfrei werden könnte. Die Tabakepidemie ließe sich völlig beenden, indem es Tabakindustrie und -handel verboten würde, Zigaretten an Menschen zu verkaufen, die in diesem Jahrtausend geboren sind. Auf jeden Fall sollten Tabakverkaufsstellen reduziert und Trafiken verboten werden, für Tabak zu werben, Zigaretten zur Schau zu stellen, Warnbilder mit Vorsteckkarten und Lichtleisten zu verdecken und Kinder mit Spielwaren, Süßigkeiten, etc. anzulocken. In Australien sank nach der Einführung von Einheitspackungen für Zigaretten (plain packaging) die Raucherprävalenz auf 15,8% und die Prävalenz täglicher Raucher ab 14 Jahren auf 12,8%. Im U.K. wurde 2017 der Verkauf von Tabakzigaretten erfolgreich gesenkt durch die gleichzeitige Einführung von Plain Packaging und einer zusätzlichen Tabaksteuer, die durch Stützungen der billigsten Zigarettensorte nicht umgangen werden konnte. In der Türkei wurde schon 1996 beschlossen, monatlich 90 Minuten Fernseh-Zeit den Gefahren des Tabaks zu widmen, weil sich diese Art der Kampagne international am besten bewährte. Entscheidend für den Erfolg von Tabakgesetzen ist die Phase der Implementierung, wie das Beispiel Costa Rica zeigte. Dringend nötig wären Novellierungen von TNRSG, TabStG und TabMG mit transparenten Beziehungen zwischen Finanzministerium, Monopolverwaltung und Tabakindustrie sowie zwischen Wirtschaftsministerium, Tabakhandel und Trafikanten. Innovationen (zur "Harm Reduction", die Geschäftsinteressen dient) und "Bekämpfung" des Schmuggels (den sie selbst beliefern) dienen PMI, BAT, JTI, Imperial, etc. dzt. noch als Vorwand, um Minister zu beeinflussen.

*Lässt sich auch verhindern, dass E-Zigaretten zu einer neuen Epidemie der Nikotinsucht führen? - Ja, durch Aufklärung der Jugend, dass E-Zigaretten nikotinsüchtig machen bzw. Rauchern den Ausstieg aus der Sucht erschweren und dass ihre akuten und chronischen Folgen Gesundheit und Wohlbefinden gefährden. Bei Erwachsenen ließ sich der Konsum von E-Zigaretten in den USA reduzieren durch die Verwendungsverbote in Innenräumen, Verkaufsverbote bis zum Alter von 21 Jahren, Zigarettenautomatenverbote und Besteuerung. Noch wirksamer waren Import- und Verkaufsverbote wie in Australien.

*In Österreich nahm die Korruption zu, warum wird dagegen nichts unternommen? -Seit 2013 gibt es ein Gesetz, das die Offenlegung von Parteispenden und ein Lobbyistenregister verlangt. Leider gibt es noch Gesetzeslücken (parteinahe Organisationen, Anwälte) und damit unveröffentlichtes Lobbying. Dazu kommen die Personalrochaden zwischen Politik und Witschaft. So wurde z.B. Karin Holdhaus, die Pressesprecherin von Ex-Innenminister Strasser, 2006 Geschäftsführerin von British American Tobacco, 2011 Wiener Gemeinderätin und Präsidentin des Vereins Wiener Stadtfeste, der Daten sammelt - für wen ist noch unklar. Sie können etwas gegen die Korruption unternehmen, indem Sie Ihre Stimme bei der nächsten Wahl einer Partei geben, die saubere Hände hat. Sehr gefährlich ist auch Korruption im Journalismus. In Ländern, in denen die Korruption bekämpft wird, sind auch Rauchverbote problemlos durchsetzbar.

*Wird das Tabakgesetz in Lokalen eingehalten? -In Bayern war das Gesetz ein voller Erfolg. In Österreich waren erste Pflichten zwar seit 2009 geregelt, aber das Gesetz hatte zunächst viele Ausnahmen und seine Einhaltung war sehr lückenhaft. Laut Gesundheitsministerium waren 2010 nur in 84 % der Gaststätten, in denen mehr als ein Gastraum zur Verfügung steht, sowohl Raucher- als auch Nichtraucherräume vorhanden (16% Gesetzesverletzungen). In Lokalen, deren Inhaber eine Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherraum vorzunehmen hatten, waren diese Räume nur zu 60 % baulich vollkommen getrennt (40 % Gesetzesverletzungen), nur zu 15 % war die Erfordernis der Hauptraumfunktion als Nichtraucherraum erfüllt (85 % Gesetzesverletzungen) und nur in 25 % der Fälle entfielen mehr als die Hälfte der Verabreichungsplätze auf den Nichtraucherraum (75 % Gesetzesverletzungen). Auf parlamentarische Anfragen antwortete Min. Stöger ausweichend. Bezirksämter waren mit Strafen überfordert. Bei Berufungen gegen Strafen wurden Wirte von der WKO unterstützt, gingen kein Risiko ein und erzielten meist eine Strafminderung oder überhaupt eine Verjährung. Während ein Verfahren lief, wurden von vielen Behörden keine weiteren Anzeigen gegen dieses Lokal behandelt und das konnte viele Monate dauern. Aber in OÖ hatte der UVS entschieden, dass die Wiederholung eines Deliktes schon am nächsten Tag eine neue Bestrafung erfordert, weil ja wieder andere Menschen betroffen sind, ähnlich wie bei Einzeldelikten im Straßenverkehr. Die Gesetzesnovelle 2015 hatte wieder versäumt, Verstöße als Einzeldelikte zu definieren und der Exekutive die Sanktionen zu übertragen, obwohl das in Art. 78 (2) vom Bundesverfassungsgesetz verlangt wird. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht Wien klar, dass wiederholte Verletzungen des Rauchverbots im selben Lokal keine "fortgesetzten Delikte" und daher jedesmal zu bestrafen sind. In Lokalen in Wien, Graz und wurden akut gesundheitsbedrohende Feinstaubbelastungen gemessen und in benachbarten Nichtraucherräumen z.T. höhere Werte als in der Außenluft zulässig. In Wien hielten sich 2010 48% der untersuchten Lokale nicht an das Tabakgesetz, 2011 waren es 61%, 2013 86% und 2018 in Wien-15 93%. In Österreich beobachteten Gäste von Okt. 2016 bis März 2017, dass 57% der Lokale noch nicht rauchfrei waren (im EU-Schnitt waren es nur 20%). Speiselokale waren im EU-Schnitt nur in 9% noch nicht rauchfrei, in Österreich aber in 32%. Gästen konnte man nur raten, bei unseren Nachbarn in Bayern, Südtirol, Slowenien, Ungarn oder dem Tessin zu bleiben, wenn sie im Urlaub saubere Luft atmen wollten. Auch in der Türkei, in Malta, Spanien oder Zypern war die Luft bis 2019 besser als in Wien. Nur rauchfreie Lokale, ausgezeichnet durch die Ärztekammer konnte man bis 2019 empfehlen und z.B. Lokale, deren Besitzer den Mut hatten, die 2015 beschlossene und 2018 von Strache wieder abgeschaffte rauchfreie Gastronomie einzuführen, bevor sie das Gesetz am 1.11.2019 dazu zwang. Meiden Sie jedenfalls Lokale, in denen sie noch Aschenbecher sehen oder Rauch riechen, ob in Österreich oder anderswo in der EU. Sogar in früheren Raucherräumen ist man noch durch kontaminierte Oberflächen schadstoffbelastet.

*Wo kann ich melden, dass der Nichtraucherschutz nicht eingehalten wird? - In Deutschland z.B. über ProRauchfrei. In Österreich gilt das Rauchverbot für alle öffentlich zugänglichen Räume, also z.B. auch beim Friseur und Sie können Verstöße der AK melden. Ausnahmen gibt es leider für Trafiken. Die der Gastronomie wurden endlich abgeschafft, als der österreichische Gesetzgeber aus dem Versagen partieller Rauchverbote, die von der Tabakindustrie als "spanische Lösung" propagiert wurden, endlich gelernt hatte. Spanien hatte schon ein Jahrzehnt vor Österreich daraus gelernt und 2010 die Konsequenz gezogen, das Rauchen in allen Gaststätten zu verbieten und damit Atemgifte, Nikotin und Passivrauchen zu reduzieren, ohne Geschäftsverlust für die Gastronomie. Das österr. Tabakgesetz (TNRSG) war bis 2019 eines der schwächsten in der EU und wurde noch schwächer umgesetzt. Verstöße melden Sie an die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistratische Bezirksamt, aber senden Sie unbedingt auch eine Kopie an das Gesundheitsministerium und vor allem an parteifreie, unabhängige Internetforen, weil die Meldungen sonst nirgends gesammelt werden, damit die Tabaklobby behaupten kann, nur einzelne Querulanten wären unzufrieden. Als Lokalbesitzer können Sie mit Hilfe eines Vereins gegen unlauteren Wettbewerb klagen (was schneller erfolgreich ist als Meldungen an die Bezirksverwaltungsbehörde) auch gegen Shisha-Lokale. Denn auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten sind verboten, wo ein Rauchverbot gilt. Bis 2019 führte unser Tabakgesetz zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrung, Bürokratie, Behördenwillkür und einer Ungleichbehandlung des Personals. Beschwerden von Wirten beim Verfassungsgericht wurden abgewiesen. Anspruch auf Wochengeld für werdende Mütter wurde endlich durchgesetzt. Aber insgesamt war Österreich beim Nichtraucherschutz bis 2019 noch ein Entwicklungsland. Der Erlass des Gesundheitsministerium, der nachgeordneten Dienststellen eine Kontrolle des Rauchverbotes nur im Beschwerdefall erlaubte, sprach für sich. Aber das BMG, die Volksanwaltschaft oder der UVS Ihres Bundeslandes muss gegen Gesetzesverstöße aktiv werden. Bei wiederholter Verletzung des Tabakgesetzes muss die Strafhöhe steigen und letztlich zum Konzessionsentzug nach §87 i.V.m. §361 Gewerbeordnung führen. Laut Eurobarometer 2017 wurde in Österreich noch in 57% der (Getränke-)Lokale geraucht; im EU-Schnitt waren es nur 20%. Die Gesundheitsbefragung der Österreicher ab 15 Jahren zeigte, dass jeder vierte Nichtraucher am Arbeitsplatz passivrauchen musste, davon jeder fünfte sogar länger als 5 Stunden pro Tag. Das Eurobarometer 2012 ergab, dass im EU-Schnitt 28% der Nichtraucher zumindest gelegentlich am Arbeitsplatz Tabakrauch atmen müssen, in Österreich aber 49%. Leider gibt es dazu keine EU-Direktive, aber wenigstens beschloss das EU-Parlament 2009 eine Resolution und es gibt eine EU-Rats-Empfehlung zu rauchfreien Innenräumen. Das Eurobarometer zeigte die höchsten Zustimmungsraten für komplett rauchfreie Restaurants in den Ländern, die schon entsprechende Gesetze umgesetzt hatten: Italien 95%, Malta 88%, Schweden 87%, U.K. 86%, Irland 85%, Frankreich 83%. Aber auch in Österreich betrug die Zustimmungsrate nach verschiedenen Umfragen schon vor 2019 zwischen 63% und 78%. Gottseidank plant die EU rauchfreie Arbeitsplätze ohne Ausnahmen. Außerdem hat auch Österreich das Rahmenübereinkommen der WHO ratifiziert. Die WHO hat klare Richtlinien zur Eindämmung der Tabakepidemie gegeben. Auch in Deutschland können sich Passivraucher wehren. Australien hat viel strengere Rauchverbote und setzt sie auch durch.

*Können Luftfilter ein Rauchverbot ersetzen? - Nein. Diese Geräte beseitigen nur sichtbare Rauchschwaden, reduzieren feine Rauchpartikel aber ungenügend. In Gaststätten dringt dieser Fein- und Ultrafeinstaub aus dem Raucherraum in benachbarte Räume vor. In der Regel ist schon der Luftdurchsatz von Luftreinigungsgeräten unzureichend. Weiters müssten Filter ständig gewechselt werden. Eine wesentliche Fraktion des gefährlichen Nebenstromrauches wird überhaupt nicht reduziert: die schädlichen Gase (z.B. Benzol). In der Gasphase ist der Anteil gefährlicher Radikale im Nebenstromrauch höher als im Hauptstromrauch. Auch im Flugzeug können Klimaanlagen die verrauchte Luft nicht reinigen: Von den lungengängigen Staubteilchen stammen in der Raucherzone 95% und in der Nichtraucherzone 85% aus der Zigarette. Selbst teure Lüftungsanlagen schaffen keine rauchfreien Räume, sondern nur Rauchverbote. Das bewiesen sowohl Feldstudien in Gasthäusern wie Experimente in großen Klimakammern. In Finnland hat der Versuch versagt, Nichtrauchersektionen in Gasthäusern besser zu belüften. In Bayern erhielt der "technische Nichtraucherschutz" ein Staatsbegräbnis. Aus dem österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz wurde im §30 die Belüftung mit der Begründung gestrichen, dass sie die Gesundheitsschäden durch Passivrauchen nicht verhindern kann. Bei der Abweisung einer Klage gegen das Tabakgesetz hatte der Verfassungsgerichtshof (G127/08-10) am 1.10.09 zwar richtig festgestellt: "Die Abgrenzung zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen muss daher gewährleisten, dass eine Gesundheitsgefährdung von Nichtrauchern durch das Passivrauchen verhindert wird", er ging aber von der irrigen Annahme aus, dass es für Karzinogene und Feinstaub Schwellen gäbe, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung, sondern nur eine Belästigung bestünde und verlangte daher auch keine separate Belüftung mit Unterdruck im Raucherraum, wie sie in Italien und anderen Ländern vorgeschrieben war, wo der Gesetzgeber von Experten beraten wurde. Besser beraten war der Verwaltungsgerichtshof, der auch entschied, dass ein Raucherzimmer nur ein Nebenraum sein darf, der nicht als Durchgang in den rauchfreien Hauptraum dient, was die Bundesregierung aus FPÖVP jedoch mit einem eigenen Gesetz wieder aufhob (bis zur Übergangsregierung 2019). Gaststätten wurden bis 2019 auch vom §30 ASchG ausgenommen, aber die Arbeitsinspektorate waren gemäß §20 (4) ArbIG berechtigt, Übertretungen der Vorschriften des Gesundheitsrechts den zuständigen Behörden zu melden.

*Führen Rauchverbote am Arbeitsplatz nicht zu mehr verrauchten Wohnungen? -Nein, Studien in Canada, Irland, Schottland, Italien, etc. beweisen das Gegenteil: Rauchfreie Arbeitsplätze fördern ein rauchfreies Zuhause. Vermieter ersparen sich Geld, wenn Rauchverbote im Vertrag stehen. In der Gastronomie verringern Rauchverbote das Erkrankungsrisiko sowohl für Angestellte wie für Gäste. Auch ein Rauchverbot im Auto half, die sozialen Normen zu ändern, sodass in der Folge Passivrauchen auch dort abnahm, wo die Nichtraucher kein Gesetz schützte.

*Macht die österreichische Tabak-Politik Fortschritte? -1997-2019 nur durch EU-Richtlinien und Direktiven (z.B. TPD). Aus der London School of Hygiene and Tropical Medicine (LSHTM) gibt es eine gute Beschreibung der Tabakkontrolle in Österreich 2018. Die Raucher sind zwar in Österreich ebenso eine Minderheit wie in der EU, aber rücksichtsloser. Auch kennen viele Österreicher die Gefahren des Passivrauchens nicht und glauben daher der Propaganda der Tabakindustrie, die unsere Wirtschaftskammer als Sprachrohr verwendet. Andere Länder sehen Nichtraucherschutz als gesellschaftliche Verantwortung und versuchen, die Tabakepidemie einzudämmen, mit Erfolg. Dort haben auch die Wirte rascher erkannt, dass ihr Umsatz durch ein für alle geltendes Rauchverbot nicht leidet, sie neue Kunden (z.B. Familien mit Kindern) gewinnen, die beträchtlichen Umbau-, Energie- und Lüftungskosten sowie Reinigungskosten sparen, Gäste nach dem Essen und Trinken wieder gehen und nicht lange zum Rauchen herumsitzen, sodass sie öfter decken können, ihr Personal gesünder wird und seltener im Krankenstand ist und sie keine Beschwerden mehr von Gästen bekommen, die zu einem guten Essen auch eine gute Luft atmen möchten. Hauptproblem in Österreich waren Beziehungen von Politikern zur Tabakindustrie, auch nach deren Verkauf ans Ausland. Den Handel mit Tabakprodukten reguliert noch immer das Tabakmonopolgesetz, das stark von der Tabakindustrie beeinflusst ist. Auch die Westbahn machte bis 2018 Geschäfte mit der Tabakindustrie und warb auf ihren Fahrplänen fürs Rauchen. Aber seit 1.5.2018 ist das Rauchen auch in Zügen der Westbahn gesetzlich verboten (§12 Abs.4 TNRSG). Denn eine lüftungstechnische Trennung war nicht möglich, schon gar nicht in einem fahrenden Zug. Die Raucherkabinen am Flughafen Wien-Schwechat entsprachen nicht mehr dem Stand der Technik: durch löchrige Türen waren Nichtraucher nicht ausreichend geschützt. Bis 2021 gibt es keinen Nachweis, dass die vielfältigen Belastungen mit Tabakrauch in Österreich abgenommen hätten. In den U.S.A. wurde der Rückgang mittels Kotinin nachgewiesen. MedUni Wien und AKH Wien nahmen 2019 endlich die Verantwortung für die Gesundheit aller MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz wahr. In Wien wurde die Einhaltung des Gastro-Rauchverbots 2019 durch das Marktamt kontrolliert und auch eine Verbesserung der Luftqualität in Lokalen nachgewiesen.

*Schadet Tabakrauch beim Denken und Lernen? -Ja, auch Passivrauchen schränkt geistige Fähigkeiten ein (Verstehen, Erinnern, Rechnen).

*Welche Stoffe sind für die Schäden beim Passivrauchen verantwortlich? -Eine Schlüsselrolle spielt die Belastung mit Feinstaub und Produkten der Pyrolyse (unvollständigen Verbrennung), die Herzkreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Lungen- und Krebserkrankungen verursachen können. Diese Luftschadstoffe sind in verrauchten Lokalen in höheren Konzentrationen vorhanden als in stark befahrenen Straßen. Tierversuche zeigten, dass Sauerstoffradikale und chronische Entzündungen durch Tabakrauch sowohl die Lunge wie auch die Arterien angreifen. Herztodesfälle können durch Passivrauchen mehr als verdoppelt werden. Für die Krebserkrankungen durch Passivrauchen sind tabakspezifische Nitrosamine und andere Karzinogene (BaP, Naphthalin, Benzol, Arsen, Cadmium, ChromVI, etc.) verantwortlich, sowie hormonell wirksame Rauchbestandteile. Je nach genetischer Veranlagung entwickelt sich z.B. ein Brustkrebs durch Passivrauchen erst nach der Menopause oder schon davor. Ähnlich wie beim DDT ist die Passivrauchbelastung in jungen Jahren am gefährlichsten, wenn sich die Brustdrüse entwickelt und die Eltern im Haushalt rauchen. Im Nebenstromrauch sind auch Pestizide nachweisbar, die im Tabakanbau verwendet werden.

*Wieso wird die Luftqualität außen und innen mit zweierlei Maß gemessen? Dieses Problem besteht vor allem in Mitteleuropa und ist auf den Einfluss der Tabakindustrie zurückzuführen. Im Freien gelten oft strengere Grenzwerte. Rauchverbote im Freien gibt es aber in Europa meist nur in Schulen. Weltweit ist die Luftverunreinigung für jeden achten Todesfall verantwortlich, wobei jährlich 3,7 Millionen Sterbefälle auf das Konto der Außenluftverunreinigung gehen und 4,3 Millionen auf das der Innenluftverunreinigung. §1a und §3 des Luftreinhaltegesetzes wird leider nicht auf Tabak angewendet.

*Welche Partei engagiert sich für meine Gesundheitsinteressen? Wahlprogramme lassen sich in bezug auf Folgen für Gesundheit und Umwelt analysieren. Manche Parteien unterstützten nur Interessen der Industrie und gaben wider besseres Wissen an, Lüftung wäre ausreichend und sogar Kinder wären vor Passivrauchen geschützt. Parteien sollten Sie an ihren Taten beurteilen und nicht nur nach den Sonntagsreden. Prüfen Sie das Abstimmungsverhalten Ihrer Abgeordneten in Wien und Brüssel. Eine aktuelle Wahlempfehlung dürfen wir als überparteiliche Initiative nicht geben, aber wir raten Ihnen, eine Partei zu wählen, die sich ehrlich für Frieden, Gesundheits- Klima- und Umweltschutz engagiert und nicht egoistische, rückwärtsgewandte und nationalistische Bewegungen, keine Partei der rücksichtslosen Raucher und Raser (die Gesundheitsinteressen nur zum Wählerfang heuchelt), sondern eine Partei, die keine Schmiergelder der Tabak- und Waffenindustrie annahm und Korruption aufdecken hilft. (Die Pneumologen hatten z.B. eine Politikerin für ihre mutigen Anträge 1, 2, 3 zur "Botschafterin der Lungengesundheit" ernannt).

*Dürfen Politiker die öffentliche Meinung durch Werbung manipulieren, die sie mit Steuergeld bezahlen? -Nein, das sollten Sie dem Rechnungshof melden. Werbemanipulation ist nach dem Medientransparenzgesetz strafbar.

*Machen gewählte Volksvertreter die Gesetze in Österreich oder Wirtschaftskämmerer, Lobbyisten und Marionetten der Tabakindustrie? -Leider gibt es in Österreich keinen Aufdeckungsjournalismus wie in Deutschland oder England, aber dank der Grünen und einiger ehrlicher Mandatare anderer Parteien gibt es Bestrebungen zu mehr Transparenz (Parteienfinanzierung), die sich allerdings noch nicht auf Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer erstreckt.

*Warum kann man die Tabak- und Nikotindrogen nicht einfach verbieten? -Es gäbe wirksamere Strategien, das Geschäft mit der Nikotinsucht zu beenden, das Gesundheit und Umwelt zerstört. Der Verkauf dürfte jedenfalls nicht mehr durch profitorientierte Firmen und ausschließlich an registrierte Nikotinabhängige erfolgen. Kinder erhalten selbstverständlich keinen Bezugsschein. Wenn sie dann später als Jugendliche einen beantragen, müssten sie angeben, wer sie zum illegalen Konsum verführt hat. Die Verführung eines Minderjährigen zum Tabak/Nikotinkonsum wäre so zu bestrafen, wie der Drogenhandel. Gleichzeitig sollten Dealer ihren eigenen Bezugsschein verlieren. Aber nur Turkmenistan hat bisher den Zigarettenhandel verboten und in den U.S.A. konnte sich die Politik nicht einmal zur konsequenten Behandlung von Nikotin als Suchtgift entschließen. Der deutschsprachige Raum ist noch rückständiger und gewissenlose Aktionäre helfen bei der Ausbreitung der Epidemie in die dritte Welt. Trotzdem ist eine tabakfreie Welt heute keine Utopie mehr, sondern ein konkretes Ziel, wodurch die Zerstörung von Gesundheit und Natur beendet würde. Die Tabakindustrie tötet jeden zweiten Konsumenten ihrer Produkte und hinterlässt außerdem einen katastrophalen Fußabdruck in der Umwelt.

*Soll ich für die Raucher in meinem Betrieb ein Raucherzimmer einrichten oder eine Raucherkabine anschaffen? -Um das Geld sollten Sie lieber Betriebsseminare zur Raucherentwöhnung unterstützen. Nur wenn der Raucher ausstempeln und ins Freie gehen muss, wird ihm seine Sucht (und der Wunsch nach Entwöhnung) bewusst werden und er wird beginnen, sich für die angebotenen Raucherseminare im Betrieb zu interessieren. Nichtraucher brauchen dann nicht mehr mit dem Chef oder Kollegen in einen Raucherraum zu gehen, um in der Pause etwas zu besprechen, die Pause bekommt für alle wieder einen Erholungswert und niemand wird mehr gezwungen, Passivrauch einzuatmen, der ein Karzinogen der Klasse 1 ist. Statt eine teure Raucherkabine anzuschaffen, die im Umluftbetrieb den Nichtraucherbereich nur ungenügend schützt, sollten Sie lieber Nikotinersatz zu einem ermäßigten Preis zur Verfügung stellen. Wenn keine Betriebsvereinbarung zustande kommt, kann die Betriebsleitung ein Rauchverbot festsetzen, auch für das gesamte Betriebsgelände. Die meisten Raucher möchten aufhören und aufhörwillige Raucher wissen, dass ihnen Rauchverbote helfen. Fragen Sie die Betriebsärzte dieser rauchfreien Betriebe um Rat.

*Wo kann man rauchfrei leben? -Weltweit hat die Deglorifizierung und Denormalisierung des Rauchens begonnen und viele Länder schützen Nichtraucher bereits an öffentlichen Plätzen (z.B. Flughäfen, die weltweit rauchfrei werden) und an allen Arbeitsplätzen. Besonders fortschrittlich sind Australien, Neuseeland, Kalifornien, etc. Skandinavische Länder führten seit 2004 Rauchverbote in der Gastronomie ein. Die Krebsrate bei Kellnern ist zwar immer noch erhöht, sinkt aber bereits. Tabakkontrolle hat sich wirtschaftlich als vorteilhaft erwiesen, auch in der Gastronomie. Österreich hinkte bis 2019 der Entwicklung hinterher und zählte in der EU zu den Ländern mit den rücksichtslosesten Rauchern. Die Tabakindustrie blieb hier erfolgreich und wird von bestimmten Politikern und Medien unterstützt. Das relativ fortschrittlichste Bundesland war die Steiermark, die trotz Polemik von Trafikanten und Wirten für rauchfreie Lokale eintrat und ein Budget für die Tabakprävention bereit stellte und mehrere Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen als rauchfrei zertifizieren ließ. Das Universitätsklinikum Graz war das erste große, rauchfreie Krankenhaus mit Silberzertifizierung, gefolgt vom AKH Linz (jetzt Med Campus III des Kepler' Univ.klinikums). Silber erhielten auch LKH Salzburg, LKH Weiz, LKH Judenburg-Knittelfeld, Humanomed Zentrum Althofen und die Rehab-Zentren Aflenz, Bad Hofgastein, Bad Tatzmannsdorf, Graz, Großgmain, Gröbming, Hochegg, Saalfelden und St. Radegund. Das Klinikum am Kurpark Baden hat 2018, das Krankenhaus Maria Ebene 2019 und die Gesundheitseinrichtung Josefhof 2021 das Gold-Level erhalten, so wie schon 2013 das RZ Weyer, welches 2019 rezertifiziert wurde. Auf Bronzelevel sind weitere Spitäler zertifiziert. Das kleinere Irland hat mehr als doppelt soviele zertifizierte Spitäler und in Spanien und Taiwan gibt es viel mehr Goldzertifizierungen. Rauchfrei leben können Sie auch bei unseren Nachbarn Italien, Slowenien, Ungarn, Bayern, Teilen der Schweiz, aber auch in Skandinavien, Westeuropa und weltweit in allen Ländern, in denen die Gesundheitslobby stärker war als die Korruption durch die Tabakindustrie. Frankreich verzeichnete zunächst unter Chirac (1995-2007) durch Nichtraucherschutzgesetze Erfolge wie in England, doch führte der Einfluss der Tabakindustrie unter Sarkozy (2007-2012) vorübergehend wieder zur Förderung von Trafikanten, billigen Zigaretten, laxem Vollzug der Gesetze und einer Zunahme der Raucherquoten. Erst unter Hollande (2012-17) und Macron (ab 2017) besserte sich die Situation, wie u.a. die Abnahme täglicher Raucher unter 16-Jährigen zeigte.

*Wieso waren Klagen gegen die Tabakindustrie in USA erfolgreicher als in Europa? Weil die Haftung unterschiedlich geregelt ist.

*Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Tabakkontrolle? -In Deutschland und Österreich novellierungsbedürftig. Das TNRSG trat zum Teil 2016 in Kraft, aber 2017 ein Deregulierungsgesetz, das praktisch EU-Mindeststandards vorschreibt und die für Österreich bisher höheren Standards für Gesundheit und Umweltschutz verbietet, auf die wir seit unserem EU-Beitritt stolz waren. Das Produktsicherheitsgesetz wäre relevant, wurde aber bisher auf Tabakwaren nie angewendet. Das gleiche gilt für Passivrauchen, das nach § 83 StGB strafbar sein müsste ("Eine Körperverletzung begeht, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt"). Eltern und Fürsorger, die in Räumen oder im Auto bei Anwesenheit von Kindern rauchen, sollten laut § 92 StGB angezeigt und bestraft werden. 2003 wurde im Tabakgesetz die EU-Direktive umgesetzt, aber noch immer nicht die Intentionen von Minister Außerwinkler (BGBl. 431/95), sodaß z.B. der Nichtraucherschutz bis 2009 sanktions- und damit wirkungslos blieb. Am Arbeitsplatz konnten in §30 ASchG 159/01 Verbesserungen erzielt werden und ein Erlass untersagte das Rauchen in Arbeitsräumen, die gleichzeitig oder anschließend von einem Nichtraucher benutzt werden, doch wurden Kontrollen selten durchgeführt und Strafen noch seltener verhängt. Auch wurde das Gastgewerbe ausgenommen, wo sich bis 2009 nicht einmal Schwangere auf das Mutterschutzgesetz 130/2003 (§4, Abs.6) berufen konnten. Seit 2009 gab es endlich ein Beschäftigungsverbot und Wochengeld, das von der Krankenkasse bezahlt wurde, aber groteskerweise bis Juli 2010 noch nicht, wenn der Betrieb einen Umbau beantragt hatte. Mütter konnten sich mancherorts nicht auf §4, Abs.6 MSchG berufen, weil dort noch immer steht "soweit es die Art des Betriebes gestattet", wohl aber auf §13a, Abs.5 Tabakgesetz. In Trafiken sind weder Kinder noch schwangere Verkäuferinnen vor Tabakrauch geschützt. In §30 ASchG wurde 2017 endlich klargestellt, dass Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts- und Umkleideräume nicht als Raucherräume eingerichtet werden dürfen und dass Rauchverbot in allen Arbeitsräumen gilt, wo Nichtraucher beschäftigt werden. Die Gleichstellung für Bundesbedienstete fehlte noch bis 2020 und das Gastgewerbe wurde 2018 wieder ausgenommen und erst 2020 trat dort ein generelles Rauchverbot in Kraft. Jugendschutzgesetze der Länder verboten den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren und erst ab 2019 an Minderjährige (unter 18 Jahren), was durch fehlende Kontrollen der Trafiken und die Erlaubnis von Zigarettenautomaten ad absurdum geführt wird. Außerdem stieg die Begehrlichkeit durch das Erwachsenenprivileg. Leider erlaubten manche Schulen das Rauchen ab 16 auf dem Schulhof, was dadurch den Jüngeren erstrebenswert erschien. Eine Raucherlaubnis nach §9 (Abs.2) der Schulordnung war aber gar nicht möglich, weil Rauchen durch ein Bundesgesetz (BGBl. 431/95, §13.1) seit 1995 in Schulgebäuden und in der Novelle 2004 auch Lehrern untersagt wurde, auch wenn das nicht alle Lehrer akzeptierten. 2006 wurde der Schutz der Schüler und aller Nichtraucher im Schulbereich zufriedenstellend geregelt, nur leider mit einer Hintertür: Das Rauchverbot im Freien (Schulliegenschaft) konnte im Nicht-Pflichtschulbereich ab der 10. Schulstufe durch einen Beschluß des Schulgemeindeausschusses zurückgenommen werden. Erst 2018 trat ein Teil des TNRSG in Kraft, das alle Schulen samt dazugehöriger Freiflächen rauchfrei machte. In der Schulordnung wurde das Rauchverbot in Schulen, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen nur für Schüler festgelegt. In Krankenanstalten gilt laut Anstaltsordnung (§6/1e des KAKuG 35/2004) grundsätzlich Rauchverbot, das aber nach Landesgesetzgebung in besonders gekennzeichneten Raucherräumen aufgehoben werden kann. (In der Praxis wird das Rauchverbot "wegen mangelnder Sanktionsmöglichkeiten" meist nicht beachtet, wie z.B. im Wr. AKH. Tatsächlich fehlt Spitalsdirektoren für Sanktionen nur die Rückendeckung der Gesundheitslandesräte). Kaum bekannt ist, dass §13 (1) Tabakgesetz (TNRSG) das Rauchen in allgemein zugänglichen Räumen von Amtsgebäuden, und Betreuungsstellen für Kinder und Jugendliche, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen sowie Ausstellungen und Vorführungseinrichtungen schon seit 1995 verbot. Seit 2004 gilt dieses Verbot für alle Räume öffentlicher Orte. (Die Ausnahme nach §13 (2) für Raucherzimmer darf nach §13 (3) auf Schulen und Beaufsichtigungsstätten für Kinder und Jugendliche nicht mehr angewendet werden). Außerdem gilt auch in öffentlichen Gebäuden das ASchG 159/2001 bzw. das BBSG 131/2003. Trotzdem entstanden wirklich rauchfreie Betriebe bis 2015 nur auf Basis von Betriebsvereinbarungen. Denn die Polizei erklärte sich für Kontrollen unzuständig und die Arbeitsinspektion wurde erst 2018 in die Pflicht genommen und das nur zaghaft. Eine Umsetzung der WHO - Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (z.B. Artikel 8) ist in Österreich dringend erforderlich. Im Vergleich zu Südtirol und anderen fortschrittlichen Nachbarländern machte Österreich auch beim Arbeitnehmerschutzgesetz und den Tabakgesetznovellen 2004 , 2008 und 2015 immer noch beschämende Zugeständnisse an die Tabakkonzerne. Dagegen gab es in der EU und weltweit Fortschritte in der Tabakgesetzgebung, seit Pioniere wie Irland, Norwegen (2004) oder Italien (2005) den Weg vorzeigten. Sogar in Deutschland wurden bereits einige Landesgesetze dem Fortschritt angepasst, wenngleich noch vieles zu tun bleibt, inklusive der Stärkung der Rechte von Mietern und Vermietern. Unter den Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind Rauchverbote die effizientesten und helfen am Arbeitsplatz sowohl Nichtrauchern wie Rauchern. EU-weit wurde bisher nur die verbindliche Tabakprodukterichtlinie novelliert, die Verpackung und Inhaltsstoffe von Tabakwaren regelt, aber nicht den Schutz der Nichtraucher. Laut Beschluss des EU-Parlaments vom 24. 10. 2007 sind aber die Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen umfassenden Nichtraucherschutz zu realisieren, der Rauchverbote in allen Arbeitsräumen einschließlich der Gastronomie vorsieht. 2010 wurde ein Entschließungsantrag im EU-Parlament eingebracht, aber auf eine Direktive hoffte man bisher vergeblich. Schon 2009 drohte Gastwirten, die trotz Geldstrafen wiederholt gegen das nationale Tabakgesetz verstießen, der Gewerbeentzug. Der VwGH-Entscheid vom 21.9.2010 hat das Aufstellen von Aschenbecher im Nichtraucherbereich als nicht tolerierbares Signal verurteilt. Was der "Hauptraum" ist, klärte der UVS besser als die Kommentare des Gesundheitsministeriums zum Tabakgesetz. Aber die Anweisungen zur Beschleunigung der Strafverfahren waren nützlich und wurden 2013 vom UVS bestätigt. Ein Grundproblem des komplizierten Tabakgesetzes voller Ausnahmen und ohne Vollzugsbestimmungen war die Verlagerung zu den Gerichten: Mit finanzieller Unterstützung der Tabaklobby gingen Gesetzesbrecher bis zum VwGH, wo sie schließlich gewannen, während ein kleiner Amtsvorsteher die Prozesskosten scheute. Beispiellos war die Aufhebung eines VwGH-Entscheids durch das Parlament auf Wunsch der Wirtschaftskammer durch die SPÖVP und FPÖ. Die Novelle 2015 beschloss endlich ein Rauchverbot in allen Lokalen, wenn auch erst ab 2018 und mit halbherzigem Vollzug, aber das Gesetz wurde 2018 noch vor Inkrafttreten von FPÖVP gekippt und dieser Rückschritt als TNRSG 2018 beschlossen. Fortschrittlicher waren manche Hausordnungen wie z.B. die der Wiener Linien, die schon lange das Rauchen unter Strafe stellten und ab 1.10.2015 auch den Gebrauch von E-Zigaretten untersagten. Dank der EU traten Verwendungsverbote für Shisha, E-Zigaretten u. dgl. in Räumen mit Rauchverbot schließlich ab 20.5.2016 in Kraft und ebenso neue Verpackungsvorschriften. Teile des Gesetzesentwurfes und die Erläuterungen in Österreich ließen noch immer die Handschrift der Tabakhändler erkennen, weil sich seine Verfasser nicht an Art. 5.3 des WHO- Rahmenübereinkommens hielten. Das relativ schwache Tabakgesetz wird durch einen noch schwächeren Vollzug wenig wirksam. Ein Fortschritt war das am 1.11.2019 endlich in Kraft getretene Rauchverbot in der Gastronomie sowie die Ausweitung des Rauchverbots an Schulen auf Freiflächen (seit 1.5.2018 darf auf der gesamten Liegenschaft der Schule nur mehr der Schulwart in seiner Wohnung rauchen), und auf private PKWs beim Transport Minderjähriger (Organstrafverfügung von zumindest 50 Euro für eine Verwaltungsübertretung nach § 12 Abs. 4 TNRSG). Das aktuelle Tabakgesetz aus Sicht des Sozialministeriums. Zuständig für Kontrolle von Tabak- und verwandten Erzeugnissen ist die AGES. Wichtige OGH-Urteile seit 2016. Geräte für Tabakerhitzung wie IQOS sind in Österreich noch nicht vom Werbeverbot umfasst, aber eine Gesetzesnovelle ist in Vorbereitung, die unserer Verpflichtung nach FCTC und COP-8 Rechnung trägt. In Art. 2, Z 19 der europäischen Richtlinie (TPD-2) sind mit "Nikotin" auch die Nikotinalkaloide umfasst und es wird kein Bezug zu Tabak hergestellt. Auch im TNRSG sind daher sowohl Nikotin aus Tabak als auch synthetisch hergestelltes Nikotin mitumfasst. In der Praxis gibt es aber noch Defizite bei der Kontrolle von Tabak- und Nikotinprodukten in der EU.

*Darf für Raucherzimmer geworben werden? -Nein, das sollten Sie anzeigen, denn diese Werbung ist laut Tabakgesetz verboten.

*Wer hilft mir als Nichtraucher? -Wenn die oben genannten Gesetze nicht eingehalten werden, sollten Sie Anzeige erstatten. Als Bürgerinitiative finden Sie eher Gehör. Schreiben Sie an die Verantwortlichen und Leserbriefe an die Medien. Lassen Sie sich nicht mit Stehsätzen aus der Propaganda der Raucherlobby abspeisen: z.B. "Wir wollen ein vernünftiges Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern." Das funktioniert genauso gut wie das vernünftige Nebeneinander zwischen Rasern und Nichtrasern auf Autobahnen. Rauchfreiheit am Arbeitsplatz garantiert das Gesetz (siehe unten), in der Wohnung leider noch nicht, obwohl Tabakrauch nachweislich bis in die Nachbarwohnung vordringt. Aber auch hier hat ein Umdenken begonnen (Regelungen für Wohnungen und Mehrparteienhäuser, Ratschläge für Wohnungsmieter und Eigentümer, Gerichtsurteile in Deutschland, Hilfe für Untermieter in Deutschland durch NGOs). In Österreich hat der OGH erstmals das Rauchen auf dem eigenen Balkon zeitlich eingeschränkt, was mit der Belästigung eines Wohnungsnachbarn begründet wird. Die Gesundheitsgefährdung wurde in diesem Urteil nicht behandelt, aber bei Streit mit einem rauchenden Nachbarn bietet es eine erste Grundlage dafür, wie Nichtraucher als Opfer eine außergerichtliche Entscheidung suchen und erforderlichenfalls auch klagen können.

*Wer hilft mir gegen das gesetzwidrige Rauchen an meinem Arbeitsplatz? -Die AI. Ihre Beschwerde bleibt vertraulich. Auch anonymen Beschwerden muss nachgegangen werden. Falls der Arbeitsinspektor § 30 (1) ASchG ("Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, daß Nichtraucher vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist") falsch interpretiert, machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass dies grundsätzlich immer möglich ist und dass Sie der Arbeitgeber vor Passivrauchen schützen muss. Wenn der Inspektor Ihres Aufsichtsbezirkes Ihr Recht auf einen rauchfreien APlatz nicht durchsetzt, wenden Sie sich an den Ombudsmann Ing. Griebler, die AK oder an die EU. Arbeitnehmer müssen auch auf Gängen und in Stiegenhäusern vor Tabakrauch geschützt werden. Die Arbeiterkammer unterstützt Sie und auch die EU, nachdem RL 89/391/EWG an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Passivrauchen angepasst wurde. Die Arbeitnehmervertretung berichtete, dass sich nach der "weichen" Novellierung des Tabakgesetzes nur wenige Raucher erkundigten, wo Rauchen noch erlaubt sei (nur bei Abwesenheit von Nichtrauchern, geschlossener Tür und separater Belüftung). 75-80% der Anrufer beklagten dagegen, dass der Nichtraucherschutz zu lax gehandhabt werde. Das entspricht Ergebnissen einer Gallup-Umfrage, bei der sich 3 von 4 Österreichern und sogar die Mehrheit der Raucher die Beschränkung des Rauchens am Arbeitsplatz auf eigene Raucherzimmer wünschen. Laut ÖGB und AK werden Ausstiegshilfen besonders in Stressberufen und von Schichtarbeitern benötigt, wobei von Lehrern nach dem Gesetz und vom Krankenhauspersonal nach einer Betriebsvereinbarung verlangt werden kann, während der Arbeitszeit völlig auf das Rauchen zu verzichten. Betriebsärzte können Rauchern beim Ausstieg und Nichtrauchern beim Atemschutz helfen. Einen internationalen Überblick geben ILO und ENSP, mit Argumenten für rauchfreie Arbeitsplätze. Wie u.a. Irland, Italien, UK, Frankreich, Australien, Canada und die meisten Bundesstaaten der USA bewiesen, ist ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen kein Problem, gerechter und einfacher zu überwachen als Gesetze mit Ausnahmen. In Österreich hatten ein paar rauchende Betriebsräte durchgesetzt, dass §30 ASchG nur in Büros oder vergleichbaren Arbeitsräumen und nicht in Werkshallen galt, obwohl sich dort die Leute den ganzen Tag aufhalten mussten, doch die Regierung Kern erreichte, dass der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz seit 2018 für alle Arbeitsräume gilt (aber bis 2019 noch ohne Gasträume). In Sanitätsräumen und Umkleideräumen war das Rauchen jedenfalls verboten und bei Anwesenheit eines Nichtrauchers auch in Aufenthaltsräumen und Bereitschaftsräumen. In Arbeitsräumen mit Parteienverkehr (z.B. Friseur) ist das Rauchen nach dem Tabakgesetz verboten.

*Der Oberarzt raucht im Dienstzimmer, in dem ich die Arztbriefe schreibe. Muss ich mir das gefallen lassen? -Nein, das Arbeitsinspektorat muss Ihrer Anzeige nachgehen und Sie können verlangen, dass Sie anonym bleiben.

*Sind die Lüftungsraten ausreichend, die Kdolsky für den Nichtraucherschutz in Lokalen vorsah? Nein, sie lagen 2000-fach unter dem Wert, für den sich ein akzeptables Lungenkrebsrisiko errechnet. Auch das Herzinfarktrisiko für Passivraucher wird dadurch keinesfalls beseitigt, weil die Feinstaubkonzentration um ein Vielfaches höhere Werte erreicht als in der Außenluft zulässig. Besonders rasch kann diese Belastung mit Ultrafeinstaub für Männer mit Herzkreislauferkrankungen gefährlich werden. Noch 2½ Stunden nach dem Rauchen einer einzigen Zigarette (ohne gezielte Absaugung, aber bei geöffnetem Fenster) werden die Grenzwerte für Gifte und krebsfördernde Stoffe im Raum überschritten. Asthmaanfälle bei Nichtrauchern nehmen mit der Tabakrauchbelastung zu (im Serum und Harn gemessen als Kotinin bzw. NNAL). Während der Rauchpausen atmen Raucher eine Luft aus, in der die Kohlenmonoxid-Konzentration doppelt so hoch ist als in der Außenluft zulässig. Auch Nichtraucher in Ländern mit schlechten Tabakgesetzen atmen mehr Kohlenmonoxid aus. In der Raumluft sinkt zwar die Nikotinkonzentration schon 2 Stunden nach Beendigung des Rauchens auf die Hälfte, weil Nikotin an Wänden, Stoffen, etc. adsorbiert wird, von wo es allerdings über Tage wieder an die Atemluft abgegeben wird. Noch länger halten sich -auch nach dem Lüften- bestimmte krebsfördernde Stoffe (siehe EPA, Seite 149-154). Manche davon bilden sich aus dem an Oberflächen niedergeschlagenen Tabakrauch (Third Hand Smoke), sind dort langlebig und gefährden vor allem Kleinkinder. Arbeitsräume benötigen eine zugfreie Frischluftzufuhr von mindestens 50 m³ pro Person (Nichtraucher) und Stunde. Sitzen nur Raucher in einem Arbeitsraum, steigt der Frischluftbedarf auf mindestens 300 m³ pro Person und Stunde. Für den Nichtraucherschutz ist diese Luftzufuhr auch bei optimaler Strömungsrichtung unzureichend. Auch ausgedämpfte Zigarettenstummel geben noch Schadstoffe an die Raumluft ab. Zur Beseitigung des Gesundheitsrisikos durch Passivrauchen errechnen sich Luftwechselzahlen, die in der Praxis nicht erreichbar sind, schon gar nicht zugfrei, wobei die besten Klimaanlagen ein Rauchverbot nicht ersetzen können, wie in der Gastronomie. Der ausgeatmete Rauch ist nicht das Problem beim Nichtraucherschutz (besonders dann nicht, wenn der Raucher tief inhaliert und seine Lunge damit als Filter zur Verfügung stellt), aber die Quellstärke des Nebenstromrauches von der Zigarettenspitze ist viel zu hoch, um durch Lüftungs- oder Luftreinigungsgeräte eine akzeptable Luftqualität zu erzielen, solange in einem geschlossenen Raum Zigaretten verbrannt werden (gleich ob im Aschenbecher oder in der Hand). Erst nach Beendigung des Rauchens erzielt die Lüftung die gewünschte Wirkung. In Gasträumen besteht überdies ein hohes Gesundheitsrisiko im Raucherbereich für das Personal, wenn dort serviert wird. Die Mitnahme von Kindern in Raucherräume kommt einer Kindesmisshandlung gleich. Nur wenn eine dicht- und selbstschließende Tür die einzige Verbindung zum Raucherraum ist, der separat belüftet wird und einen Unterdruck von mindestens 5 Pa aufweist, genügt im benachbarten Nichtraucherraum ein stündlicher Luftwechsel von 72 m³ pro Verabreichungsplatz (entsprechend 20 l/sec und Person; in Italien werden pro Person mindestens 30 l/sec vorgeschrieben). Noch besser sind ausnahmslose Rauchverbote, durch die Experten weltweit eine Verbesserung der Lebensqualität fanden. Sogar das Rauchen vor der Tür des Lokals verschlechtert die Luftqualität im Lokal, wenn die Eingangstür offen steht.

*Hat Österreich 2019 endlich Rauchverbote wie Italien oder Irland bekommen? -Ja, das war die kostengünstigste und sofort wirksame Maßnahme gegen Koronarerkrankungen, sofern die Verbote auch kontrolliert werden. In Schottland nahmen die Herzinfarkte dadurch um 17% ab, was zu 67% auf Nichtraucher (Wegfall des Passivrauchens) zurückführbar war. In Irland, das schon 2004 das generelle Rauchverbot einführte, nahmen hospitalisierte Koronarerkrankungen über die Jahre bei Rauchern und Nichtrauchern ab. Erst nachdem Nordirland seine Gaststätten ebenfalls rauchfrei machte, kam es auch dort zu den erwünschten Verbesserungen. Eine rasche Abnahme der Spitalsaufnahmen wegen Koronarerkrankungen nach Rauchverboten beobachteten auch Entwicklungsländer wie Argentinien (minus 13%) oder Uruguay (minus 17%), während partielle Rauchverbote wie in Österreich keine Wirkung zeigten. Bis 2019 war die Regierung dafür verantwortlich, dass laufend Herzinfarkte, Krebs- und Lungenerkrankungen, Schlaganfälle, Asthma, COPD, usw. ausgelöst wurden, weil sie den unzureichenden Nichtraucherschutz im Tabakgesetz nicht verbesserte. Eine rauchfreie Gastronomie wurde in Bayern, Slowenien oder Südtirol schon lange geboten, während die Tabakindustrie österreichischen Wirten noch einredete, dass Geschäftsverluste drohen, wenn die Raucher im Freien sitzen müssen. Das Gegenteil wurde nicht nur in Italien seit 2005, sondern auch im kalten Norwegen seit 2004 nachgewiesen. Aber Politiker etlicher Bundesländer in Deutschland und Kantone in der Schweiz haben bis heute noch nicht erkannt, dass Passivrauch eine krankmachende Luftverschmutzung ist.

*Ist Lungenkrebs durch Passivrauch eine Berufskrankheit? -Ja, Lungenkrebs muss bei Nichtrauchern als Berufskrankheit gemeldet werden, wenn sie am Arbeitsplatz langjährig Tabakrauch ausgesetzt waren und er wird in Österreich nach der Generalklausel des ASVG und in Deutschland als BK-4116 entschädigt.

*Sind Raucherkabinen für den Nichtraucherschutz in Betrieben ausreichend? -Sie dürfen nicht in Büros und ähnlichen Arbeitsräumen aufgestellt werden, auch nicht in Umkleide- und Sanitätsräumen. In Räumen für kurzzeitigen Aufenthalt wie Pausenräumen werden sie von der Arbeitsinspektion gestattet, doch sollten sie geschlossen und separat belüftet sein. Nur wenn in ihnen gegenüber dem umgebenden Raum ein Unterdruck von mindestens 5 Pa aufrechterhalten wird, sind die Nichtraucher ausreichend geschützt. Umluftbetrieb ist für Karzinogene am Arbeitsplatz verboten. Deutschland hat Passivrauchen am Arbeitsplatz schon seit >30 Jahren als berufliche Ursache von Lungenkrebs anerkannt, aber nur in 3 Bundeländern legistische Konsequenzen gezogen.

*Ich bekam Lungenkrebs, obwohl ich nie geraucht habe: Ist das eine Erbkrankheit oder Folge des Passivrauchens als Kind? -Beides ist möglich. Der Samen für Ihren Lungenkrebs kann schon im Mutterleib oder durch Passivrauchen als Kind gelegt worden sein. Wahrscheinlich könnten schon 15% der Lungenkarzinome verhütet werden, wenn Ungeborene keinem Tabakrauch über ihre Mütter ausgesetzt wären.

*Darf im Theater geraucht werden? -Nein, weder im Zuschauer- oder Pausenraum noch auf der Bühne. Bei Darstellung einer Rauchszene müssen die Schauspieler Attrappen verwenden. Laut Volksanwaltschaft ist Werbung für das Rauchen auf öffentlichen Bühnen nicht im staatlichen Interesse und auch E-Zigaretten sind im Theater verboten.

*Wieso rauchen so viele Krankenpfleger? -Das liegt vor allem an den Schulen, die Krankenpfleger ausbilden. In Australien und Nordamerika gibt es viel weniger Raucher im Spitalspersonal.

*Wann dürfen wir uns "Rauchfreies Spital" nennen? -Ein "Self-Audit" sagt Ihnen, wie weit Sie fortgeschritten sind. Danach beantragen Sie die Zertifizierung.

*Kann meine chronische Sinusititis, vom Passivrauchen kommen? -Ja, das Risiko für eine chronische Nebenhöhlenentzündung ist z.B. beim Passivrauchen am Arbeitsplatz auf das 2,8-fache erhöht.

*Bin ich in einem Nichtraucherraum gefährdet, wenn die Tür zum Raucherraum häufig offen steht? -Ja, die Belastung mit Feinstaub und Ultrafeinstaub kann auch im Nebenraum gefährliche Werte erreichen. Für Tabakrauch gibt es keine Schwelle, unterhalb der er ungefährlich wäre. Das zeigten sowohl Experimente wie epidemiologische Studien zu Lungenkrebs, Herzinfarkt, etc. Schon nach einer halben Stunde Passivrauchen zeigen Vorgeschädigte eine Beeinträchtigung der Durchblutung ihrer Herzkranzgefäße und das Bronchialepithel zeigt eine mindestens 24 Stunden anhaltende Resistenzminderung gegen Virusinfekte.

*Mein Wirt klagte, das Rauchverbot vertrieb seine Gäste. -Das stimmte nur bei partiellen Rauchverboten wie in Österreich bis 2019, die in einem Teil der Lokale das Rauchen erlaubten. Diese Schmutzkonkurrenz führte in den Nichtraucherlokalen zu Umsatzverlusten. Dagegen konnten international durch Rauchverbote bisher nirgends Umsatzeinbußen nachgewiesen werden, sondern in manchen Ländern wie in Deutschland sogar Umsatzgewinne. Auch die Beschäftigung hat durch Rauchverbote nicht gelitten. In Bremen nahmen die Herzinfarkte mit dem Rauchverbot von 39 auf 29 pro Monat ab, und zwar bei Nichtrauchern (Passivrauchern). Die Ausnahme von Casinos vom Nichtraucherschutz führte dazu, dass es dort weiterhin zu Herzinfarkten durch Passivrauchen kam, bis auch dort das Rauchverbot eingeführt und umgesetzt wurde.

*Rauchverbote bezeichnen Raucher als Freiheitsberaubung, was soll ich antworten? Sie können Goethe zitieren, seinen Arzt Hufeland oder die von der WHO empfohlenen Maßnahmen und die Menschenrechte. Nicht die Aufklärung, sondern erst strenge Gesetze führten in Nordamerika, Westeuropa und Australien schließlich zum gesellschaftlichen Wandel und der Ächtung einer tödlichen Angewohnheit. Rauchverbote führen nachweislich zu einer Abnahme des Tabakkonsums, was dem Raucher nützt. Vor einer Diskussion sollten Sie sich Antworten auf die wiederkehrenden 8 Raucherargumente überlegen.

*Was kann ich tun, wenn mir jemand absichtlich Rauch ins Gesicht bläst? -Notwehr ist erlaubt und nicht strafbar.

*Ist die Nikotinsucht heilbar? -Sicher, aber nicht wie eine echte Krankheit. Vor allem ist sie verhütbar, indem Kinder und Jugendliche vor dem Marketing der Tabakindustrie geschützt werden. Denn nicht anzufangen ist viel leichter als aufzuhören. Auch mit Aussicht auf eine größere Belohnung scheinen Raucher Versuchungen (kleineren Belohnungen) schlechter widerstehen zu können.

*Ich soll eine Patenschaft für einen Raucher übernehmen: soll ich mich darauf einlassen? -"Liebevolle Patenschaft" können Sie für einen rauchenden Freund oder Verwandten übernehmen, um ihn von seiner Sucht zu befreien, nach dem Motto "schütze (rette) Deine Liebsten". Fast jeder Raucher lässt sich mit liebevoller Geduld zum Ausstieg aus der Nikotinsucht motivieren, besonders wenn Sie ihm die für ihn besonders zutreffenden Ratschläge immer wieder mit dem Argument nahebringen, dass Sie ihn nicht verlieren oder leiden sehen möchten. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Süchtige sich selbst etwas vormachen und auf Grund einer Veränderung im Gehirn nicht rational handeln, wenn es ums Rauchen geht. Das Rauchfrei-Telefon kann Sie unterstützen. Erfolge der Raucherberatung im Einzelfall können aber gesetzliche Maßnahmen nicht ersetzen, die Verführungen zum Rauchen verhindern. Denn das Tabakproblem ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftlich-politisches Versagen.

*Kann mein ungeborenes Kind auch durch andere Raucher geschädigt werden? - Ja. Passivrauchen der werdenden Mutter kann erbgutschädigend wirken, begünstigt die Entstehung von Missbildungen wie Hasenscharten und kann sogar zum Tod des Kindes beitragen oder führt im Zusammenwirken mit anderen Verschmutzungen der mütterlichen Atemluft zu Wachstumsstörungen des Fetus, die zu späteren Störungen der geistigen Entwicklung des Kindes und Lernschwierigkeiten führen können. Auch die Zigarette des Vaters schadet dem Kind schon im Mutterleib. Durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch in der Schwangerschaft können Sie Ihr Kind auch verlieren: Aborte treten um ca. 70% häufiger auf.

*Kann mein Kind durch Passivrauchen nikotinsüchtig werden? - Kinder rauchender Eltern werden später selbst häufiger zu Rauchern. Dabei scheint nicht nur Nachahmung, leichte Zugänglichkeit von Zigaretten, etc. eine Rolle zu spielen, sondern auch direkte Einflüsse des Nikotins auf die Hirnentwicklung, die schon im Mutterleib beginnen. Tierversuche zeigen, dass Nikotin, das man dem Muttertier zu trinken gibt, bei den Nachkommen zur Nikotinsucht führt.

*Welche Krebserkrankungen sind Folge des Passivrauchens? - Alle Formen von Lungenkrebs, besonders aber das aggressive kleinzellige Bronchuskarzinom. Neue Studien zeigen, dass Krebs durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch des Partners bzw. Arbeitskollegen nicht nur in der Lunge, sondern auch im Kehlkopf und Rachen, den Nebenhöhlen und in der Brustdrüse auftreten kann (wobei ein Teil der Frauen durch Erbfaktoren zusätzlich gefährdet ist). In Europa ließen sich viele Fälle von Brustkrebs vermeiden, wenn Frauen keinen Tabakrauch mehr einatmen müssten, entweder unfreiwillig als Passivraucher oder weil sie schon als Mädchen zur Nikotinsucht verführt wurden. Einige Studien fanden, dass sich das Brustkrebsrisiko vor der Menopause durch Passivrauchen verdoppelt, andere finden nach der Menopause ein 32% erhöhtes Brustkrebsrisiko als Folge jahrelangen Passivrauchens. Ältere Kohortenstudien haben das Passivrauchen von Kindern und Adoleszenten nicht entsprechend erfasst und zeigten daher eindeutige Risikoerhöhungen nur für das Aktivrauchen (wonach Brustkrebs um ca. 30% häufiger auftrat), aber z.B. eine sorgfältig durchgeführte Prospektivstudie weist für Frauen vor der Menopause ein 2,6-faches Brustkrebsrisiko durch Passivrauchen aus. Metastudien berechnen 65% Zunahme von Brustkrebs vor der Menopause, wobei der Zusammenhang mit dem Passivrauchen wahrscheinlich kausal ist. Insgesamt wurde in China aus 8 Studien eine Risikozunahme um 67% abgeleitet. Bei Frauen kann auch eine (chronisch-lymphatische) Leukämie und wahrscheinlich auch ein Harnblasenkarzinom durch Passivrauchen entstehen. Dagegen scheint das Cervix-Karzinom durch Passivrauchen nur gefördert zu werden, wenn sich die Frau auch zum Aktivrauchen verführen lässt. Schon das Rauchen des Vaters vor Zeugung eines Kindes kann bei diesem zur Leukämie führen und nicht nur das Rauchen der Mutter sondern auch das der Großmutter in der Schwangerschaft ist ein Risikofaktor für Krebs beim Kind durch DNA-Methylierungen. Eine ähnliche Weitergabe von Tabakschäden an der Erbsubstanz ist auch für Asthma-Gene nachgewiesen (Chromosom 22, APOBEC3B, reduzierte HDAC2). Passivrauchen als Kind ist ein Risikofaktor für Brust-, Pankreas- und Blasenkrebs als Erwachsener und scheint auch die akute myeloische Leukämie und andere bösartige  Erkrankungen wie z.B. Non-Hodkin Lymphome zu fördern. Auch für das Passivrauchen als Jugendlicher und Erwachsener wurde ein Zusammenhang mit Krebs des Kehlkopfes und der Bauchspeicheldrüse gefunden. Bei den häufigen Karzinomen des Dick- und Enddarmes wird ebenfalls ein Einfluss vermutet. Bei der Behandlung von Magenkrebs wurde überlegt, die Nikotinrezeptoren zu blockieren, weil Nikotin das Wachstum des Magenkarzinoms fördert. Im Tabakrauch wurden bereits 90 Stoffe nachgewiesen, von denen 21 sicher, 14 wahrscheinlich und die übrigen möglicherweise beim Menschen krebserzeugend sind. Dazu kommen noch kohlenstoffhaltige Nanopartikel, die bis in die Lungenbläschen eingeatmet werden und dort Fresszellen und andere Zellen der Immunabwehr schädigen, sodass Entzündungsprozesse chronisch werden und schließlich zu Emphysem oder Krebs führen.

*Ist Krebs durch unsere Gene bestimmt? -Gene, die mit einem erhöhten Risiko für bestimmte Krebsarten wie z.B. Brustkrebs zusammenhängen, können durch "epigenetische" Faktoren an- und abgeschaltet werden. Dazu gehört auch der Tabakrauch und das Nikotin. Selten kommt Lungenkrebs bei Niemalsrauchern vor und die in England beschriebene Zunahme dürfte weniger auf genetische Faktoren als auf die zunehmende Verheimlichung früheren Aktivrauchens zurückzuführen sein. In Ländern wie China spielt die Außenluftverunreinigung und das Passivrauchen bei Frauen die größte Rolle, aber auch andere Risikofaktoren wie Kochen und Heizen und vor allem bei Männern berufliche Expositionen können bei Niemalsrauchern zu Lungenkrebs führen.

*Ist Feinstaub oder Passivrauch gefährlicher? -Am gefährlichsten wird es, wenn beides zusammenkommt und Sie sowohl außen den Russ von Dieselfahrzeugen und Heizungen als auch innen Tabakrauch atmen. Sowohl verschmutzte Außenluft als auch Tabakrauch beschleunigen die Alterung. Aber gegen die Feinstaubbelastung durch KFZ gibt es Grenzwerte und Kennzeichnungspflichten, wobei die bis 2021 geltenden Richtwerte der WHO für PM2.5 erreichbar wären und vielerorts sogar die neuen Leitwerte. In Innenräumen ist dafür aber ein absolutes Verbot von Rauchwaren und E-Zigaretten erforderlich. Denn in Raucherlokalen war die Feinstaubbelastung (aus der Zigarette) um ein Vielfaches höher als außen an einer verkehrsreichen Straße. Die Empfindlichkeit gegenüber Verkehrsabgasen (NO2, PM10) steigt nach frühem Passivrauchen (im Mutterleib und als Kleinkind) signifikant und führt bei Kindern zu einem höheren Asthmarisiko. Sowohl Feinstaub aus der Stadtluft als auch das Passivrauchen steigern den Blutdruck. Experimentell ließen sich ähnliche Schäden an den Arterien durch Passivrauch und konzentrierte Stadtluft nachweisen (beim Passivrauch erreichten die Schäden schon bei 30% der Feinstaubmasse dasselbe Ausmaß). Schon bei Kindern leidet die Erweiterbarkeit der Arterien sowohl durch Passivrauchen wie durch den Feinstaub der Außenluft. Später sieht man eine Zunahme von Verkalkungen der Herzkranzgefäße, wobei das Calcium schon durch leichtes Passivrauchen um 54% zunimmt und durch starkes Passivrauchen um 93%. Auch Schlaganfälle nehmen sowohl durch Passivrauchen wie durch Dieselruß und andere Feinstäube zu. Feinstaubgetragene Kumulationsgifte wie Cadmium werden mit Tabakrauch eingeatmet und über die Nahrungskette aufgenommen. Ihre Ausscheidung im Harn nimmt mit Abnahme der Tabakrauchbelastung ab. Spitalsaufnahmen von Asthmapatienten nahmen sowohl nach Rauchverboten wie nach Verkehrsbeschränkungen ab.

*Ist "Passivrauchen" nicht ein verharmlosender Ausdruck? - Ja, er drückt zwar die Leideform aus, aber besser wäre "Zwangsberauchung", denn in Zusammenhang mit Tabak bezeichnet "rauchen" immer eine aktive und freiwillige Tätigkeit bzw. Unart. (Auch die Worte "Nichtraucher" und Nichtrauchen" sind unglücklich und wurden vielleicht von der Tabakindustrie in Umlauf gebracht, um die Nochnichtraucher als außenstehende Verweigerer darzustellen, obwohl das Nichtrauchen das normale Verhalten ist und der Raucher der Suchtkranke). Im Englischen versuchte man statt "passive smoking" auch die Begriffe "environmental tobacco smoke - ETS" und "second-hand smoke - SHS" einzuführen, doch wird der zuerst vom Deutschen Internisten Fritz Lickint geprägte Begriff "Passivrauchen" bis heute verwendet. Beschönigend ist auch der von der Tabakindustrie geprägte Begriff "starker Raucher", der in Wahrheit so schwach ist, dass er schwer suchtkrank wurde.

*Stimmt es, dass Tabakrauch radioaktiv ist? -Ja, Passivraucher können mit dem Nebenstromrauch auch beträchtliche Dosen von Polonium 210 einatmen, das ihre Lunge danach von innen bestrahlt.

*Sind elektronische Zigaretten für Nebenstehende gefährlich? -Ja, deshalb sind z.B. im Flugzeug nur Nikotinkaugummi oder andere (nach Arzneimittelgesetzen kontrollierte) Ersatzstoffe zugelassen, denn E-Zigaretten sind unter anderem eine Brand- und Explosionsgefahr. Die E-Zigaretten sind Nikotinverdampfer, die von der Tabakindustrie propagiert werden, um Rauch- und Werbeverbote für Zigaretten zu unterminieren, um Rauchern den Ausstieg zu erschweren und ihre Nikotinsucht aufrecht zu erhalten und und um neue Kunden zu gewinnen. Auch Nebenstehende atmen den Dampf mit Nikotin, Reizstoffen und Spuren von Karzinogenen ein, allerdings in geringerer Konzentration als beim Passivrauchen.

*Ich bin herzkrank und rauche nicht. Kann mir kurzes Passivrauchen schaden? -Ja, sogar bei Gesunden führt eine Stunde in einem Raucherzimmer zu einer mindestens 3 Stunden anhaltenden Beeinträchtigung von Herz-Kreislauffunktionen und Immunabwehr. Aber wenn Sie eine Erkrankung der Herzkranzgefäße haben, kann Sie schon kurzes Passivrauchen (wie beim Essen) gefährden. Wenn Sie keinen Infarkt riskieren möchten, sollten Sie nur rauchfreie Lokale besuchen und auch Nichtraucherzimmer meiden, die an ein Raucherzimmer anschließen. Rauchverbote führten zu einer raschen Abnahme der Herzinfarkte, vor allem bei Nichtrauchern. Auch andere spitalsbedürftige Krankheiten nahmen ab. Ebenfalls profitierten Raucher, die sich das Rauchen wegen der Verbote abgewöhnten. Eine internationale Studie in 33 Regionen fand umso stärkere Rückgänge der Spitalsaufnahmen je weniger Ausnahmen das gesetzliche Rauchverbot zuließ: Im Schnitt nahmen nach dem Rauchverbot hospitalisierte Herzinfarkte um 15% ab, Schlaganfälle um 16% und Lungenkrankheiten um 24%. Die Sterblichkeit an Herzinfarkt nahm in Europa durch die verbesserte Behandlung ab, aber seit 2005 stärker in Ländern, die auch in die Prävention investierten und den Schutz vor Passivrauchen verbesserten: Der Rückgang von 2000-2004 auf 2005-2009 betrug bei Frauen in Holland 34.0%, Slowenien 30.8%, Dänemark 28.4%, Großbritannien 27.4%, Italien 27.1%, Irland 24.5%, Deutschland 23.9%, Frankreich 21.4%, Spanien 20.5%, Finnland 19.8%, Portugal 19.6%, Malta 19.5%, Schweden 19.0% und in Österreich nur 17.9%. Das liegt nicht an einer schlechteren Therapie in Österreich, sondern an Versäumnissen bei der Prävention und besonders beim Nichtraucherschutz. Auch bei Männern nahm die Herzinfarktsterblichkeit in Österreich nur um 18.7% ab, während Holland, Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Portugal und Slowenien 25.0-32.7% erreichten und auch Irland und Schweden deutlich größere Rückgänge zeigten.

*Schadet Tabakrauch im Freien? -Im allgemeinen ist die Belastung im Freien nur kurz und dadurch kaum schädlich. Allerdings sind in Ihrem Harn auch Karzinogene aus der Zigarette nachweisbar, die neben Ihnen im Freien geraucht wird und Sie atmen beim Vorbeigehen an einem Raucher etwa 3-mal so viele Feinstaubpartikel ein wie beim Überqueren einer verkehrsreichen Straße. Besonders hoch ist Ihre Belastung, wenn Sie nahe bei Rauchern und in Windrichtung sitzen oder stehen, was Sie als Schwangere oder mit Kindern unbedingt vermeiden sollten. Im Eingangsbereich vor Büros, vor dem sich viele Raucher aufhalten, sollten Sie nicht lange verweilen, weil sie dort Nikotin und Karzinogene atmen, die in Ihrem Harn nachweisbar sind. Manche Länder haben Rauchverbote in Spitälern u.a. öffentlichen Gebäuden auch auf den Eingangsbereich ausgedehnt. Für Karzinogene gibt es keine Konzentrationen, unterhalb derer das Krebsrisiko nicht erhöht ist. Ähnliches gilt für das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub und Rauch und die hohen Nikotinbelastungen in der Außengastronomie zeigen, dass auch ein Rauchverbot in Gastgärten erforderlich wäre. In Mailand fand sich in einer Fußgängerzone mit vielen Cafes, in denen außen geraucht wurde, in den Abendstunden eine höhere Feinstaubbelastung als an einer verkehrsreichen Straße. Wenn Sie sich ständig nahe bei Rauchern aufhalten, wird ihre im Freien über den Tag eingeatmete Feinstaubkonzentration Grenzwerte überschreiten, was vor allem für Kellner zu einem Gesundheitsrisiko werden kann, besonders wenn sie in Gastgärten servieren müssen, die durch ein Dach und mehr als eine Wand halbgeschlossen sind. Auch wird der Rauch vom Gastgarten ins rauchfreie Lokal geweht und kann dort ziemlich hohe Konzentrationen erreichen. Auch in halboffenen Cafes waren nichtrauchende Kellner erhöhten Belastungen mit Feinstaub- und tabakspezifischen Karzinogenen ausgesetzt. Die passive Nikotinbelastung durch ein bis zwei Raucher ist im Gastgarten höher, wenn er überdacht und von 3 Wänden umschlossen ist. Bei mehr als 2 Rauchern hilft auch die bessere Belüftung durch das Weglassen von Wänden nicht mehr und Nichtraucher sind sogar auf Terrassen ohne Dach nikotinbelastet, wenn mehr als zwei rauchen. Rauchwolken sind jedenfalls auch im Freien gefährlich, wenn man sich dort länger aufhält. Halten Sie jedenfalls im Freien Abstand zu Rauchern, besonders wenn Sie sich dort länger aufhalten wie z.B. in Freibädern. Auch in überdachten Stationen (Bus, Bim) sollte das Rauchen verboten werden, weil es dort zu höheren Schadstoff- und Feinstaubbelastungen führt als der Autoverkehr. Das kann bei empfindlichen Personen auch bei Kurzzeitbelastung zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen. Deshalb müssen z.B. manche Asthmatiker im Regen auf einen Bus warten, wenn sie keinen Asthmaanfall durch den Tabakrauch im Wartehäuschen riskieren wollen. Rauchfreie Stadien, Parks und Strände finden auch deshalb mehrheitlich Zustimmung, weil sie der Denormalisierung des Rauchens dienen (kein schlechtes Beispiel für Kinder, keine Verführung zum Anzünden einer Zigarette für andere, weniger Stummel). Schon die Beschilderung von Parks als "Rauchfreie Zone" reduzierte die Zigarettenstummel signifikant. Kalifornien begründete sein Rauchverbot in Parks und auf Stränden vor allem mit den Giften in Zigarettenstummeln, untersagt hier aber auch E-Zigaretten, die eine Kontrolle unterminieren würden. In Toronto wurde im Umkreis von 9 Metern um alle Eingänge zu öffentlichen Gebäuden ein Rauchverbot im Freien erlassen. In Tokio darf nur in speziell ausgeschilderten Raucherecken auf der Straße geraucht werden. In den letzten Jahren haben zunehmend mehr Stadtverwaltungen Rauchverbote in begrenzten Freibereichen wie Kinderspielplätzen oder Parks erlassen, zum Schutz der Nichtraucher und wegen der Gefährdung von Kleinkindern durch Zigarettenstummel. Rauchfreie Gastgärten haben sich u.a. in Canada bewährt.

*Was kann ich gegen die Geruchsbelästigung durch Rauch aus der Nachbarwohnung tun? Eine Zigarette führt noch in einer Verdünnung von >3.000 m³ Frischluft zu Schleimhautreizungen und ihr Geruch wird noch in >19.000 m³ wahrgenommen. Wenn der Qualm vom unteren Balkon zu Ihnen zieht, sollten Sie den Nachbarn zuerst bitten, Rücksicht zu nehmen und woanders im Freien zu rauchen. (Für jede Zigarette in den Garten gehen zu müssen, wird ihm selbst helfen, mehr Bewegung zu machen, weniger zu rauchen und vielleicht ganz aufzuhören). Ist Ihr Nachbar uneinsichtig, bleibt nur die Möglichkeit einer Klage (§ 364 ABGB). Jede Zigarette benötigt ein Verdünnungsvolumen von mindestens 20.000 m³, damit sie keine Belästigung verursacht. Zwischen Wohnungen im selben Haus findet ein Luftaustausch statt und Rauch aus der Nachbarwohnung kann jedenfalls zu unzumutbaren Belästigungen führen. In den USA wurde das erkannt und ein Rauchverbot in Sozialwohnungen erlassen, da ein Drittel der Nichtraucherhaushalte durch Passivrauch aus anderen Wohnungen belastet war, z.T. auch durch Zigarettenrauch mit Cannabis. Das Landesgericht Hamburg hat 2012 wenigstens eine Mietzinsminderung von 5% für die Störung (7-23 Uhr) durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon zugestanden. Die Rechtslage in Österreich ist noch unklar. Aber Sie sollten nicht nur wegen Belästigung, sondern auch wegen Gefährdung klagen.

*Hat es einen Sinn, Süchtigen etwas zu verbieten? Ja, auch der Suchtkranke mit seinen Verdrängungsmechanismen akzeptiert schließlich Verbote, die ohne Ausnahmen und konsequent umgesetzt werden. In allen Ländern, die Rauchverbote ohne Ausnahmen einführten, stieg danach die Zustimmungsrate auch bei Rauchern an. Dagegen ändert Aufklärung ohne gesetzliche Verbote das Rauchverhalten der Bevölkerung nicht, insbesondere nicht in den bildungsfernen Schichten, die sich ohne gesetzliche und fiskalische Maßnahmen auch kaum zum Rauchstopp motivieren lassen.

*Darf man das Rauchen im Gefängnis verbieten? Man muss es verbieten, um Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen, aber auch Raucher werden gesünder und sogar die Insassen von Einzelzellen profitieren von Rauchverboten. In Neuseeland und anderen Ländern wurde das Rauchverbot auch wegen der Brandgefahr eingeführt und Zünder werden konfisziert. In Deutschland stellte ein Gerichtsurteil fest, dass der Nichtraucherschutz auch hinter Gittern gilt.

*Können höhere Zigarettenpreise das Rauchen reduzieren? Höhere Tabaksteuern und -preise (mit gleichzeitiger Schmuggelbekämpfung) können das Rauchen bei Kindern, Jugendlichen sowie bildungsfernen Bevölkerungsschichten reduzieren, aber nicht in der Gesamtbevölkerung, wenn sie nicht mit anderen Maßnahmen kombiniert werden, insbesondere Rauchverboten an allen Arbeitsplätzen und in öffentlich zugänglichen Räumen, verbunden mit einem breitgefächerten Anbot von Entwöhnungshilfen. Hohe Zigarettenpreise helfen, doch sollte ein Teil der Tabaksteuereinnahmen in die Tabakprävention und Rauchertherapie fließen. Denn Raucher aus niedrigen sozialen Schichten, die bis zu 24% ihres Einkommens für Zigaretten ausgeben, schaffen den Ausstieg oft nicht ohne Therapie.

*Die Tabakindustrie tut doch auch Gutes? -Ja, aber nur für das Marketing. Auch die Mafia war schon karitativ tätig. Nachdem die Tabakindustrie viele Menschen blind gemacht hat (Netzhautschäden durch Tabakrauch), kann sie sich durch eine Spende an ein Blindeninstitut nicht reinwaschen, da sie ja weiterhin Menschen zum Rauchen verführt und so u.a. auch weitere Erblindungen verursacht.

*Hätte es nicht genügt, das Rauchen in Speiselokalen zu verbieten? -Nein, denn dann stünden die Kellner dort weiter im Rauch, ebenso die von Gästen mitgenommenen Kinder, die später als Jugendliche in solchen Lokalen zu ihrer ersten Zigarette verführt werden. Patienten mit chronischen Lungen- und Herzkrankheiten wären diskriminiert, weil sie solche Lokale nicht besuchen könnten, ohne sich der akuten Gefahr eines Rückfalls auszusetzen. Nur in Ländern und Städten, wo alle Lokale rauchfrei wurden, fand sich in der Folge ein Rückgang von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Asthma, Bronchitis und COPD bei der Bevölkerung, und das schon nach einem Jahr und in einem Ausmaß, wie es keine andere Maßnahme erreicht hätte. Nur ein ausnahmsloses Rauchverbot beseitigt die Wettbewerbsverzerrung und ist leicht und billig zu überwachen. Auch bei Firmentreffen, Besprechungen, etc. in einem Lokal ohne Speisen sollte kein Nichtraucher gezwungen sein, giftige und krebsfördernde Stoffe zu atmen.

*Wieso mussten Nichtraucher in Tirol häufiger passivrauchen als im Burgenland? -Vermutlich verschiedene Berichterstattung und Politik.

* Was könnte die Raucherquote in der Bevölkerung senken? - Sowohl für Österreich wie international sind legislative Maßnahmen (vor allem Rauchverbote, rauchfreie Arbeitsplätze, Werbeverbote, etc.) vordringlich, gefolgt von fiskalischen (Steuererhöhung) und edukativen. Die WHO gibt mit MPOWER Anleitungen. Länder wie Australien oder die USA zeigten den Weg. Die von uns (z.B. AtemwLungenkrkht 28, 4, 2002, 167-172) als prioritär genannten Maßnahmen (Tabaksteuererhöhung, aus der u.a. verbesserte Konsumenteninformation und Hilfe beim Ausstieg finanzierbar wären, Rauchverbote an Arbeitsplätzen und in Öffentlichen Gebäuden sowie umfassende Tabakwerbeverbote) wurden von der Weltbank als die kostengünstigsten Interventionen bezeichnet. Seit 2004 wurden auch in Europa die nötigen Gesetze geschaffen; zuerst in Irland und Norwegen, dann in U.K., Italien, Frankreich, etc. Eine Studie in 18 EU-Ländern bestätigte, dass hohe Tabaksteuern und strenge Tabakgesetze mit Werbeverboten und Nichtraucherschutz (Tabakkontroll-Score) mit höheren Aufhörraten einhergehen, sogar bei niedrigem Bildungsgrad. Rauchfreie Betriebe erleichtern den Ausstieg und bewirken, dass die übrigen Raucher im Schnitt weniger rauchen. In Ländern mit rauchfreien Arbeitsplätzen werden pro Kopf und Tag durchschnittlich drei Zigaretten weniger geraucht. Auch eine rauchfreie Wohnung (z.B. dem Partner zuliebe) und ein rauchfreies Auto erleichtern dem Raucher den Ausstieg aus der Nikotinsucht. Die Tabakepidemie lässt sich dagegen nicht dadurch eindämmen, dass man in der Bevölkerung andere Nikotinprodukte verteilt, die fälschlich als "Nikotinersatz" bezeichnet werden, sondern durch andere Maßnahmen. Die Reduktion des Anbots muss beim Tabakanbau beginnen: Die Umstellung auf Nahrungsproduktion kann das Einkommen von Tabakbauern erhöhen und ihre Gesundheit verbessern. (Ein Durchschnittsraucher vernichtet alle drei Monate einen Tropenbaum. Die im Tabakanbau eingesetzten Pestizide vergiften Böden, Grundwasser, Flüsse und Seen und selbst aus Zigarettenstummeln gelangen noch Gifte in die Nahrungskette). Auch in Entwicklungsländern sinkt die Raucherquote mit dem Bildungsgrad, aber Geschlecht und Einkommen haben oft andere Einflüsse als in Industriestaaten. Jedenfalls unterminiert Tabak die Bemühungen der Entwicklungshilfe. Prüfen Sie Ihre Portfolios und trennen Sie sich von Geldanlagen, an denen die Tabakindustrie verdient.

*Sollten Raucher nicht höhere Versicherungsprämien zahlen? -Ja, aus Sicht der Versicherungen wegen ihres höheren Gesundheits- und Sterberisikos. Nachgewiesen ist die rasche Abnahme der staatlichen Gesundheitskosten nach Senkung der Raucherquote. Doch ist umstritten, ob höhere Versicherungsprämien die Raucherraten senken. Besser ist jedenfalls, die Zigaretten durch hohe Tabaksteuern teuer zu machen und den Raucher für einen Ausstiegsversuch zu gewinnen. Dazu muss er sich auch ohne finanzielles Risiko als Raucher deklarieren dürfen.

*Wer finanziert die Tabakprävention? - In manchen Ländern werden namhafte Summen aus der Tabaksteuer dafür verwendet (Schweiz: 2,6 Rappen, Kalifornien 5 Cent pro Packung). Da die Inflation die nachweisbaren Erfolge dieser Investitionen erodiert, werden in Kalifornien 20 Cent pro Packung für Tabakkontrolle gefordert, um die Raucherrate auf 10% zu senken. In den U.S.A. wurde diskutiert, ob der Erfolg dieser Finanzierung (z.B. 40% Reduktion der Raucher unter Pflichtschülern seit 1997) mit 5 oder 10% der Tabaksteuereinnahmen aufrechtzuerhalten ist. In Österreich wurde dafür nicht einmal ein Promille zweckgewidmet. Unsere Regierungen vertrauten auf "Vorsorgeprogramme", die von der Tabakindustrie beeinflusst und daher kontraproduktiv oder im günstigsten Fall unwirksam waren. Dabei sind auch die wirtschaftlichen Schäden durch Rauchen und Passivrauchen enorm. Für die Schweiz wurde die Kostenersparnis durch Rauchverbote berechnet. Für Deutschland liegen Daten von 2006, 2009 und 2013 vor.

*Müssen Kranke vom Rauchverbot ausgenommen werden? -Nein, aber ein Psychotherapeut kann entscheiden, dass ein Klient bei ihm rauchen darf, oder das Pflegepersonal kann einem unheilbar Kranken im Raucherzimmer einer Palliativstation zu rauchen gestatten. Dazu braucht es keine Ausnahmen im Tabakgesetz.

*Wieviele Raucher gibt es in Europa? Selbst kleine Länder erheben das jährlich (z.B. Island), Österreich nur einmal in 7 Jahren. 2006/7 wurden 23,2% tgl. Raucher gezählt (27,3% der Männer und 19,4% der Frauen über 15 Jahre). Die EU befragt kleinere Stichproben, auch zu Einstellungen zum Rauchen.

*Warum lassen sich Raucher nicht helfen? Manche wollen sich ihre Schwäche nicht eingestehen und flüchten lieber zu den von der Tabakindustrie angebotenen Argumenten ("Genuss, Freiheit", usw.), um zu verdrängen, dass sie abhängig sind.

*Ist die Verschmutzung der Stadtluft durch Auto- und Industrieabgase oder Tabakrauch gefährlicher? - Beides führt zu Krankheit und Tod, Aktivrauchen in wesentlich größerem Ausmaß. Aber das Rauchen dominiert nicht so, dass die Auswirkung der allgemeinen Luftverschmutzung auf Raucher nicht nachweisbar wäre. Neue Studien zeigen im Gegenteil überadditive Effekte von Rauchen und atmosphärischer Feinstaubbelastung. Die Doppelbelastung schädigt vor allem das Herz. Die Feinstaubbelastung durch Passivrauchen kann in Innenräumen die eines Dieselmotors übertreffen, aber auch dabei gilt: beides zusammen ist besonders gefährlich. Auf Konto der Außenluftverunreinigung entfallen in Österreich jährlich ca. 1000 vorzeitige Todesfälle und mindestens ebensoviele sterben jährlich an Folgen der Innenraumverunreinigung durch Tabakrauch. Sogar von Zigarettenstummeln gehen noch Gefahren aus, besonders für Kleinkinder, aber auch, wenn sie von Fahrzeugen fein zerrieben in den Luftstaub und die Atemluft gelangen.

*Krebs durch schlechte Erbanlage und nicht durch schlechte Luft? - Der Tabakgigant BAT zahlte Millionen an Universitäten, um diese Hypothese zu stützen, aber bezahlte Forscher und einseitige Berichte konnten die wahren Zusammenhänge nicht vernebeln. Ohne Tabakrauch bleiben auch Menschen mit genetischer Belastung länger gesund. Ihr Geld ist in einem Entwöhnungskurs besser investiert als in einem Gentest. (Auch die Forschung über das p53-Tumorsuppressor-Gen wurde von der Tabakindustrie beeinflusst).

*Steht mir als Kellnerin nicht der Nichtraucherschutz wie anderen Arbeitnehmerinnen zu? - Gesundheitsgefährdungen durch Passivrauchen sind für Angestellte im Gastgewerbe eindeutig nachgewiesen. Vor Einführung der rauchfreien Gastronomie starb in England jede Woche ein Kellner an den Folgen des Passivrauchens. Für das Personal in Bars wurde berechnet, wieviele vorzeitige Todesfälle durch ein Rauchverbot verhindert werden. KellnerInnen mit Asthma oder Herzkrankheiten sind sogar akut gefährdet. Gesunde können im Laufe der Jahre krank werden. An Arbeitstagen scheiden nichtrauchende Angestellte im Gastgewerbe bis zu 25-Mal mehr Nikotin im Harn aus als an ihren freien Tagen und bis zu 4,5-Mal mehr tabakspezifische Karzinogene. Im Harn nichtrauchender Kellner nimmt das potenteste Lungenkarzinogen des Tabakrauches um 6% pro Stunde zu, während sie ihren Dienst versehen. Sogar an arbeitsfreien Tagen lässt sich bei diesen Arbeitnehmern, die unfreiwillig Tabakrauch einatmen müssen, noch immer eine erhöhte Ausscheidung von krebsfördernden Nitrosaminen im Harn nachweisen. In dieser Atmosphäre entwickelt sich ein erhöhtes Risiko für Lungen- und Brustkrebs, Rachen- und Kehlkopfkrebs (besonders in Kombination mit Alkohol), Herzkreislauferkrankungen und vorzeitigen Tod. Schon im Verlauf einer Arbeitsschicht lässt sich ein signifikanter Abfall der Lungenfunktion durch Passivrauchen beobachten, was sich nach Einführung eines Rauchverbotes signifikant bessert. Ebenso verschwindet nach einem Rauchverbot Nikotin aus Ihrer Atemluft und Nikotinabbauprodukte aus Ihrem Blut und Speichel und auch die tabakspezifischen Karzinogene aus Ihrem Harn; Ihr Herzrhythmus normalisiert sich und die Steifigkeit ihrer Arterien nimmt ab. Auch wenn Sie selbst gesund bleiben, kann Ihnen ein Kinderwunsch durch Passivrauchen versagt bleiben. Husten und Atembeschwerden nehmen nach Rauchverboten ab, unabhängig von der Einstellung zum Rauchverbot. Die WHO bestätigt Ihr Recht auf rauchfreie Luft. Leider waren KellnerInnen in Österreich noch bis 2019 ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse und mussten ihr Recht auf saubere Atemluft erst erkämpfen. Nur bei Schwangerschaft mussten Sie freigestellt werden und bekamen Wochengeld. Seit 2009 hatten sie das Recht zu kündigen und so lange Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, bis das AMS einen rauchfreien Arbeitsplatz vermittelt. Angestellte im Gastgewerbe, die Lungenkrebs bekommen, obwohl sie selbst nicht geraucht haben, müssen der Unfallversicherung als Berufskrankheit gemeldet werden (ASVG § 177 Abs.2). Das Lungenkrebsrisiko verdoppelt sich beim Servieren in einem Raucherlokal in ca. 8 Jahren und kann sich in 40 Dienstjahren verzehnfachen. Ein Fall einer COPD-Erkrankung bei einer Kellnerin, die nur passiv geraucht hat, wurde von der AUVA als Berufskrankheit anerkannt. Wenn Sie von Ihrer Gewerkschaft und Ihrer Kammer schlecht vertreten werden und kein Gehör finden, gehen Sie an die Öffentlichkeit. Noch gibt es freie Journalisten, die sich nicht von der Wirtschaftskammer einschüchtern lassen.

*Lassen sich Rauchverbote überhaupt kontrollieren? -Selbstverständlich! Bei ihrer Einführung sind mehr Kontrollen nötig, gleich ob durch Polizisten wie in Italien oder Inspektoren wie in Holland, wichtig ist, dass erforderlichenfalls auch gestraft wird. Würden auch in Innenräumen (in denen wir uns ja meist aufhalten) die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub kontrolliert, müsste der Raucher als Verursacher ihrer Überschreitung sofort bestraft werden. Mit dem Rauchverbot in Italien sank die Feinstaubbelastung in der Gastronomie und in der Allgemeinbevölkerung nahmen die Herzinfarkte ab: z.B. in Rom bei 35-64-Jährigen um 11% und bei 65-74-Jährigen um 8% (wobei die Infarkte auf Konto der Feinstaubbelastung durch Autoabgase, etc. schon abgezogen sind). Positive Auswirkungen von Rauchverboten zeigte auch eine Metaanalyse von 50 Studien und die Abnahme von Kotinin im Speichel der Bevölkerung.

*Viele Wirte und Kellner sind doch Raucher? -Zum Teil ist das dadurch zu erklären, dass gesundheitsbewusste Nichtraucher diesen Beruf seltener wählten oder ihn wechselten, um nicht mehr belästigt und gefährdet zu werden. Eine wichtige Rolle spielte aber auch die Verführung der Kellnerlehrlinge. Möglicherweise wurde auch schon bei Kindern des rauchenden Wirtes durch das ständige Passivrauchen eine spätere Nikotinsucht gebahnt. Dass der Kellnerberuf das höchste Krebsrisiko mit sich bringt, hängt sowohl mit dem ständigen Passivrauchen als auch mit der Verführung zum Aktivrauchen und zum Alkohol zusammen.

*Wieso sind Raucher so rücksichtslos? -Rücksichtslose Menschen gibt es sowohl unter Rauchern wie unter Nichtrauchern. Gefährlich werden sie erst mit einer Waffe, gleich ob das ein Auto gegen Fußgänger ist oder eine Zigarette, die Gifte verteilt oder Häuser in Brand setzt. 2005 gaben noch erschreckend viele Raucher in Österreich an, in der Wohnung zu rauchen und selbst im kleinen Luftraum ihres Autos auf Nichtraucher keine Rücksicht zu nehmen, nicht einmal auf Kinder. Kinderärzte sollten nicht nur die Eltern sondern auch die Kinder fragen, ob zu Hause oder im Auto geraucht wird. Unsere Aufklärung über mögliche Folgen scheint aber inzwischen dank einiger Medien viele erreicht zu haben, sodass österreichische Raucher im Schnitt heute nicht mehr so rückständig sind, leider aber noch einzelne Politiker.

*Mein Freund raucht nicht in meiner Gegenwart, aber sein Atem riecht nach Rauch. Ist das schädlich? -Die Konzentration an Kohlenmonoxid, die ein Raucher ausatmet, ist im Schnitt doppelt so hoch, wie die höchste in der Außenluft zulässige Konzentration. Auch andere Gifte werden in den Rauchpausen ausgeatmet und durch Haare und Kleidung des Rauchers an seine Umwelt abgegeben. Je länger Ihr Freund nicht geraucht hat, desto weniger Gifte atmet er aus. Er gefährdet sich aber vor allem selbst und Ihnen wird sein Kuss wahrscheinlich weniger schmecken. Das sollten Sie ihm liebevoll sagen. Die "braune Aura" erklärt, warum rauchende Händler oder Vertreter weniger verkaufen, Tabak-Kinder weniger Freunde haben und rauchende Jugendliche bei Bewerbungsgesprächen häufiger durchrasseln: ihre Kleidung, Bewerbungsunterlagen, Häuser, Läden, Autos, etc. stinken nach Tabakrauch.

*Kann ich durch die Zigaretten meines Wohnungsnachbarn krank werden? - Wenn Sie den Rauch nicht riechen, sind Sie im allgemeinen auch nicht gefährdet. Eine gesunde Nase (nicht die eines Rauchers) ist ein empfindlicher Sensor. Eine Geruchsbelästigung verschwindet erst ab einem Verdünnungsvolumen von ca. 20.000 m³ pro Zigarette. Allerdings gibt es Gewöhnung an den Geruch, während die Gefährdung bestehen bleibt. Chronische Gesundheitsgefährdungen gibt es auch unterhalb der Riechschwelle. Außerdem ist die Tabakindustrie dazu übergegangen, ihre Produkte zu parfumieren. Für eine Kontamination von Nichtraucherwohnungen durch benachbarte Raucherwohnungen gibt es Nachweise. Dabei zeigte sich, dass Nikotin stärker mit Oberflächen reagiert und daher nicht so stark in Nachbarwohnungen vordringt wie andere Schadstoffe aus der Zigarette. Besonders rasch reagieren Asthma- und Herzkranke auf Passivrauch, aber auch die Auslösung eines Hirnschlags oder eines epileptischen Anfalls sind bei bestimmten Vorschädigungen möglich.

*Mein Freund raucht nur auf dem Balkon. Bin ich dadurch auch gefährdet? -Nicht wenn er die Balkontür geschlossen hält und Sie nicht gleich nach seinem Zigarettenkonsum küsst. Besonders Empfindliche (z.B. Asthmakinder) können aber auch auf die Giftstoffe reagieren, die ein Raucher ausatmet und mit Kleidern und Haaren in die Wohnung einschleppt. Kleinkinder sollten nicht in Räumen spielen, in denen vorher geraucht wurde. Lüften allein genügt nicht, weil sich krebsfördernde Stoffe aus Giften, die der Raucher hinterließ, erst langsam bilden und später vom Kind über Mund, Haut und Atmung aufgenommen werden.

*Wie kann ich meinen Partner dazu bringen, dass er nicht in der Wohnung raucht? Sagen Sie ihm, dass seine "Abgase" 10-Mal gefährlicher sind als die eines in der Wohnung laufenden Dieselmotors. Erst die Trennung des Rauchens von den dabei gewohnheitsmäßig verrichteten Tätigkeiten (Kaffee trinken, Zeitung lesen, Telephonieren, etc.) schafft die Voraussetzungen, dass sich Ihr Partner selbst von der Zigarette befreit. Nach einer Zeit, in der er -mit Rücksicht auf Ihre Gesundheit- nur mehr im Freien raucht, wird er sich fragen, ob er es überhaupt nötig hat, bei schlechtem Wetter ins Freie zu gehen, um zu rauchen. Wenn er aber nach wie vor nicht aufhören und auch nicht im Freien rauchen will, müssen Sie ihm einen Schutzhelm empfehlen, um wenigstens selbst gesund zu bleiben. Gottseidank gehen jetzt auch schon Wohnträger dazu über, ihre Eigentumswohnungen nur mehr an Nichtraucher zu verkaufen (z.B. office@schubert-bau.at in Wien 22).

*Bei Umweltverschmutzung sollte doch der Verursacher zahlen? - Jeder 2. Raucher zahlt letztlich mit seinem Leben. Rauch, Asche und Zigarettenstummel sind allerdings auch für andere ein Problem und der Beitrag der Tabakzigaretten zu Klima- und Umweltschäden ist groß. Bei einem Pfand auf Zigarettenstummel würden Raucher nachdenken, bevor sie ihre giftigen Suchtreste wegwerfen, Sandler würden nicht nur Abfalleimer absuchen, sondern auch Kippen sammeln. Das Geld liegt ja auf der Straße. Die Trafiken und andere Drogenverkaufsstellen bekämen ihren giftigen Dreck zurück und würden vielleicht überlegen, Zigaretten aus ihrem Verkaufssortiment zu nehmen. Durch ein Pfand würde das Rauchen teurer, was besonders Jugendlichen und Einkommensschwachen hilft, mit dem Rauchen aufzuhören. Ausnahmen von Rauchverboten schaden übrigens den Ärmsten am meisten. Passivrauchen schadet Bevölkerung und Wirtschaft. In den USA wird deshalb überlegt, der Tabakindustrie eine schrittweise Reduktion ihrer Kunden (vergleichbar der schrittweisen Reduktion der Luftverschmutzung) vorzuschreiben, um schließlich Nikotin alls illegale Droge verbieten zu können. Oraltabak scheint durch das Spucken ein Hygieneproblem zu sein und E-Zigaretten durch die Nachfüllungen, Batterien, Heizdrähte und Elektronik.

*Welche Karzinogene sind im Passivrauch? -Eine Unzahl, von Nitrosaminen über Polyaromaten (Teerstoffe) bis zu radioaktiven Schwermetallen. Viele davon sind bei Einatmung gefährlicher als bei Zufuhr der gleichen Dosis mit der Nahrung. So findet man z.B. bei Rauchern und Passivrauchern höhere Dosen von Acrylamid, die an die Erbsubstanz gebunden ist. Viele dieser Stoffe sind genotoxisch, andere wirken als Promotoren (z.B. Schwermetalle bei Brustkrebs).

*Wie hoch ist die Schadstoffbelastung durch Raucher? -Österreich zeigte von 7 EU-Ländern die höchste Belastung der Luft. In unseren Bars und Diskos waren die Feinstaubbelastungen so hoch, dass eigentlich Schutzmasken erforderlich gewesen wären. Die Schadstoffbelastung im Blut von Kindern und erwachsenen Passivrauchern wurde leider in Österreich nie gemessen, aber sie dürfte noch hoch sein. Dagegen haben die Rauchverbote in den USA bereits zu einer Abnahme geführt. In Flughäfen mit Rauchverbot betrug die mittlere Feinstaubbelastung nur 8 µg/m³, in Raucherbereichen 189 µg/m³ und in angrenzenden Nichtraucherbereichen 44 µg/m³; die Raucherkabinen sind also nicht dicht. In Irischen Pubs führte das Rauchverbot zu einer Abnahme von PM2.5 um 75-96%. Gleichzeitig nahm das Passivrauchen zu Hause ab. In New York fand sich bei Zufallsstichproben von Nichtrauchern eine Abnahme von Kotinin im Speichel um 47,4% (von 78 ng/L vor dem Verbot 2003 auf 41 ng/L im Jahr 2004). Raucher hinterlassen auf Oberflächen und im Hausstaub von Räumen ihre Schadstoffe, die z.T. nach Monaten noch nachweisbar sind.

*Atmet der Raucher nach dem Rauchen noch Schadstoffe aus? -Ja. Er sollte deshalb wenigstens 2 Minuten nach der letzten Zigarette warten, bevor er einen Nichtraucherraum betritt. Als 5 Raucher ohne zu warten, nacheinander einen 33 m³ großen Raum betraten, stieg die Raumluftkonzentration von 22.283 Staubpartikel pro Liter auf 341.956 Staubpartikel pro Liter.

*Dürfen Mitglieder Ihres Vereines rauchen? -Ja, wenn sie niemand passiv mitrauchen lassen und in der Öffentlichkeit kein schlechtes Beispiel geben.

*Wieso ist Prof. Kunze nicht mehr in Ihrem Vorstand? -Das Institut für Sozialmedizin (Vorstand: Prof. Dr. Anita Rieder) ist Gründungsmitglied und nach wie vor in unserem Wissenschaftlichen Beirat vertreten. Prof. Kunze ist wegen seiner Beratertätigkeit für die Firma Niconovum aus unserem Verein ausgeschieden. Auch Prof. Sevelda musste ausscheiden, nachdem die Österr. Krebshilfe Dr. Ainedter in Ihren Vorstand aufgenommen hatte und unserem Verein nicht bestätigt hat, auf ein Sponsoring der Tabakindustrie zu verzichten. Aus dem Beirat mussten einige Mitglieder wie Prof. Sönnichsen oder Doz. Groman ausgeschlossen werden, wenn sie wissenschaftlich nichts beitrugen oder evidenzbasierte Fakten öffentlich in Frage stellten. (Als Professor für Allgemeinmedizin wurde Sönnichsen von seinem Dienstgeber enlassen).

*Von einer militanten Raucherin bekomme ich ständig unerwünschte Post: was soll ich tun? -Es gibt in Wien eine aggressive Truppe. Die Kommentare, die wir zu dieser Kampfrauchersekte und "Raucherbewegung" erhielten, reichen von "Verklärter Tabakterror" bis "Ausfluss eines nikotinveränderten kranken Gehirns einer Süchtigen". Setzen Sie die Absenderin einfach auf Ihre Spam-Liste, ebenso wie alle von der Nikotindrogenindustrie bezahlten Absender. Mit fanatischen Suchtkranken zu diskutieren ist ebenso sinnlos wie sich mit der bezahlten Schlägertruppe der Tabakindustrie auseinanderzusetzen. International unangenehm aufgefallen sind u.a. Romano Grieshaber, Beda Stadler, Peter Kampits, Robert Pfaller. Walter Wippersberg hat sich schon totgeraucht.

*Verstoße ich gegen EU-Recht, wenn ich nur Nichtraucher beschäftige? -Nein. Diskriminierung gibt es nach EU-Recht nur gegen Rasse oder Herkunft, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Religion oder Glauben, aber nicht gegen Raucher oder Gruppen mit anderen schlechten Angewohnheiten. Die Anstellung eines Nichtrauchers kommt Sie billiger als die eines Rauchers.

*Darf im Theater geraucht werden? -Laut Tabakgesetz nur mehr in einem abgetrennten und gekennzeichneten Raum, wenn gewährleistet ist, dass der Rauch nicht in andere Räume dringt, in denen Rauchen verboten ist (inkl. Foyer und Gänge). Leider wird trotz wissentlicher Schädigung durch Tabakrauch auf der Bühne gequalmt, wenn die Tabakindustrie das Theater subventioniert. Dabei sollten Schauspieler doch in der Lage sein, unbedingt nötige Rauchszenen ohne brennende Zigarette zu spielen (Mord und Vergewaltigung wird doch auch nur gespielt). Beschweren Sie sich bei der Direktion und melden Sie den Vorfall an ombudsstelle.nrs@sozialministerium.at, das die Verwendung von Attrappen fordert!

*Eine aggressive Frau aus einer "Raucherbewegung" hat mich als Nazi beschimpft, nur weil ich mein Recht auf eine rauchfreie Atemluft verteidigte. -Die Tabakindustrie und ihre Helfer vergleichen Nichtraucher selbstverständlich lieber mit Hitler als mit Ghandi, aber jeder denkende Mensch kann zwischen Opfern und Tätern unterscheiden, auch beim Passivrauchen.

*Wieso diskutieren Politiker, ob, wann und inwieweit die Gesundheit durch Passivrauchen geschädigt oder ein Leben ausgelöscht werden darf? -Sie haben noch nicht begriffen, dass das ein Mord auf Raten ist. Der Nikotinsüchtige braucht zwar medizinische Hilfe, aber bevor ein Drogenkranker selbst zum Täter wird, muss ihn das Gesetz einschränken und seine Opfer schützen.

*Was macht die Tabakindustrie so reich? Langfristig das Geschäft mit Kindern! Deutschland scheint hier schon eine Trendwende erzielt zu haben, aber es fehlen noch Tabaksteuern, die für die Tabakprävention zweckgewidmet werden.

*Gibt es überhaupt eine Lösung für das Tabakproblem? -Ja, viele Länder sind (dank ihrer Politiker) schon heute viel fortschrittlicher als Österreich, was eng mit dem Problembewusstsein zum Passivrauchen zusammenhängt. Das Hindernis ist nur die Tabak-Drogenindustrie. Deshalb wird es längerfristig nötig sein, dass eine unbestechliche Behörde den Nikotinmarkt reguliert, den Verkauf von Zigaretten schrittweise einschränkt und auch rauchlose Ersatzprodukte überblickt und kontrolliert. Das Ziel ist zuerst die Denormalisierung des Rauchens und der Tabakindustrie und letztlich das Verbot aller Tabakwaren und Nikotinprodukte auf dem freien Markt. Schon jetzt sollte die Tabakindustrie von der Liberalisierung des Handels und der Investitionen ausgenommen werden. Statt einer Lizenz zum Rauchen sollten die Tabakindustrie und ihre Dealer strenger kontrolliert werden und bei Verstößen ihre Verkaufslizenz verlieren.